Handelsgesetzbuch
1. Buch - Handelsstand (§§ 1 - 104a) |
7. Abschnitt - Handelsvertreter (§§ 84 - 92c) |
(1) 1Auf einen Handelsvertreter im Nebenberuf sind §§ 89 und 89b nicht anzuwenden. 2Ist das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen, so kann es mit einer Frist von einem Monat für den Schluß eines Kalendermonats gekündigt werden; wird eine andere Kündigungsfrist vereinbart, so muß sie für beide Teile gleich sein. 3Der Anspruch auf einen angemessenen Vorschuß nach § 87a Abs. 1 Satz 2 kann ausgeschlossen werden.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nur der Unternehmer berufen, der den Handelsvertreter ausdrücklich als Handelsvertreter im Nebenberuf mit der Vermittlung oder dem Abschluß von Geschäften betraut hat.
(3) Ob ein Handelsvertreter nur als Handelsvertreter im Nebenberuf tätig ist, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung.
(4) Die Vorschriften der Absätze 1 bis 3 gelten sinngemäß für Versicherungsvertreter und für Bausparkassenvertreter.
Rechtsprechung zu § 92b HGB
79 Entscheidungen zu § 92b HGB in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 26.05.2017 - 16 U 61/16
Abgrenzung von haupt- und nebenberuflicher Tätigkeit eines Handelsvertreters
- BGH, 21.03.2013 - VII ZR 224/12
Nebenberuflicher Handelsvertreter: Wirksamkeit von Kündigungsfristen und ...
Zum selben Verfahren:
- LG Aurich, 13.01.2012 - 3 O 596/11
- OLG Oldenburg, 24.07.2012 - 13 U 13/12
Formularmäßige Vereinbarung einer von der gesetzlichen Kündigungsfrist für ...
- OLG Oldenburg, 22.10.2013 - 13 U 13/12
- OVB 17 -, Abgrenzung Hauptberuf / Nebenberuf, Kriterien, Einkünfte, ...
- BGH, 25.02.2016 - VII ZR 102/15
Vertragshändlervertrag mit deutschem Recht als Vertragsstatut: Wirksamkeit des ...
- BGH, 18.04.2007 - VIII ZR 117/06
Unzulässige Benachteiligung des Tankstellenhalters
- BGH, 04.11.1998 - VIII ZR 248/97
Zum Handelsvertreter im Nebenberuf
- LG Düsseldorf, 05.12.2008 - 5 O 126/06
Außerordentliche Kündigung des Handelsvertreters wegen des Verdachts des ...
Zum selben Verfahren:
- LG Düsseldorf, 20.12.2006 - 5 O 126/06
Bestehen eines zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrags durch ein dem ...
- LG Düsseldorf, 20.12.2006 - 5 O 126/06