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LG Frankfurt/Main, 27.07.2018 - 2-27 O 7/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 27.07.2018 - 2-27 O 7/18
- OLG Frankfurt, 25.07.2019 - 1 U 169/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.01.2016 - XI ZR 103/15
Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung eines Verbraucherdarlehens …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.07.2018 - 27 O 7/18
Dies änderte sich mit dem Urteil des BGH vom 19.1.2016 (Az. XI ZR 103/15) in dem entschieden wurde, dass einer Bank ein Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung des Darlehensvertrages seitens der Bank nicht zustand.Angesichts der unklaren Rechtslage bis zur Entscheidung des BGH vom 19.1.2016 (XI ZR 103/15) erschien es immerhin denkbar, dass die Bank einen solchen Anspruch hat, so dass in der Zeit davor eine Klageerhebung nicht zumutbar war.
- BGH, 28.10.2014 - XI ZR 348/13
Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.07.2018 - 27 O 7/18
Der Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB hat diese Kenntnis, wenn er von der Leistung und den Tatsachen weiß, aus denen sich das Fehlen des Rechtsgrundes ergibt (BGH Urteil vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 348/13, BGHZ 203, 115Rn. 35 mwN).Das gilt erst recht, wenn der Durchsetzung des Anspruchs eine gegenteilige höchstrichterliche Rechtsprechung entgegensteht (BGH Urteil vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 348/13, BGHZ 203, 115Rn. 35 mwN).
- BGH, 23.09.2008 - XI ZR 262/07
Zur Darlegungs- und Beweislast beim Berufen auf das Fehlen der Vertretungsmacht
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.07.2018 - 27 O 7/18
Auf dieser Grundlage muss dem Anspruchsberechtigten die Erhebung einer Klage Erfolg versprechend, wenn auch nicht risikolos möglich sein (BGH Urteil vom 23. September 2008 - XI ZR 262/07, WM 2008, 2155Rn. 14 mwN).
- OLG Frankfurt, 25.07.2019 - 1 U 169/18
Verjährung eines Anspruchs auf Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung
Unter Abänderung des am 27.7.2018 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main, Az. 2-27 O 7/18, wird die Klage abgewiesen.