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LG Flensburg, 21.11.2019 - II KLs 18/17 |
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- BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98
Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten
Auszug aus LG Flensburg, 21.11.2019 - II KLs 18/17
Die Kammer erachtet die Aussage der Nebenklägerin nach einer umfassenden Analyse unter Einbeziehung aller Angaben der Nebenklägerin und unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof seit der Entscheidung vom 30.07.1999, Az.: 1 StR 618/98 (NJW 1999, 2746 ff.) aufgestellten Anforderungen an die Erstellung einer Aussageanalyse insbesondere im Fall einer Aussage-gegen-Aussage-Situation als glaubhaft.Das sind aussageimmanente Qualitätsmerkmale (z.B. logische Konsistenz, quantitativer Detailreichtum, raumzeitliche Verknüpfung, Schilderung ausgefallener Einzelheiten und psychischer Vorgänge, Entlastung des Angeklagten, deliktsspezifische Aussageelemente) deren Auftreten in einer Aussage als Hinweis auf die Glaubhaftigkeit der Angaben gilt (BGH NJW 1999, 2746 (2748) m.w.N.).