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   LG Duisburg, 20.12.2019 - 10 O 329/17   

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LG Duisburg, 20.12.2019 - 10 O 329/17 (https://dejure.org/2019,62714)
LG Duisburg, Entscheidung vom 20.12.2019 - 10 O 329/17 (https://dejure.org/2019,62714)
LG Duisburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2019 - 10 O 329/17 (https://dejure.org/2019,62714)
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  • BGH, 05.06.2012 - VI ZR 122/11

    Tötung eines gesetzlich zum Unterhalt Verpflichteten: Berücksichtigung der

    Auszug aus LG Duisburg, 20.12.2019 - 10 O 329/17
    Dabei hat der Tatrichter bei der Festsetzung der Unterhaltsrente für die Zukunft sämtliche für die Bemessung dieser Rente im Bezugszeitraum zukünftig maßgebend werdenden Faktoren zu berücksichtigen (vgl. BGH, VersR 1990, 907; VersR 2004, 75, 77; VersR 2004, 653; VersR 2006, 1081 Rn. 8; NJW 2012, 2887).

    Unter "fixen Kosten" sind jene Ausgaben zu verstehen, die weitgehend unabhängig vom Wegfall eines Familienmitgliedes als feste Kosten des Haushalts weiterlaufen und deren Finanzierung der Getötete familienrechtlich geschuldet hätte (BGH, VersR 1984, 79, 81; NJW 1988, 2365; NJW 2012, 2887; OLG Koblenz, NJW-RR 2008, 10).

    Hierzu zählen Kosten für Miete, Heizung, Telefon, Licht und Gas, Wasser, Zeitungen, den Kindergartenbesuch der Kinder, die Anschaffung und Erhaltung der Wohnungseinrichtung, für Hausrat-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen, das Halten eines Familienfahrzeugs usw., also unterhaltsrechtlich geschuldete Aufwendungen, die sich durch den Tod eines Ehepartners nicht oder nur unwesentlich und oft auch nicht prozentual nach dem Anteil des Getöteten am verfügbaren Familieneinkommen verändern (vgl. BGH NJW 1988, 2365, 2367; NJW 1998, 985, 986; NJW 2012, 2887).

  • OLG Brandenburg, 27.03.2008 - 12 U 239/06

    Arzthaftung: Aufklärungsfehler bei Aufklärung durch eine Arzthelferin

    Auszug aus LG Duisburg, 20.12.2019 - 10 O 329/17
    Zu den Kosten der Beerdigung i. S. v. § 844 Abs. 1 BGB zählen grundsätzlich auch die Kosten für eine angemessene Trauerkleidung für den nächsten Angehörigen, wobei jedoch ein Abzug für ersparte Eigenaufwendungen in Höhe von 50 % vorzunehmen ist (Brandenburgisches OLG, BeckRS 2008, 41812; BGH, VersR 1973, 224; OLG Hamm, VersR 1982, 961).

    Die Beerdigung findet mit der erstmaligen Herrichtung der Grabstätte seinen Abschluss (vgl. OLG Düsseldorf, r+s 1997, 159 f.; Brandenburgisches OLG 27.03.2008, Az.: 12 U 239/06).

  • BGH, 31.05.1988 - VI ZR 116/87

    Bemessung des Unterhaltsschadens eines Kindes nach Tötung des

    Auszug aus LG Duisburg, 20.12.2019 - 10 O 329/17
    Unter "fixen Kosten" sind jene Ausgaben zu verstehen, die weitgehend unabhängig vom Wegfall eines Familienmitgliedes als feste Kosten des Haushalts weiterlaufen und deren Finanzierung der Getötete familienrechtlich geschuldet hätte (BGH, VersR 1984, 79, 81; NJW 1988, 2365; NJW 2012, 2887; OLG Koblenz, NJW-RR 2008, 10).

    Hierzu zählen Kosten für Miete, Heizung, Telefon, Licht und Gas, Wasser, Zeitungen, den Kindergartenbesuch der Kinder, die Anschaffung und Erhaltung der Wohnungseinrichtung, für Hausrat-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen, das Halten eines Familienfahrzeugs usw., also unterhaltsrechtlich geschuldete Aufwendungen, die sich durch den Tod eines Ehepartners nicht oder nur unwesentlich und oft auch nicht prozentual nach dem Anteil des Getöteten am verfügbaren Familieneinkommen verändern (vgl. BGH NJW 1988, 2365, 2367; NJW 1998, 985, 986; NJW 2012, 2887).

  • BGH, 01.10.1985 - VI ZR 36/84

    Düsseldorfer Tabelle - Grundlage der Schadenberechnung - Hinterbliebenen -

    Auszug aus LG Duisburg, 20.12.2019 - 10 O 329/17
    Zur Berechnung des Barunterhaltsschadens sind nach der Ermittlung des für Unterhaltszwecke verfügbaren fiktiven Nettoeinkommens des Getöteten in einem zweiten Schritt die "fixen Kosten" vorweg abzusetzen und - nach quotenmäßiger Verteilung des verbleibenden Einkommens auf den Getöteten und seine unterhaltsberechtigten Hinterbliebenen - in voller Höhe den einzelnen Unterhaltsgeschädigten anteilig zuzurechnen (BGH, Urteil vom 01.10.1985 - VI ZR 36/84, VersR 1986, 39, 40).

    Die Fixkosten sind nach quotenmäßiger Verteilung des verbleibenden Einkommens auf den Getöteten und seine unterhaltsberechtigten Hinterbliebenen in voller Höhe den einzelnen Unterhaltsgeschädigten anteilig zuzurechnen (BGH, Urteil vom 01.10.1985, VI ZR 36/84; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.07.2018 - 4 U 16/17 -, Rn. 81, juris).

