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   LG Dortmund, 18.01.2018 - 1 S 188/17   

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https://dejure.org/2018,4012
LG Dortmund, 18.01.2018 - 1 S 188/17 (https://dejure.org/2018,4012)
LG Dortmund, Entscheidung vom 18.01.2018 - 1 S 188/17 (https://dejure.org/2018,4012)
LG Dortmund, Entscheidung vom 18. Januar 2018 - 1 S 188/17 (https://dejure.org/2018,4012)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Verkäufers für fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben über Eigenschaften des Kaufgegenstandes i.R.e. Schadensersatzanspruchs wegen eines Beratungsfehlers

  • RA Kotz

    Verkäuferhaftung bei unrichtigen Angaben über Kaufsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.07.1997 - VIII ZR 238/96

    Verjährung der Ansprüche des Käufers wegen Verletzung einer Beratungspflicht

    Auszug aus LG Dortmund, 18.01.2018 - 1 S 188/17
    Damit trifft ihn die Verpflichtung zur sachgemäßen und umfassenden Aufklärung über die besonderen Eigenschaften des ausgewählten oder von ihm verkauften Produkts (BGH, Urteil vom 23.07.1997, Az. VIII ZR 238/96, m.w.N.).

    Der Beklagten, die es übernommen hat, den Käufer über die Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten einer Ware zu beraten, ist die Verletzung der hierdurch begründeten Beratungspflicht vorzuwerfen unter Beachtung des Umfangs der von der Beklagten übernommenen - selbständigen oder unselbständigen - Verpflichtung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles (vgl. hierzu st. Rspr. des BGH, vgl. z.B. Urteil vom 23. Juli 1997 - VIII ZR 238/96, NJW 1997, 3227 = WM 1997, 2315 unter II 2 a; Urteil vom 23. Juni 1999 - VIII ZR 84/98, NJW 1999, 3192 = WM 1999, 1898 unter II 2 b a.E.).

  • BGH, 06.04.2001 - V ZR 402/99

    Aufklärungspflichten des Verkäufers einer Eigentumswohnung

    Auszug aus LG Dortmund, 18.01.2018 - 1 S 188/17
    So hatte die Beklagte auf Umstände aufmerksam zu machen, welche nach dem Vertragsgegenstand und den Verhandlungen für den Kläger von Bedeutung waren, von diesem aber nicht ohne Weiteres erkannt werden konnten (BGH NJW 2001, 2021; 2004, 2302; 2013, 1808; (Grunewald in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 433 BGB, Rn. 25), und im konkreten Fall den Kläger darauf hinzuweisen, sich zur Sicherheit vor dem Kauf bei dem Arzt seiner Frau nach den genauen medizinischen Anforderungen des Gerätes zu erkundigen, um durch das Gerät eine fachgerechte medizinische Versorgung der Ehefrau des Klägers sicherzustellen und nicht ein ungeeignetes und ggfs. sogar für die Gesundheit der Ehefrau gefährliches Gerät zu verkaufen.
  • BGH, 16.06.2004 - VIII ZR 303/03

    Umfang der Aufklärungs- und Beratungspflicht des Verkäufers

    Auszug aus LG Dortmund, 18.01.2018 - 1 S 188/17
    Auf der Grundlage der im Urteil des BGH (Urteil vom 16.06.2004, Az. VIII ZR 303/03) herausgearbeiteten Grundsätze ist im konkret zu beurteilenden Fall eine besondere Haftung des Verkäufers für fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben des Verkäufers über Eigenschaften des Kaufgegenstandes durch die Sondervorschriften der §§ 434 ff. BGB nicht ausgeschlossen.
  • BGH, 23.06.1999 - VIII ZR 84/98

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung von

    Auszug aus LG Dortmund, 18.01.2018 - 1 S 188/17
    Der Beklagten, die es übernommen hat, den Käufer über die Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten einer Ware zu beraten, ist die Verletzung der hierdurch begründeten Beratungspflicht vorzuwerfen unter Beachtung des Umfangs der von der Beklagten übernommenen - selbständigen oder unselbständigen - Verpflichtung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles (vgl. hierzu st. Rspr. des BGH, vgl. z.B. Urteil vom 23. Juli 1997 - VIII ZR 238/96, NJW 1997, 3227 = WM 1997, 2315 unter II 2 a; Urteil vom 23. Juni 1999 - VIII ZR 84/98, NJW 1999, 3192 = WM 1999, 1898 unter II 2 b a.E.).
  • BGH, 06.06.1984 - VIII ZR 83/83

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen der Verletzung von

    Auszug aus LG Dortmund, 18.01.2018 - 1 S 188/17
    Diese Grundsätze hat der BGH in späteren Entscheidungen wiederholt bestätigt und dabei ausdrücklich hervorgehoben, dass die rechtliche Einordnung in dem einen oder anderen Sinne - selbständige Beratung oder Nebenleistung im Rahmen des Kaufvertrages - im Einzelfall von den konkreten Umständen abhänge (Urteil vom 12.06.1985 a.a.O.; Urteil vom 06.04 Juni 1984, Az. VIII ZR 83/83).
  • BGH, 25.03.1958 - VIII ZR 48/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Dortmund, 18.01.2018 - 1 S 188/17
    Seine Haftung im Rahmen einer Nebenverpflichtung aus dem Kaufvertrag wird durch die Gewährleistungsvorschriften auch dann nicht ausgeschlossen, wenn sich sein Verschulden auf Angaben über Eigenschaften der Kaufsache bezieht (BGH, Urteil vom 25.03.1958, Az. VIII ZR 48/57).
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