Rechtsprechung
LG Essen, 06.09.2017 - 18 O 434/16 |
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Zahlungsansprüche nach erklärter Anfechtung im Insolvenzverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 13.08.2009 - IX ZR 159/06
Zur Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung
Auszug aus LG Essen, 06.09.2017 - 18 O 434/16
Der Kenntnis von der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit steht auch im Rahmen des § 133 Abs. 1 InsO die Kenntnis von Umständen gleich, die zwingend auf eine drohende oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit hinweisen (BGH, Urteil vom 13. August 2009 - IX ZR 159/06, ZInsO 2009, 1909 Rn. 8 mwN).Es genügt daher, dass der Anfechtungsgegner die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen bei zutreffender rechtlicher Bewertung die (drohende) Zahlungsunfähigkeit zweifelsfrei folgt (BGH…, Urteil vom 19. Februar 2009 - IX ZR 62/08, BGHZ 180, 63 Rn. 13; vom 13. August 2009, aaO).
- BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04
Begriff der Zahlungsunfähigkeit
Auszug aus LG Essen, 06.09.2017 - 18 O 434/16
Dies gilt nur dann nicht, wenn ausnahmsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Liquiditätslücke zwar erst mehr als drei Wochen später, aber in absehbarer Zeit vollständig oder fast vollständig beseitigt werden wird, und den Gläubigern ein Zuwarten nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zuzumuten ist (vgl. hierzu BGHZ 163, 134, 145 ff.; BGH, Beschluss vom 19.07.2077, Az.: IX ZB 36/07, juris). - BGH, 24.05.2007 - IX ZR 97/06
Widerlegung der Vermutung der Gläubigerbenachteiligungsabsicht
Auszug aus LG Essen, 06.09.2017 - 18 O 434/16
Ist der Schuldner im Zeitpunkt der Vornahme der Rechtshandlung bereits zahlungsunfähig, handelt er nur dann nicht mit dem Vorsatz, die Gesamtheit der Gläubiger zu benachteiligen, wenn er aufgrund konkreter Umstände mit einer baldigen Überwindung der Krise rechnen kann (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 24.05.2007, IX ZR 97/06, Rdnr. 8, juris).
- BGH, 19.07.2007 - IX ZB 36/07
Begriff der Zahlungsunfähigkeit; Fälligkeit von Forderungen
Auszug aus LG Essen, 06.09.2017 - 18 O 434/16
Dies gilt nur dann nicht, wenn ausnahmsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Liquiditätslücke zwar erst mehr als drei Wochen später, aber in absehbarer Zeit vollständig oder fast vollständig beseitigt werden wird, und den Gläubigern ein Zuwarten nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zuzumuten ist (vgl. hierzu BGHZ 163, 134, 145 ff.; BGH, Beschluss vom 19.07.2077, Az.: IX ZB 36/07, juris). - BGH, 19.02.2009 - IX ZR 62/08
Kenntnis des Arbeitnehmers von der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
Auszug aus LG Essen, 06.09.2017 - 18 O 434/16
Es genügt daher, dass der Anfechtungsgegner die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen bei zutreffender rechtlicher Bewertung die (drohende) Zahlungsunfähigkeit zweifelsfrei folgt (BGH, Urteil vom 19. Februar 2009 - IX ZR 62/08, BGHZ 180, 63 Rn. 13;… vom 13. August 2009, aaO). - BGH, 02.04.2009 - IX ZR 183/07
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im …
Auszug aus LG Essen, 06.09.2017 - 18 O 434/16
Die in dem Schreiben angesprochene Ankündigung der Leistungseinstellung stellt für sich genommen ebenfalls ein Indiz dafür dar, dass der Empfänger eine drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit erkennen muss (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 08. Oktober 2009, Az.: IX ZR 183/07, BGH, Urteil vom 09. Juni 2016, Az.: IX ZR 174/15, juris). - BGH, 18.07.2013 - IX ZR 143/12
Insolvenzanfechtung: Feststellung der Zahlungsunfähigkeit aufgrund von Indizien
Auszug aus LG Essen, 06.09.2017 - 18 O 434/16
Erforderlich ist auch im Blick auf die Kenntnis der aufgrund der Zahlungseinstellung vermuteten Zahlungsunfähigkeit eine Gesamtwürdigung sämtlicher Umstände, sofern aus ihnen ein zwingender Schluss auf die Kenntnis folgt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2013 - IX ZR 143/12, ZInsO 2013, 2109 Rn. 17 mwN). - BGH, 10.07.2014 - IX ZR 192/13
Insolvenzanfechtung: Bargeschäftsprivileg für Lohnzahlungen des insolventen …
Auszug aus LG Essen, 06.09.2017 - 18 O 434/16
Diese Annahme widerspricht auch nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der in seinem Urteil vom 10.07.2014 (Az.: IX ZR 192/13) für den dort zu behandelnden Fall ausgeführt hat, dass "der Befund branchenübergreifender Zahlungsverzögerungen nicht durch verifizierbare Tatsachen - anhand von epirischem Material oder auch nur anhand von Medienberichten - untermauert" werde. - BGH, 08.01.2015 - IX ZR 203/12
Insolvenzanfechtungsprozess: Tatrichterliche Feststellung der Zahlungseinstellung …
Auszug aus LG Essen, 06.09.2017 - 18 O 434/16
(BGH, Urteil vom 08. Januar 2015 - IX ZR 203/12 -, Rn. 25, juris). - BGH, 24.03.2016 - IX ZR 242/13
Insolvenzanfechtung: Ratenzahlung nach Zahlungseinstellung; Darlegungs- und …
Auszug aus LG Essen, 06.09.2017 - 18 O 434/16
Soweit sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24.03.2016 (IX ZR 242/13) ergibt, dass Auskünfte eines Bonitätsprüfungsunternehmens in dem dort zu entscheidenden Fall nicht dazu führen konnten, dass von einer Nichtkenntnis des Gläubigers über die finanzielle Situation des Schuldners ausgegangen werden konnte, so liegt es hier im Streitfall anders. - BGH, 09.06.2016 - IX ZR 174/15
Insolvenzanfechtung einer kongruenten Leistungen: Indizien für eine erkennbare …