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   LG Flensburg, 03.08.2018 - 4 O 229/15   

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https://dejure.org/2018,62816
LG Flensburg, 03.08.2018 - 4 O 229/15 (https://dejure.org/2018,62816)
LG Flensburg, Entscheidung vom 03.08.2018 - 4 O 229/15 (https://dejure.org/2018,62816)
LG Flensburg, Entscheidung vom 03. August 2018 - 4 O 229/15 (https://dejure.org/2018,62816)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 02.04.2001 - 4 W 8/01
    Auszug aus LG Flensburg, 03.08.2018 - 4 O 229/15
    Auf der anderen Seite jedoch handelt es sich bei einer solchen Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO um eine Prognoseentscheidung der Staatsanwaltschaft, die kein Präjudiz für das Zivilverfahren abbildet (so auch: OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.03.2017, 12 U 193/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.04.2001, 4 W 8/01; beide zitiert nach juris) - dies bedeutet, dass im Zivilverfahren eine Eigenbrandstiftung nicht allein deshalb ausgeschlossen ist, weil die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den Versicherungsnehmer gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt hat.

    Denn selbst wenn der Kläger bei Ausbruch des Feuers in Hamburg gewesen sein sollte, so könnte er sich dritter Personen zur Tatbegehung bedient haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.04.2001, 4 W 8/01, zitiert nach juris).

  • LG Berlin, 14.01.2010 - 7 O 102/09

    Wohngebäudeversicherung: Leistungsfreiheit bei Eigenbrandstiftung

    Auszug aus LG Flensburg, 03.08.2018 - 4 O 229/15
    Vorliegend stützt das Gericht seine Überzeugung auf derartige Indizien - diese lassen zwar jeweils isoliert betrachtet noch nicht den Schluss auf eine Eigenbrandstiftung zu, in ihrer Gesamtschau jedoch führen sie zu einer Überzeugung des Gerichts, die vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 14.01.2010, 7 O 102/09, zitiert nach juris).

    Insbesondere die Tatsache, dass es in dem streitgegenständlichen Objekt G1 innerhalb von weniger als zwei Monaten zweimal gebrannt hat, lässt zur Überzeugung des Gerichts nur den Schluss zu, dass es dem Täter auf eine Zerstörung des Gebäudes ankam (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 14.01.2010, 7 O 102/09, zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 29.03.2017 - 12 U 193/15

    Versicherungsrecht: Beweis für das Vorliegen einer Brandstiftung durch den

    Auszug aus LG Flensburg, 03.08.2018 - 4 O 229/15
    Den entsprechenden Nachweis kann der Versicherer auch durch Indizien führen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.03.2017, 12 U 193/15, zitiert nach juris), wenn diese in der Gesamtschau nach der Lebenserfahrung die hinreichende Überzeugung von der beweisbedürftigen Tatsache - vorliegend einer Eigenbrandstiftung durch den Versicherungsnehmer - vermitteln (OLG Hamm, Urteil vom 17.08.2016, 20 U 86/12, zitiert nach juris).

    Auf der anderen Seite jedoch handelt es sich bei einer solchen Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO um eine Prognoseentscheidung der Staatsanwaltschaft, die kein Präjudiz für das Zivilverfahren abbildet (so auch: OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.03.2017, 12 U 193/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.04.2001, 4 W 8/01; beide zitiert nach juris) - dies bedeutet, dass im Zivilverfahren eine Eigenbrandstiftung nicht allein deshalb ausgeschlossen ist, weil die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den Versicherungsnehmer gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt hat.

  • OLG Köln, 23.05.2016 - 9 U 311/15

    Anforderungen an den Nachweis der vorsätzlichen Herbeiführung des

    Auszug aus LG Flensburg, 03.08.2018 - 4 O 229/15
    Die Äußerungen des Klägers gegenüber der Zeugin H. sind als sogenannte "Brandrede" einzustufen, die ein weiteres Indiz für eine Eigenbrandstiftung darstellt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 23.05.2016, I-9 U 311/15, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 28.10.2005 - 9 U 156/04

    Einstandspflicht eines Versicherers in einem Brandfall; Ausschluss der

    Auszug aus LG Flensburg, 03.08.2018 - 4 O 229/15
    Auch ist ein Motiv eines Dritten nicht ersichtlich (vgl. OLG Köln, Urteil vom 28.10.2005, 9 U 156/04, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 22.03.1991 - 20 U 19/90

    Indizien für die Beteiligung des VN an einer Brandstiftung

    Auszug aus LG Flensburg, 03.08.2018 - 4 O 229/15
    Der Kläger hatte somit aus den vorherigen Bränden die Erfahrung gewonnen, dass die Versicherer trotz unstreitig gegebener Brandstiftungen Schadensregulierungen anstandslos vorgenommen haben (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 22.03.1991, 20 U 19/90, zitiert nach juris).
  • BGH, 14.11.1989 - X ZR 116/88

    Einbeziehung eines mit einem Freispruch endenden Strafverfahrens in die

    Auszug aus LG Flensburg, 03.08.2018 - 4 O 229/15
    Schon die Tatsache, dass gegen einen im Strafverfahren wegen Brandstiftung oder Beteiligung hieran freigesprochenen Beklagten ein solches Strafverfahren stattgefunden hat, kann bei zivilrechtlichen Beweisüberlegungen nicht zu dessen Nachteil ausschlagen (BGH, Urteil vom 14.11.1989, X ZR 116/88, zitiert nach juris) - dies gilt erst recht, wenn ein Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten wie vorliegend nach § 170 Abs. 2 StPO - also aufgrund eines fehlenden hinreichenden Tatverdachts - eingestellt wird.
  • OLG Dresden, 18.04.2017 - 4 U 1564/16

    Eintrittspflicht der Gebäudeversicherung bei Brandstiftung; Anforderungen an den

    Auszug aus LG Flensburg, 03.08.2018 - 4 O 229/15
    Zunächst stellt die Tatsache, dass an dem streitgegenständlichen Gebäude keine Einbruchsspuren festgestellt wurden, vorliegend kein Indiz für eine Eigenbrandstiftung dar - denn zwischen den Parteien ist unstreitig, dass die Türen - sowohl zum Vorder- als auch zum Hinterhaus - in der Regel unverschlossen waren, so dass jedenfalls nicht auszuschließen ist, dass Dritte in das Gebäude eingedrungen sind, ohne entsprechende Spuren zu hinterlassen (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 18.04.2017, 4 U 1564/16, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 17.08.2016 - 20 U 86/12

    Anforderungen an den Nachweis der Eigenbrandstiftung in der Gebäudeversicherung

    Auszug aus LG Flensburg, 03.08.2018 - 4 O 229/15
    Den entsprechenden Nachweis kann der Versicherer auch durch Indizien führen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.03.2017, 12 U 193/15, zitiert nach juris), wenn diese in der Gesamtschau nach der Lebenserfahrung die hinreichende Überzeugung von der beweisbedürftigen Tatsache - vorliegend einer Eigenbrandstiftung durch den Versicherungsnehmer - vermitteln (OLG Hamm, Urteil vom 17.08.2016, 20 U 86/12, zitiert nach juris).
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