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   LG Frankfurt/Main, 06.11.2023 - 2-13 S 54/23   

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https://dejure.org/2023,36485
LG Frankfurt/Main, 06.11.2023 - 2-13 S 54/23 (https://dejure.org/2023,36485)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06.11.2023 - 2-13 S 54/23 (https://dejure.org/2023,36485)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06. November 2023 - 2-13 S 54/23 (https://dejure.org/2023,36485)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Solaranlage (Balkonkraftwerk) ist genehmigungspflichtige bauliche Veränderung; § 20 Abs. 3 WEG

  • kanzlei-kotz.de

    WEG - Balkonkraftwerke stellt bauliche Veränderung dar - keine Privilegierung - § 20 Abs. 2 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Balkonkraftwerke sind nicht privilegiert!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Balkonkraftwerk (noch) keine privilegierte Maßnahme! (IMR 2024, 113)

Papierfundstellen

  • MDR 2024, 221
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22

    "Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nach neuem

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.11.2023 - 13 S 54/23
    Die Solaranlage fällt schließlich auch nicht unter die privilegierten Maßnahmen des § 20 Abs. 2 WEG, zumal auch dann ein Beschluss vor Errichtung erforderlich ist (BGH ZWE 2023, 211), so dass auch die Frage ob ausnahmsweise der Genehmigungsanspruch dem Beseitigungsanspruch entgegengehalten werden kann, im Hauptverfahren zu klären ist.
  • LG Frankfurt/Main, 20.04.2021 - 13 S 133/20

    Anspruch auf Split-Klimagerät?

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.11.2023 - 13 S 54/23
    § 20 Abs. 2 WEG ist nach ihrem eindeutigen Wortlaut allerdings ohnehin nicht erweiterungsfähig (vgl. Kammer, ZWE 2021, 460 Rn. 10, m.w.N.).
  • BGH, 21.07.2023 - V ZR 215/21

    Zurechnung von Verzögerungen im Zustellungsverfahren (hier: fehlerhafte Angabe

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.11.2023 - 13 S 54/23
    Im Rahmen des hier vorliegenden Beschlusses über die Durchsetzung des Rückbaus der Solaranlage an dem Balkon des Klägers sind vor allem formelle Mängel zu prüfen (vgl. BGH, Urt. v. 21.07.2023 - V ZR 215/21, NZM 2023, 730, 732, Rn. 22).
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