Rechtsprechung
LG Dortmund, 29.04.2009 - 7 O 13/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vereinbarkeit der Hingabe eines nicht unbeträchtlichen Darlehens an eine Aktiengesellschaft für den Erwerb von Anteilen eines Mitbewerbers über eine Tochtergesellschaft der Versicherungsgesellschaft mit § 89 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VAG § 7 Abs. 2 S. 1; KWG § 32; BGB § 134; BGB § 488
Ein Darlehen an einen Versicherungsvertreter zum Aufbau einer Vertriebsstruktur stellt weder ein verbotenes Versicherungsgeschäft noch ein verbotenes Bankgeschäft dar. Anmerkung: Prof. Dr. Lothar Michael und Detlef Kaulbach - VersR (via Owlit)
VAG § 7 Abs. 2 S. 1; KWG § 32; BGB § 134; BGB § 488
Ein Darlehen an einen Versicherungsvertreter zum Aufbau einer Vertriebsstruktur stellt weder ein verbotenes Versicherungsgeschäft noch ein verbotenes Bankgeschäft dar - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Continentale 6 -, versicherungsfremdes Geschäft
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 29.04.2009 - 7 O 13/09
- OLG Hamm, 10.12.2009 - 2 U 111/09
Papierfundstellen
- VersR 2010, 1161
- VersR 2010, 609
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Dortmund, 18.03.2010 - 16 O 202/07
- Continentale 4 -, Buchauszug, Erfüllung, Anspruch auf Abrechnung nach den …
Auszug aus LG Dortmund, 29.04.2009 - 7 O 13/09
Da sich die Muttergesellschaft der Klägerin weigere, habe sie - was unstreitig ist - diesen Anspruch bereits klageweise unter dem Aktenzeichen 16 O 202/07 geltend gemacht.
- OLG Oldenburg, 26.11.2013 - 13 U 30/13
Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Rückzahlbarkeit erhaltener Zahlungen bei …
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 10. Dezember 2009 - 2 U 111/09, VersR 2010, 610) und - jener Entscheidung in erster Instanz vorausgegangen - des Landgerichts Dortmund (Urteil vom 29. April 2009 - 7 O 13/09, VersR 2010, 609), auf die die Klägerin hingewiesen hat.