Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Oder, 18.09.2012 - 16 S 9/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,36846
LG Frankfurt/Oder, 18.09.2012 - 16 S 9/12 (https://dejure.org/2012,36846)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 18.09.2012 - 16 S 9/12 (https://dejure.org/2012,36846)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 18. September 2012 - 16 S 9/12 (https://dejure.org/2012,36846)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschlussanfechtungsklage gegen einen WEG-Beschluss bzgl. der Abberufung des Altverwalters und der Bestellung eines neuen Verwalters wegen Nichteinhaltung der Einberufungsfrist; Rechtfertigung eines Stimmverbotes nach § 25 Abs. 5 WEG aufgrund der Wahrnehmung von ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur rechtsmissbräuchlichen Majorisierung bei einer Verwalterwahl, § 25 Abs. 5 WEG

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    WEG-Beschluss - Unterschreitung der Einberufungsfrist

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kausalität bei Unterschreitung der Einberufungsfrist; Stimmrechtsmissbrauch bei der Verwalterbestellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einberufungsfrist unterschritten: WEG - Beschluss unwirksam?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Zu kurze Ladungsfrist

  • haufe.de (Kurzinformation)

    WEG §§ 24 Abs.4; 25 Abs.5 Nichteinhaltung der Einberufungsfrist; Stimmrechtsmissbrauch

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unterschreitung der Einberufungsfrist kann unbeachtlich sein! (IMR 2013, 1073)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Einberufungsfrist der WEG-Versammlung missachtet: Beschluss dennoch wirksam! (IMR 2013, 151)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 368
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.09.2012 - 16 S 9/12
    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.9.2000 - V ZB 30/02 (BGHZ 152, 46 = NJW 2009, 3704) darf jedoch ein zum Verwalter bestellter Wohnungseigentümer grundsätzlich selbst auch bei der Beschlussfassung über seine Abberufung auch bei gleichzeitiger Entscheidung über die Beendigung des Verwaltervertrages wirksam abstimmen.

    Eine Majorisierung ist deshalb erst dann als rechtsmissbräuchlich anzusehen, wenn weitere Umstände hinzutreten, die sich als Verstoß gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen der Gemeinschaft und damit gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung darstellen, wie etwa bei der Verschaffung unangemessener Vorteile oder der Bestellung eines persönlich ungeeigneten oder fachlich unfähigen Verwalters (BGH NJW 2002, 3704 m.w.N.; Spielbauer/Then, WEG, § 25 Rn. 32).

  • BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01

    Stimmrecht des mit einem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentümers

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.09.2012 - 16 S 9/12
    20 Die Unterschreitung der Einberufungsfrist allein kann jedoch die Ungültigerklärung der in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse gemäß § 43 Nr. 4 WEG nicht tragen (Bärmann/Merle, WEG 11. Aufl., § 24 Rn. 33; BGH WuM 2002, 277; OLG Hamm ZMR 2007, 984; OLG Düsseldorf ZWE 2002, 590).
  • BayObLG, 28.10.1998 - 2Z BR 137/98

    Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.09.2012 - 16 S 9/12
    Damit scheidet eine Ungültigerklärung dann aus, wenn feststeht, das der angefochtene Beschluss auch bei ordnungsgemäßer Einberufung ebenso gefasst worden wäre (AG Hannover ZMR 2007, 404, BayObLG, NZM 1999, 130; KG, NJWE-Mietrecht 1997, 134; ZMR 1999, 426, 428).
  • OLG Hamm, 16.04.2007 - 15 W 108/06

    Folgen der Nichteinhaltung der Einberufungsfrist

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.09.2012 - 16 S 9/12
    20 Die Unterschreitung der Einberufungsfrist allein kann jedoch die Ungültigerklärung der in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse gemäß § 43 Nr. 4 WEG nicht tragen (Bärmann/Merle, WEG 11. Aufl., § 24 Rn. 33; BGH WuM 2002, 277; OLG Hamm ZMR 2007, 984; OLG Düsseldorf ZWE 2002, 590).
  • OLG Düsseldorf, 21.08.2002 - 3 Wx 388/01

    Wirksamkeit von Beschlüssen der Teileigentümerversammlung

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.09.2012 - 16 S 9/12
    20 Die Unterschreitung der Einberufungsfrist allein kann jedoch die Ungültigerklärung der in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse gemäß § 43 Nr. 4 WEG nicht tragen (Bärmann/Merle, WEG 11. Aufl., § 24 Rn. 33; BGH WuM 2002, 277; OLG Hamm ZMR 2007, 984; OLG Düsseldorf ZWE 2002, 590).
  • KG, 18.11.1998 - 24 W 4180/97

    Stimmrecht bei Unterteilung; Kausalität des Einberufungsmangels

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.09.2012 - 16 S 9/12
    Damit scheidet eine Ungültigerklärung dann aus, wenn feststeht, das der angefochtene Beschluss auch bei ordnungsgemäßer Einberufung ebenso gefasst worden wäre (AG Hannover ZMR 2007, 404, BayObLG, NZM 1999, 130; KG, NJWE-Mietrecht 1997, 134; ZMR 1999, 426, 428).
  • OLG Oldenburg, 17.09.1997 - 5 W 104/97

    Wohnungseigentum; Sondereigentum; Teilungserklärung; Einwilligung; Verwalter;

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.09.2012 - 16 S 9/12
    Auch im umgekehrten Fall wird ein Stimmverbot befürwortet, wenn aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Verflechtung die Gefahr bestehe, dass sich der Wohnungseigentümer bei seiner Beschlussfassung von den aufgrund der Verflechtung gegebenen wirtschaftlichen Interessen leiten lasse (Kümmel a.a.O., § 25 Rn. 32; vgl. OLG Oldenburg NZM 1998, 39).
  • OLG Frankfurt, 28.02.1983 - 20 W 8/83

    Möglichkeit der Abstimmung eines Teileigentümers über die Jahresabrechnung des

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.09.2012 - 16 S 9/12
    In der Rechtsprechung ist in Fällen "starker wirtschaftlicher Verbundenheit" zwischen Wohnungseigentümer und Verwalter ein Stimmverbot bei der Entlastung des Verwalters angenommen worden (OLG Frankfurt, OLGZ 1983, 175; so auch Bärmann/Pick, WEG 11. Aufl, § 25 Rn. 36).
  • KG, 30.10.1985 - 24 W 6819/84
    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.09.2012 - 16 S 9/12
    Auch bei der Beschlussfassung über die Erhöhung ist ein solches Stimmverbot angenommen worden, wenn die Verbindung zwischen Wohnungseigentümer und Verwalter wirtschaftlich so eng ist, dass die persönlichen Interessen des Wohnungseigentümers und des Verwalters völlig gleichzusetzen seien (KG, NJW-RR 1986, 642).
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