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   LG Frankfurt/Main, 27.02.2017 - 2-14 O 384/15   

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https://dejure.org/2017,72783
LG Frankfurt/Main, 27.02.2017 - 2-14 O 384/15 (https://dejure.org/2017,72783)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.02.2017 - 2-14 O 384/15 (https://dejure.org/2017,72783)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. Februar 2017 - 2-14 O 384/15 (https://dejure.org/2017,72783)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.07.2007 - II ZR 3/04

    "TRIHOTEL" - Existenzvernichtender Eingriff: Änderung des Haftungskonzepts

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.02.2017 - 14 O 384/15
    Die Nichtigkeit des Mietaufhebungsvertrages ergebe sich insoweit auch unter Berücksichtigung der Grundsätze der ..........-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: II ZR 3/04).

    Bedenken gegen die Wirksamkeit des Vertrags ergeben sich auch nicht unter dem Gesichtspunkt der sog. "Existenzvernichtungshaftung" bzw. der zu dieser ergangenen, zwischen den Parteien erörterten, sog. .......-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 16.07.2007, Az.: II ZR 3/04, abrufbar über: ......).

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 136/09

    Flughafen Frankfurt-Hahn

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.02.2017 - 14 O 384/15
    Zwar sind die (europarechtlichen) Regelungen zu Beihilfeverboten Schutzgesetze i.S. § 823 Abs. 2 BGB (BGH ZIP 2011, 732).
  • BGH, 12.07.2013 - V ZR 122/12

    Verkauf eines Grundstücks durch eine Gemeinde in Bayern: Nichtigkeit des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.02.2017 - 14 O 384/15
    Zwar ist das Verbot einer Unterwertveräußerung im kommunalen Haushaltsrecht, auch wenn es sich zunächst nur an die Gemeinde wendet, ein Verbotsgesetz i.S. des § 134 BGB, so dass dagegen verstoßende Vereinbarungen nichtig sind (BGH NJW 2013, 3779, 3780).
  • KG, 01.03.2012 - 8 U 197/10

    Beendigung eines Gewerberaummietverhältnisses: Herausgabeanspruch des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.02.2017 - 14 O 384/15
    Überdies ist anerkannt, dass auch der Zwischenvermieter/-pächter Herausgabe der Miet-/Pachtsache von dem Untermieter/-pächter an sich oder den Hauptvermieter/-pächter verlangen kann (vgl. KG. ZMR 2013, 26 f.; OLG München, NJW-RR 1989, 524).
  • OLG München, 08.12.1988 - 21 W 3055/88
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.02.2017 - 14 O 384/15
    Überdies ist anerkannt, dass auch der Zwischenvermieter/-pächter Herausgabe der Miet-/Pachtsache von dem Untermieter/-pächter an sich oder den Hauptvermieter/-pächter verlangen kann (vgl. KG. ZMR 2013, 26 f.; OLG München, NJW-RR 1989, 524).
  • BGH, 25.02.1982 - II ZR 174/80

    Begriff des festzustellenden Rechtsverhältnisses; Feststellung der Nichtigkeit

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.02.2017 - 14 O 384/15
    Dieses ist nämlich, auch und gerade um den Grundsatz zu wahren, dass Parteien nach allgemeinen prozessrechtlichen Erwägungen nur für die Geltendmachung eigener Rechte bzw. Verbindlichkeiten prozessführungsbefugt sind, nur dann gegeben, wenn (zumindest) die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit des fraglichen (Dritt-) Rechtsgeschäfts die Rechtsbeziehungen zwischen den Prozessparteien berührt, dieses Rechtsgeschäft also für die Rechtsbeziehungen der Parteien untereinander von Bedeutung ist (BGH NJW 1982, 1703, 1704).
  • BGH, 29.11.1993 - II ZR 107/92

    Wirksamkeit eines Vertrages zwischen einer GmbH und einem von zwei

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.02.2017 - 14 O 384/15
    Dies ist auch bei dem hier in Rede stehenden, nicht zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts führenden Verstoß gegen § 181 BGB regelmäßig möglich (BGH NJW-RR 1994, 291).
  • BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 26/78

    Bindungswirkung der Abgabe oder Verweisung zwischen Familiengericht und einem

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.02.2017 - 14 O 384/15
    Zutreffend ist auch, dass der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom Urteil vom 03.05.1978, Az.: IV ARZ 26/78, die Vorschrift entsprechend auf Fallgestaltungen anwendbar sein kann, in denen Spruchkörper ein und desselben Gerichts sich für unzuständig erklärt haben.
  • OLG Frankfurt, 25.10.2019 - 2 U 26/17

    Kündbarkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. - 14. Zivilkammer - vom 27.2.2017 (Az.: 2-14 O 384/15) wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 27.2.2017 (Az. 2-14 O 384/15) abzuändern und.

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