Rechtsprechung
LG Freiburg, 07.12.2017 - 3 S 171/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- RA Kotz
Nachbar muss Hecke nicht vorsorglich schneiden, damit sie nicht zu hoch wird
- baurechtsiegen.de
Vorsorgliche Kürzung von Hecken oder Gehölzen - maximal zulässige Höhe
- Justiz Baden-Württemberg
Nachbarschutz in Baden-Württemberg: Pflicht zum vorsorglichen Rückschnitt von Hecken und Gehölzen im Winter
- blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)
Nachbarrecht: Der Anspruch auf Rückschnitt von Grenzbepflanzung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachbar muss Hecke nicht vorsorglich kürzen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wann darf, wann muss die Hecke geschnitten werden?
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Keine Pflicht zum vorsorglichen Rückschnitt der Hecke im Winter
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Streit um den Heckenschnitt
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Keine Pflicht des Nachbarn zum vorsorglichen Rückschnitt einer Hecke im Winter
- haerlein.de (Kurzinformation)
Nachbar muss seine an der Grundstücksgrenze gehaltene Hecke vor dem gesetzlichen Schutzzeitraum nicht vorsorglich
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Hecke nicht unter Maximalhöhe
- anwalt.de (Kurzinformation)
Hecken schneiden nicht mehr erlaubt?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Hecken schneiden bald nicht mehr erlaubt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Verkürzung der Hecke unter Maximalhöhe
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Nachbar muss Hecke im Winter nicht vorsorglich auf maximal zulässige Höhe einkürzen - Nachbarrechtsgesetz sieht weder Verpflichtung für Form- oder Pflegeschnitten in der Vegetationsperiode noch vorsorglichen Rückschnitt im Winter vor
Verfahrensgang
- AG Freiburg, 08.07.2016 - 3 C 284/16
- LG Freiburg, 07.12.2017 - 3 S 171/16
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 271
- NZM 2018, 249
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 07.11.1996 - 15 U 173/95
Verjährung des nachbarrechtlichen Anpruchs auf Rückschnitt einer Hecke
Auszug aus LG Freiburg, 07.12.2017 - 3 S 171/16
Das OLG Frankfurt führt aus, dass der Eigentümer einer Hecke nicht verpflichtet sei, dafür zu sorgen, dass diese zu keinem Zeitpunkt die zulässige Höchstgrenze überschreitet, sondern berechtigt sei, das Ende der jährlichen Wachstumsperiode abzuwarten, um erst dann einen Rückschnitt vorzunehmen (OLG Frankfurt, Urt. v. 07.11.1996 - 15 U 173/95 -, juris).
- AG Brandenburg, 27.09.2019 - 31 C 272/17
Hecke - zulässige Höhe und Abstand zum Grundstück des Nachbarn
Soweit insofern also die landesrechtliche Vorschrift des Nachbarrechts (hier § 37 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 38 Nr. 1 BbgNRG) Bestimmungen zur maximal zulässigen Höhe von Hecken enthält, besteht aber keine Verpflichtung der auf Verkürzung in Anspruch genommenen Beklagten, diesen Höhen-Rückschnitt im Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 28./29. Februar vorsorglich so weit zu kürzen, dass sie innerhalb der von § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG geschützten Wachstumsperiode (01. März bis 30. September) die maximal zulässige Höhe nicht überschreiten können ( OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 07.11.1996, Az.: 15 U 173/95, u.a. in: NJW-RR 1997, Seite 657; LG Freiburg/Breisgau , Urteil vom 07.12.2017, Az.: 3 S 171/16, u.a. in: NJW-RR 2018, Seiten 271 f. ).