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   LG Duisburg, 13.04.2017 - 6 O 396/15   

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LG Duisburg, 13.04.2017 - 6 O 396/15 (https://dejure.org/2017,28068)
LG Duisburg, Entscheidung vom 13.04.2017 - 6 O 396/15 (https://dejure.org/2017,28068)
LG Duisburg, Entscheidung vom 13. April 2017 - 6 O 396/15 (https://dejure.org/2017,28068)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Auszug aus LG Duisburg, 13.04.2017 - 6 O 396/15
    Es bedarf zur Annahme der Verletzung einer Aufklärungsobliegenheit demnach keines Rückgriffs mehr auf § 142 StGB (vgl. zur früheren Bedingungslage: BGH, NJW-RR 2000, 553 = VersR 2000, 222 unter II 1 mwN).

    Die bei Anwendung der früheren Regelung in § 7 I (2) S. 3 AKB 1988 von der Rechtsprechung entwickelte Beschränkung, dass das bloße Verlassen der Unfallstelle nur, aber auch stets eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit in der Kaskoversicherung in der Kfz-Haftpflichtversicherung darstellt, wenn dadurch der objektive und subjektive Tatbestand des § 142 StGB erfüllt wird, beruhte nicht zuletzt darauf, dass es an einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung fehlte und die Annahme einer Obliegenheit darauf gründete, dass es sich hierbei um eine elementare, allgemeine und jedem Versicherungsnehmer bekannte Pflicht handelte (vgl. dazu BGH, NJW-RR 2000, 553 = VersR 2000, 222, 287).

  • BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11

    Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den

    Auszug aus LG Duisburg, 13.04.2017 - 6 O 396/15
    AKB 2008 formulierten Obliegenheit weiterhin an das Erfüllen des objektiven und subjektiven Tatbestandes des § 142 StGB anzuknüpfen (so ausdrücklich aber Maier in Stiefel/Maier, AKB, 18. Aufl., AKB E Rn. 124; Halbach in HK-VVG, 2. Aufl., AKB 2008 E Rn. 14-16; Kornas, NJW-Spezial 2013, 9 - letztere, ohne sich näher mit dem geänderten Wortlaut der AKB 2008 auseinanderzusetzen; entsprechend hat auch der IV. Zivilsenat des BGH (NJW 2013, 936) auf die Eigenständigkeit der beiden Tatbestände abgestellt (vgl. die Anm. Omlor/Spies, NJW 2013, 938).
  • BGH, 17.05.2000 - IV ZR 113/99

    Begriff der Bewußtseinsstörung

    Auszug aus LG Duisburg, 13.04.2017 - 6 O 396/15
    Die dem Versicherungsnehmer unbekannte Entstehungsgeschichte der Ausschlussklausel kann in diesem Rahmen keine Berücksichtigung finden, gleichviel ob sie für eine Auslegung zu Gunsten des Versicherungsnehmers oder zu Gunsten des Versicherers von Bedeutung sein könnte (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 1341 unter 2 b).".
  • LG Saarbrücken, 01.10.2010 - 13 S 75/10

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Leistungsfreiheit bei arglistiger Verletzung der

    Auszug aus LG Duisburg, 13.04.2017 - 6 O 396/15
    Ob die Bemühungen zur Aufklärung des Unfallgeschehens Erfolg gehabt hätten, spielt keine Rolle, da E.1.3 AKB 2008 ein eigeninitiatives Verhalten des Versicherungsnehmers verlangt, das auf einen bestimmten Erfolg gerichtet ist, nicht aber den Erfolg selbst verlangt; es genügt die abstrakte Möglichkeit, zur Aufklärung des Tatbestandes beizutragen (vgl. dazu Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., AKB 2008 E.1 Rn. 20 f.; LG Saarbrücken, NJW-RR 2011, 187; LG Dresden, Urt. v. 31.5.2013 - 8 O 2445/12, BeckRS. 2015, 00625).
  • LG Dresden, 31.05.2013 - 8 O 2445/12

    Leistungsfreiheit in der Vollkaskoversicherung nach Unfallflucht mit bedingtem

    Auszug aus LG Duisburg, 13.04.2017 - 6 O 396/15
    Ob die Bemühungen zur Aufklärung des Unfallgeschehens Erfolg gehabt hätten, spielt keine Rolle, da E.1.3 AKB 2008 ein eigeninitiatives Verhalten des Versicherungsnehmers verlangt, das auf einen bestimmten Erfolg gerichtet ist, nicht aber den Erfolg selbst verlangt; es genügt die abstrakte Möglichkeit, zur Aufklärung des Tatbestandes beizutragen (vgl. dazu Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., AKB 2008 E.1 Rn. 20 f.; LG Saarbrücken, NJW-RR 2011, 187; LG Dresden, Urt. v. 31.5.2013 - 8 O 2445/12, BeckRS. 2015, 00625).
  • OLG Stuttgart, 16.10.2014 - 7 U 121/14

    Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Aufklärungspflicht bei Verlassen der

    Auszug aus LG Duisburg, 13.04.2017 - 6 O 396/15
    Dabei kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob sich der Kläger zugleich nach § 142 StGB strafbar gemacht hat (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 16.10.2014, Az. 7 U 121/14).
  • AG Bremen, 04.11.2022 - 3 C 184/20
    Vorsatz erfordert das Wollen der Obliegenheitsverletzung im Bewusstsein des Vorhandenseins der Verhaltensnorm und umfasst auch bedingten Vorsatz, der entsprechend den allgemeinen Regeln gegeben ist, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheitsverletzung für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, also nicht ernsthaft darauf vertraut, dass der Erfolg ausbleiben wird (LG Duisburg, Urt. v. 13.04.2017 - 6 O 396/15, zit. nach juris).
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