Rechtsprechung
LG Dortmund, 01.04.2021 - 11 S 83/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 14.07.2020 - 423 C 1103/20
- LG Dortmund, 01.04.2021 - 11 S 83/20
- BGH, 13.01.2022 - IX ZR 64/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.02.2014 - IX ZB 23/13
Restschuldbefreiung im laufenden Insolvenzverfahren: Wegfall des …
Auszug aus LG Dortmund, 01.04.2021 - 11 S 83/20
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind (für Altfälle vor der Neuregelung des § 300a InsO) Steuererstattungsansprüche nach Ablauf der Abtretungsfrist grundsätzlich massefrei und stehen dem Schuldner zu (vgl. BGH, NZI 2014, 312, zitiert bei juris).Nach Erteilung der Restschuldbefreiung im andauernden Insolvenzverfahren entfalle vielmehr der Insolvenzbeschlag für den Neuerwerb ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Abtretungserklärung, auch wenn er von dieser nicht erfasst wäre (BGH, NZI 2014, 312).
In dem o.g. Fall (BGH, NZI 2014, 312) entschied der Bundesgerichtshof auch nicht im Sinne eines obiter dictum über diese Fallkonstellation, da die Entscheidung der ersten Instanz nicht angegriffen wurde, soweit sie Veranlagungszeiträume vor Ablauf der Abtretungsfrist betraf.
- BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04
Erstattung von Einkommensteuervorauszahlungen in der Insolvenz des …
Auszug aus LG Dortmund, 01.04.2021 - 11 S 83/20
Dabei spiele es keine Rolle, dass Ansprüche auf Erstattung von Einkommenszahlungen nicht von der Abtretungserklärung gem. § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO erfasst werden (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - IX ZB 239/04 - zitiert bei juris).Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 12. Januar 2006 entschieden, dass der Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen zur Insolvenzmasse gehört, wenn der die Erstattungsforderung begründende Sachverhalt vor oder während des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - IX ZB 239/04 -, juris).
- BGH, 27.09.2018 - IX ZB 19/18
Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte: Erbbauzinsen aus vor Insolvenzeröffnung …
Auszug aus LG Dortmund, 01.04.2021 - 11 S 83/20
Dort hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass die nach Ablauf der Abtretungsfrist gezahlten Erbbauzinsen in die Masse fallen und keinen Neuerwerb darstellen (BGH, Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZB 19/18 -, juris Rn. 7).