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   LG Frankfurt/Main, 03.08.2018 - 2-06 O 258/18   

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LG Frankfurt/Main, 03.08.2018 - 2-06 O 258/18 (https://dejure.org/2018,33726)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03.08.2018 - 2-06 O 258/18 (https://dejure.org/2018,33726)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03. August 2018 - 2-06 O 258/18 (https://dejure.org/2018,33726)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 27.09.2017 - C-24/16

    Nintendo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Verordnung (EG)

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.08.2018 - 6 O 258/18
    Bei der Bestimmung des internationalen Zuständigkeit ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr auf die Grundsätze zurückzugreifen, die der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 27.09.2017 (C-24/16 - Nintendo/BigBen) aufgestellt hat (BGH, a.a.O., Rn. 30), das die Frage des nach Art. 8 Abs. 2 Rom-II-VO anwendbaren Rechts bei Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums betrifft.

    Ausgangspunkt der Überlegungen des EuGH ist dabei ein Unterschied im Wortlaut des Art. 4 Abs. 1 Rom-II-VO, der als allgemeine Kollisionsnorm bei unerlaubten Handlungen das Recht des Staates für anwendbar erklärt, "in dem der Schaden eintritt", während Art. 8 Abs. 2 Rom-II-VO bei deliktischer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums bei fehlendem gemeinschaftsweitem Rechtsakt, das Recht des Staates für anwendbar erklärt, "in dem die Verletzung begangen wurde" (EuGH, Urt. v. 27.09.2017, C-24/16, Rn. 97 - Nintendo/BigBen).

  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10

    pjur/pure

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.08.2018 - 6 O 258/18
    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen und zu prüfen, ob das Publikum glauben könnte, dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus demselben Unternehmen oder gegebenenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. EuGH GRUR 2010, 933, 934 - Barbara Becker; BGH GRUR 2012, 64 [BGH 01.06.2011 - I ZB 52/09] Rn. 9 - Maalox/Melox-GRY; GRUR 2012, 1040, 1042 [BGH 09.02.2012 - I ZR 100/10] Rn. 25 - pjur/pure).
  • BGH, 09.11.2017 - I ZR 164/16

    Parfummarken - Markenverletzungsverfahren nach der Gemeinschaftsmarkenverordnung:

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.08.2018 - 6 O 258/18
    Bei der Bestimmung der für die internationale Zuständigkeit maßgeblichen Verletzungshandlung in Fällen, in denen demselben Verletzer in verschiedenen Mitgliedstaaten begangene Verletzungshandlungen in Form der "Benutzung" im Sinne von Art. 9 UMV vorgeworfen werden, ist nicht auf jede einzelne Verletzungshandlung abzustellen, sondern es ist eine Gesamtwürdigung seines Verhaltens vorzunehmen, um den Ort zu bestimmen, an dem die ursprüngliche Verletzungshandlung, auf die das vorgeworfene Verhalten zurückgeht, begangen worden ist oder droht (BGH, Urt. v. 09.11.2017, I ZR 164/16, Rn.34 - Parfummarken).
  • BGH, 01.06.2011 - I ZB 52/09

    Maalox/Melox-GRY

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.08.2018 - 6 O 258/18
    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen und zu prüfen, ob das Publikum glauben könnte, dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus demselben Unternehmen oder gegebenenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. EuGH GRUR 2010, 933, 934 - Barbara Becker; BGH GRUR 2012, 64 [BGH 01.06.2011 - I ZB 52/09] Rn. 9 - Maalox/Melox-GRY; GRUR 2012, 1040, 1042 [BGH 09.02.2012 - I ZR 100/10] Rn. 25 - pjur/pure).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.08.2018 - 6 O 258/18
    Mit der faktischen Aufhebung der Norm des Art. 125 Abs. 5 UMV würde die Gesetzesauslegung dann den Boden der Gesetzesbindung der rechtsprechenden Gewalt in Art. 20 Abs. 3, 97 Abs. 1 GG verlassen, weil die Aufhebung verfassungskonformer Vorschriften allein dem Gesetzgeber zukommt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.11.1992, 1 BvR 1243/88, Rn. 20, zitiert nach juris).
  • EuGH, 24.06.2010 - C-51/09

    Becker / Harman International Industries - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.08.2018 - 6 O 258/18
    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen und zu prüfen, ob das Publikum glauben könnte, dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus demselben Unternehmen oder gegebenenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. EuGH GRUR 2010, 933, 934 - Barbara Becker; BGH GRUR 2012, 64 [BGH 01.06.2011 - I ZB 52/09] Rn. 9 - Maalox/Melox-GRY; GRUR 2012, 1040, 1042 [BGH 09.02.2012 - I ZR 100/10] Rn. 25 - pjur/pure).
  • LG Frankfurt/Main, 16.01.2019 - 6 O 57/18
    Bei der Bestimmung der für die internationale Zuständigkeit maßgeblichen Verletzungshandlung in Fällen, in denen demselben Verletzer in verschiedenen Mitgliedstaaten begangene Verletzungshandlungen in Form der "Benutzung" im Sinne von Art. 19 GGV oder Art. 9 UMV vorgeworfen werden, ist nicht auf jede einzelne Verletzungshandlung abzustellen, sondern es ist eine Gesamtwürdigung seines Verhaltens vorzunehmen, um den Ort zu bestimmen, an dem die ursprüngliche Verletzungshandlung, auf die das vorgeworfene Verhalten zurückgeht, begangen worden ist oder droht (vgl. BGH, Urt. v. 09.11.2017, I ZR 164/16, Rn. 34 - Parfummarken; Beschluss der Kammer vom 03.08.2018 - 2-06 O 258/18 - Bella Vida).
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