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   LG Duisburg, 29.08.2019 - 21 O 63/18   

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LG Duisburg, 29.08.2019 - 21 O 63/18 (https://dejure.org/2019,64022)
LG Duisburg, Entscheidung vom 29.08.2019 - 21 O 63/18 (https://dejure.org/2019,64022)
LG Duisburg, Entscheidung vom 29. August 2019 - 21 O 63/18 (https://dejure.org/2019,64022)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.10.1986 - VIII ZR 242/85

    Rechtsfolgen unterbliebener Abrechnung für zurückliegende Verbrauchsabschnitte;

    Auszug aus LG Duisburg, 29.08.2019 - 21 O 63/18
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Fälligkeit für § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB auch dann maßgeblich, wenn sie von dem zeitlich unbestimmten Ereignis der Handlung eines Vertragspartners abhängig ist und wenn ein Vertragspartner damit auf den Beginn der Verjährungsfrist Einfluss nehmen kann (vgl. BGH v. 22.10.1986 - VIII ZR 242/85).

    Rechtsfolge eines Verstoßes gegen die Frist zur Rechnungsstellung ist nicht eine entsprechende Verkürzung der Verjährung (vgl. BGH v. 22.10.1986 - VIII ZR 242/85; OLG Karlsruhe 26.11.2014 - 7 U 35/14).Eine solche Rechtsfolge ist § 40 Abs. 4 EnWG schon dem Wortlaut nach nicht zu entnehmen.

  • OLG Karlsruhe, 26.11.2014 - 7 U 35/14

    Stromlieferungsvertrag: Zahlungsanspruch des Versorgungsunternehmens nach

    Auszug aus LG Duisburg, 29.08.2019 - 21 O 63/18
    Rechtsfolge eines Verstoßes gegen die Frist zur Rechnungsstellung ist nicht eine entsprechende Verkürzung der Verjährung (vgl. BGH v. 22.10.1986 - VIII ZR 242/85; OLG Karlsruhe 26.11.2014 - 7 U 35/14).Eine solche Rechtsfolge ist § 40 Abs. 4 EnWG schon dem Wortlaut nach nicht zu entnehmen.

    Über den bloßen Zeitablauf hinaus müssen konkrete Umstände vorliegen, die den Schluss zulassen, dass der Anspruchssteller seinen Anspruch nicht mehr geltend machen wird (vgl. OLG Karlsruhe v. 26.11.2014 - 7 U 35/14).

  • BGH, 02.07.2014 - VIII ZR 316/13

    Zum stillschweigenden Vertragsschluss durch Energieverbrauch

    Auszug aus LG Duisburg, 29.08.2019 - 21 O 63/18
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt ein Versorgungsvertrag zwischen dem Abnehmer der Energie und dem Versorgungsunternehmen aber auch dadurch zustande, dass der Abnehmer mit der Entnahme von Energie aus dem Netz beginnt (vgl. BGH v. 02.07.2014 - VIII ZR 316/13 m.w.N.).
  • BGH, 07.02.2018 - VIII ZR 148/17

    Zum vorläufigen Zahlungsverweigerungsrecht des Haushaltskunden gegenüber dem

    Auszug aus LG Duisburg, 29.08.2019 - 21 O 63/18
    Der BGH hat dies etwa bei einer Verzehnfachung des Verbrauchs eines privaten Haushalts angenommen (BGH v. 07.02.2018 - VIII ZR 148/17).Die streitgegenständliche Abrechnung ist jedoch weder objektiv ungewöhnlich hoch, noch sind Abweichungen zu den gewöhnlichen Verbrauchswerten vorgetragen.
  • OLG München, 06.06.2018 - 7 U 3836/17

    Zustandekommen und Inhalt eines Stromlieferungsvertrages

    Auszug aus LG Duisburg, 29.08.2019 - 21 O 63/18
    Nach § 3 Nr. 22 EnWG sind Haushaltskunden nur Letztverbraucher, die Energie für den Eigenverbrauch im Haushalt oder bei einem Jahresverbrauch von bis zu 10.000 kWh für gewerbliche Zwecke kaufen.Der Vertrag ist aber auch dann als Grundversorgungsvertrag einzustufen, wenn ein gewerblicher Letztverbraucher zwar über 10.000 kWh im Jahr verbraucht, er aber aufgrund einer ex ante vertretbaren Prognose als Haushaltskunde eingestuft wurde (vgl. OLG München v. 06.06.2018 - 7 U 3836/17; Wietz JM 2014, 364, 366).
  • LG Flensburg, 06.09.2017 - 8 O 201/14

    Stromgrundversorgungsvertrag: Fälligkeit des Zahlungsanspruches eines

    Auszug aus LG Duisburg, 29.08.2019 - 21 O 63/18
    Dies gilt nicht nur für die Fälle der fortlaufenden Belieferung, sondern auch bei Beendigung des Vertrages (vgl. LG Flensburg v. 06.09.2017 - 8 O 201/14).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2020 - 27 U 18/19

    Entgeltforderung für die Lieferung von Strom; Fehlerhafte Einordnung als

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 29. August 2019 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg (21 O 63/18) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte zur Zahlung an die F. verurteilt wird.
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