Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 18.12.2012 - 3-05 O 93/12, 3-5 O 93/12, 3/05 O 93/12, 3/5 O 93/12   

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https://dejure.org/2012,39327
LG Frankfurt/Main, 18.12.2012 - 3-05 O 93/12, 3-5 O 93/12, 3/05 O 93/12, 3/5 O 93/12 (https://dejure.org/2012,39327)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18.12.2012 - 3-05 O 93/12, 3-5 O 93/12, 3/05 O 93/12, 3/5 O 93/12 (https://dejure.org/2012,39327)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - 3-05 O 93/12, 3-5 O 93/12, 3/05 O 93/12, 3/5 O 93/12 (https://dejure.org/2012,39327)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit zum Halten eines Redebeitrags eines Aktionärs i.R.v. Beschlussfassungen in einer Hauptversammlung; Nichtigkeit des Jahresabschlusses bei fehlenden Rückstellungen für einen Schadensersatzprozess und Nichtberücksichtigung nicht ausgezahlter Boni für ...

  • Wolters Kluwer
  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Pflicht zur Zulassung der Redebeiträge aller bei Schließung der Rednerliste gemeldeten Aktionäre, ggf. unter Beschränkung der Redezeit ("Deutsche Bank")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG §§ 53a, 131, 243
    Pflicht zur Zulassung der Redebeiträge aller bei Schließung der Rednerliste gemeldeten Aktionäre, ggf. unter Beschränkung der Redezeit ("Deutsche Bank")

  • Jurion (Kurzinformation)

    Beschlüsse einer Hauptversammlung können bei Verletzung des Rederechts eines Aktionärs anfechtbar sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 578
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.09.2004 - II ZR 334/02

    Abwicklung einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft in den neuen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.12.2012 - 5 O 93/12
    Nach der BGH-Rechtsprechung (DStR 2004, 1967; dem folgend OLG Naumburg BeckRS 2012, 15690) kommt es für die Anfechtbarkeit nach § 243 AktG nicht darauf an, ob der Entzug des Rederechts und die Vorenthaltung der begehrten Informationen für das Abstimmungsergebnis ursächlich geworden sind.
  • OLG München, 28.09.2011 - 7 U 711/11

    Wirksamkeitsprüfung für das Squeeze out bei der Hypo Real Estate Holding AG:

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.12.2012 - 5 O 93/12
    21 Soweit sich die Beklagte auf eine Entscheidung des LG München I (BeckRS 2011, 03164) und des OLG München (Schlussurteil vom 28.09.2011 - 7 U 711/11. BeckRS 2011, 23448) beruft, woraus sie folgert, dass hier eine Nichtzulassung von Rechtsanwalt Y statthaft gewesen wäre, weil eine Aufnahme in die Rednerliste keinen Anspruch begründe, tatsächlich reden zu dürfen, greift dies nicht durch.
  • OLG Brandenburg, 03.07.2012 - 11 U 174/07

    Vereinsrecht: Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen Beschlüsse der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.12.2012 - 5 O 93/12
    Nach der BGH-Rechtsprechung (DStR 2004, 1967; dem folgend OLG Naumburg BeckRS 2012, 15690) kommt es für die Anfechtbarkeit nach § 243 AktG nicht darauf an, ob der Entzug des Rederechts und die Vorenthaltung der begehrten Informationen für das Abstimmungsergebnis ursächlich geworden sind.
  • BGH, 01.03.1982 - II ZR 23/81

    GmbH-Bilanz und stille Einlage

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.12.2012 - 5 O 93/12
    Unwesentliche Beeinträchtigungen des Bildes haben aber mit Rücksicht auf den gebotenen Gläubigerschutz außer Betracht zu bleiben (vgl. BGHZ 83, BGHZ 83 Seite 341 [BGHZ 83 Seite 347] = NJW 1983, NJW Jahr 1983 Seite 42; OLG Hamm, AG 1992, AG Jahr 1992 Seite 233 [AG Jahr 1992 Seite 234]; Spindler/Stilz/Rölicke, AktG, 2007, § 256 Rdnr. 60; Hüffer, AktG, 6. Aufl., § 256 Rdnr. 25).
  • OLG Frankfurt, 18.03.2008 - 5 U 171/06

    Anfechtung- bzw. Nichtigkeitsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.12.2012 - 5 O 93/12
    Die Kammer sieht auch trotz des jetzigen Vorbringens keine Veranlassung von ihrer bisherigen Rechtsprechung und der des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (NZG 2008, 429), sowie des Bundesgerichtshofs hierzu in seiner Verwerfung der Revision gegen dieses Urteil (Beschluss vom 11.10.2010 - II ZR 93/08 - BeckRS 2010, 28287) abzuweichen.
  • LG München I, 20.01.2011 - 5 HKO 18800/09

