Handelsgesetzbuch
| 1. Buch - Handelsstand (§§ 1 - 104a) |
| 7. Abschnitt - Handelsvertreter (§§ 84 - 92c) |
(1) 1Ist das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen, so kann es im ersten Jahr der Vertragsdauer mit einer Frist von einem Monat, im zweiten Jahr mit einer Frist von zwei Monaten und im dritten bis fünften Jahr mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. 2Nach einer Vertragsdauer von fünf Jahren kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. 3Die Kündigung ist nur für den Schluß eines Kalendermonats zulässig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen ist.
(2) 1Die Kündigungsfristen nach Absatz 1 Satz 1 und 2 können durch Vereinbarung verlängert werden; die Frist darf für den Unternehmer nicht kürzer sein als für den Handelsvertreter. 2Bei Vereinbarung einer kürzeren Frist für den Unternehmer gilt die für den Handelsvertreter vereinbarte Frist.
(3) 1Ein für eine bestimmte Zeit eingegangenes Vertragsverhältnis, das nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit von beiden Teilen fortgesetzt wird, gilt als auf unbestimmte Zeit verlängert. 2Für die Bestimmung der Kündigungsfristen nach Absatz 1 Satz 1 und 2 ist die Gesamtdauer des Vertragsverhältnisses maßgeblich.
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Rechtsprechung zu § 89 HGB
503 Entscheidungen zu § 89 HGB in unserer Datenbank:
- OLG München, 23.07.2026 - 23 U 1065/24
Kündigungserschwernis, Provisionsabrechnung, Handelsvertretervertrag, ...
- BAG, 18.10.2018 - 2 AZR 381/18
Änderungskündigungen im Haupt- und Hilfsverhältnis - Bestimmtheit des ...
- LAG Schleswig-Holstein, 20.08.2024 - 4 SaGa 2/24
Einstweilige Verfügung, Feststellungsantrag, Deutsche Fußball Liga, ...
- OLG Celle, 14.11.2024 - 13 U 13/24
Kooperationsvertrag; Rahmen-Liefervertrag; Absatzmittlungsverhältnis; ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Celle, 20.02.2024 - 2 U 28/23
Sachliche Unzuständigkeit des Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle zur ...
- OLG Celle, 20.02.2024 - 2 U 28/23
- OLG Köln, 08.09.2023 - 19 U 73/22
Telekommunikationsprodukte, Telekommunikationsdienstleistungen -, Absatz von ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 18.10.2018 - 2 AZR 374/18
Änderungskündigungen im Haupt- und Hilfsverhältnis - Bestimmtheit des ...
- OLG Hamm, 21.04.2016 - 18 U 33/15
Wirksamkeit der Kündigung eines Vertriebspartnervertrages
- BGH, 08.05.2014 - VII ZR 282/12
Handelsvertreterausgleichsanspruch eines Versicherungs- und ...
Querverweise
Auf § 89 HGB verweisen folgende Vorschriften:
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsstand
- Handelsvertreter
- § 92b