Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 02.09.2022 - 3-12 O 42/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Zur Erfolgsabwendungspflicht von Plattformbetreibern im Lauterkeitsrecht
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 02.09.2022 - 3-12 O 42/21
- OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 6 U 154/22
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 14.06.2017 - C-422/16
Rein pflanzliche Produkte dürfen grundsätzlich nicht unter Bezeichnungen wie …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.09.2022 - 12 O 42/21
a) Art. 78 II VO (EU) 1308/2013 stellt eine Markverhaltensregelung dar (vgl. EuGH GRUR Int. 2017, 777).Die Bezeichnung "Milch" und die ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehaltenen Bezeichnungen können nur dann rechtmäßig zur Bezeichnung rein pflanzlicher Produkte verwendet werden, wenn das Erzeugnis im Verzeichnis in Anhang I des Beschlusses 2010/791 aufgeführt ist (vgl. EuGH GRUR Int. 2017, 777).
- BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04
Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.09.2022 - 12 O 42/21
Der BGH hat auch im Lauterkeitsrecht eine über die Löschverpflichtung hinausgehende Erfolgsabwendungspflicht angenommen für den Vertrieb jugendgefährdender, volksverhetzender und gewaltverherrlichender Medien (vgl. BGH GRUR 2007, 890).
- OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 6 U 154/22
Haftung des Plattformbetreibers
Die Berufungen des Klägers und der Beklagten gegen das am 02.09.2022 verkündete Urteil der 12. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main (3-12 O 42/21) werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es im Unterlassungstenor zwischen den Wörtern "bei Meidung eines Ordnungsgeldes" und "zu unterlassen" ergänzend heißt:.3-12 O 42/21, über den bereits zuerkannten Umfang hinaus insgesamt zu verurteilen,.
in Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 02.09.2022 (Az. 3-12 O 42/21) die Klage insgesamt abzuweisen;.
- KG, 15.11.2022 - 27 U 82/22
Abweichung wird nicht genehmigt: Genehmigungsplanung mangelhaft?
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 07.04.2022, Aktenzeichen 12 O 42/21, wird zurückgewiesen.Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 07.04.2022, Aktenzeichen 12 O 42/21, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
- KG, 29.09.2022 - 27 U 82/22
Abweichung wird nicht genehmigt: Genehmigungsplanung mangelhaft?
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 07.04.2022, Az. 12 O 42/21, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.