  • BGH, 27.01.2015 - VI ZR 548/12

    Schadensersatz nach Tod durch Verkehrsunfall: Voraussetzungen eines

    Auszug aus LG Duisburg, 20.12.2019 - 10 O 329/17
    Mit dem zum Zeitpunkt des Unfalls geltenden Recht - das heißt vor der Einführung des § 844a BGB mit Wirkung zum 22.07.2017 - und der ständigen Rechtsprechung des BGH zu sogenannten Schockschäden (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.2015, Az.: VI ZR 548/12, NJW 2015, 2246, beck-online) kann einen Schmerzensgeldanspruch für einen nur "mittelbar" Geschädigten im Falle der Tötung oder schweren Verletzung eines Dritten nur eine pathologisch fassbare Gesundheitsbeeinträchtigung begründen.
  • BGH, 07.06.2005 - XI ZR 311/04

    Nachweis des Erbrechts durch notarielles Testament

    Auszug aus LG Duisburg, 20.12.2019 - 10 O 329/17
    Die Klägerin hat auch nicht vorgetragen, dass die Beklagten zum Nachweis der Aktivlegitimation einen Erbschein verlangt hätten (vgl. BGH, WM 2005, 1432; LG Duisburg, Urt. V. 05.09.2005, Az.: 2 O 143/03).
  • BGH, 10.02.2015 - VI ZR 8/14

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Haftung für psychische

    Auszug aus LG Duisburg, 20.12.2019 - 10 O 329/17
    Mit dem zum Zeitpunkt des Unfalls geltenden Recht - das heißt vor der Einführung des § 844a BGB mit Wirkung zum 22.07.2017 - und der ständigen Rechtsprechung des BGH zu sogenannten Schockschäden (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.2015, Az.: VI ZR 548/12, NJW 2015, 2246, beck-online) kann einen Schmerzensgeldanspruch für einen nur "mittelbar" Geschädigten im Falle der Tötung oder schweren Verletzung eines Dritten nur eine pathologisch fassbare Gesundheitsbeeinträchtigung begründen.
  • OLG Frankfurt, 10.09.2015 - 22 U 73/14

    Haftungsverteilung bei Kollision mit Traktor auf Landstraße; Grenzen des

    Auszug aus LG Duisburg, 20.12.2019 - 10 O 329/17
    Insofern ist letztlich von einer Leistung nach § 366 BGB ohne Tilgungsbestimmung auszugehen, wobei die Tilgung dann im Verteilungsermessen des Gläubigers liegt (vgl. OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2016, 731; OLG Zweibrücken, BeckRS 2013, 05693, beck-online).
  • OLG Saarbrücken, 28.03.2013 - 4 U 400/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Anspruch einer Witwe wegen Wegfall häuslicher

    Auszug aus LG Duisburg, 20.12.2019 - 10 O 329/17
    Denn der Anspruch einer Witwe gegen den Schädiger auf Ersatz für die zum Familienunterhalt geleistete Mitarbeit des getöteten Ehemannes im Haushalt ist mit der Witwenrente sachlich kongruent im Sinne des § 116 SGB X und geht deshalb ebenfalls auf den Rentenversicherungsträger über (OLG Saarbrücken, BeckRS 2013, 6282, beck-online m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 11.01.2012 - 1 U 2/11

    Private Unfallversicherung: Anforderungen an ärztliche Feststellung der

    Auszug aus LG Duisburg, 20.12.2019 - 10 O 329/17
    Insofern ist letztlich von einer Leistung nach § 366 BGB ohne Tilgungsbestimmung auszugehen, wobei die Tilgung dann im Verteilungsermessen des Gläubigers liegt (vgl. OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2016, 731; OLG Zweibrücken, BeckRS 2013, 05693, beck-online).
  • BGH, 20.12.1972 - IV ZR 171/71

    Unfallversicherung - Konkrete Schadendeckung - Schadenversicherung

  • LG Duisburg, 05.09.2005 - 2 O 143/03

    Anforderungen an die Substantiierung des Vorliegens eines Anspruchs auf Zahlung

  • OLG Düsseldorf, 15.11.1996 - 14 U 25/96
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

  • BGH, 01.12.2009 - VI ZR 221/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem auf dem linken

  • BGH, 25.04.2006 - VI ZR 114/05

    Begriff des gesetzlich geschuldeten Unterhalts

  • BGH, 27.01.2004 - VI ZR 342/02

    Zeitliche Begrenzung einer Geldrente wegen Tötung eines Menschen

  • BGH, 11.10.1983 - VI ZR 251/81

    Ersatz von Mehrkosten des Versicherers bei Behinderung der Schadensfeststellung

  • BGH, 04.11.2003 - VI ZR 346/02

    Bemessung des Unterhaltsschadens bei Tod des Unterhaltsverpflichteten;

  • BGH, 02.12.1997 - VI ZR 142/96

    Berechnung des entgangenen Unterhalts wegen der Tötung eines Beamten

  • BGH, 24.04.1990 - VI ZR 183/89

    Berücksichtigung von zukünftigen für die Unterhaltsbemessung maßgeblichen

  • OLG Naumburg, 26.07.2018 - 4 U 16/17

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Bemessung des Unterhaltsschadens des

  • OLG Frankfurt, 04.12.2018 - 16 U 3/18

    Zur Berechnung des Anspruchsübergangs nach § 116 Abs. 3 S. 1 SGB X bei Mithaftung

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