    Anfechtungsklage hinsichtlich des Squeeze out-Beschlusses wegen Verletzung des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.12.2012 - 5 O 93/12
    21 Soweit sich die Beklagte auf eine Entscheidung des LG München I (BeckRS 2011, 03164) und des OLG München (Schlussurteil vom 28.09.2011 - 7 U 711/11. BeckRS 2011, 23448) beruft, woraus sie folgert, dass hier eine Nichtzulassung von Rechtsanwalt Y statthaft gewesen wäre, weil eine Aufnahme in die Rednerliste keinen Anspruch begründe, tatsächlich reden zu dürfen, greift dies nicht durch.
  • BGH, 01.03.1999 - II ZR 305/97

    Zulässigkeit eines Teilurteils im aktienrechtlichen Nichtigkeits- bzw.

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.12.2012 - 5 O 93/12
    Auch wenn vorliegend die Verletzung des Teilnahmerechts der Klägerin zu 3) zur Anfechtbarkeit der angegriffenen Beschlussfassungen führt, kommt dies auch den anderen Klägern und dem Streithelfer zugute, da insoweit eine Streitgenossenschaft der Kläger und ihres Streithelfers vorliegt, die dazu führt, dass da streitige Rechtsverhältnis nur einheitlich gegenüber den Klägern festgestellt werden kann (vgl. BGH AG 1999, 375).
  • BGH, 11.10.2010 - II ZR 93/08

    Wirkung der ordnungsgemäßen Rechtsmitteleinlegung durch einen notwendigen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.12.2012 - 5 O 93/12
    Die Kammer sieht auch trotz des jetzigen Vorbringens keine Veranlassung von ihrer bisherigen Rechtsprechung und der des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (NZG 2008, 429), sowie des Bundesgerichtshofs hierzu in seiner Verwerfung der Revision gegen dieses Urteil (Beschluss vom 11.10.2010 - II ZR 93/08 - BeckRS 2010, 28287) abzuweichen.
  • OLG Frankfurt, 23.02.2010 - 5 Sch 2/09

    Aktienrecht: Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung angefochtener

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.12.2012 - 5 O 93/12
    Auch aus der von der Beklagten angegebenen Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 23.2.2010 - 5 Sch 2/09 -, ergibt sich nicht, dass hier die Nichtzulassung des Zeugen Y für einen Redebeitrag zur Sache nicht zur Anfechtbarkeit führt.
  • LG München I, 02.09.2010 - 5 HKO 6069/10

    Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses der AG: Erfordernis einer Anmeldung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.12.2012 - 5 O 93/12
    Dabei kann es nicht mehr darauf ankommen, welche Fragen der Aktionär im Einzelnen noch hätte stellen wollen (vgl. LG München I BeckRS 2011, 19894).
  • LG Frankfurt/Main, 12.11.2013 - 5 O 151/13

    Wirksamkeit der Bestätigungsbeschlüsse der Deutschen Bank zu den HV-Beschlüssen

    Mit Urteil vom 18.12.2012 - 3-05 O 93/12 - hatte die Kammer u. a. diese Beschlüsse der Hauptversammlung vom 31.5.2012 für nichtig erklärt und die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des Jahresabschlusses abgewiesen.

    Alle hier streitgegenständlichen Beschlussfassungen entsprechen inhaltlich und im Umfang den Beschlüssen, die die Kammer mit Urteil vom 18.12.2012 zum Az. 3-05 O 93/12 - für nichtig erklärt hat, wobei es auf den Wortlaut im einzelnen nicht ankommt (Kammerurteil vom 14.2.2012 - 3-05 O 68/11 - bestätigt durch Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.9.2013 - 5 U 64/12 - Urteil vom 17.9.2013 - 5 U 64/12).

  • LG Frankfurt/Main, 28.01.2014 - 5 O 162/13

    Auskunftsrecht der Aktionäre nur über das die Entlastung von

    Hinsichtlich der Frage der Erkennbarkeit der doppelten Wortmeldung ist die Antragstellerin zudem darauf zu verweisen, dass die Erkennbarkeit einer doppelten Wortmeldung des Aktionärsvertreters Enderle auch nach dem Urteil der Kammer vom 18.12.2012 - 3-05 O 93/12 - nicht eindeutig feststeht.
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