Rechtsprechung
   LG Gießen, 06.04.2020 - 8 O 16/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,12204
LG Gießen, 06.04.2020 - 8 O 16/20 (https://dejure.org/2020,12204)
LG Gießen, Entscheidung vom 06.04.2020 - 8 O 16/20 (https://dejure.org/2020,12204)
LG Gießen, Entscheidung vom 06. April 2020 - 8 O 16/20 (https://dejure.org/2020,12204)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,12204) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Werbung; Corona; Vitalpilze

  • rabüro.de

    Zum wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen die Werbung für ein Arzneimittel im Zusammenhang mit COVID-19

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: "Corona-Infektion: Wie wir uns mit Vitalpilzen schützen können!"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung im Zusammenhang mit Corona/Covid-19

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Werbung mit Werbeaussage "Corona-Infektion: Wie wir uns mit Vitalpilzen schützen können"

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Irreführende Werbung mit "Corona" - Vitalpilze schützen nicht vor einer Infektion mit dem Coronavirus!

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Unlautere Werbung mit Corona-Bezug - Vitalpilze gegen Corona im Visier der Wettbewerbszentrale

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Werbung "Corona-Infektion: Wie wir uns mit Vitalpilzen schützen können!" ist irreführend

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Corona - Wettbewerbszentrale erwirkt Verbote irreführender Werbung

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit Corona/COVID-19-Bezug

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus LG Gießen, 06.04.2020 - 8 O 16/20
    Dies gilt im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung für Angaben mit fachlichen Aussagen auf dem Gebiet der gesundheitsbezogenen Werbung generell (BGH GRUR 2013, 649), erst recht jedoch nach dem strengen Maßstab von § 3 S. 2 Nr. 1 HWG.
  • EuGH, 15.11.2007 - C-319/05

    KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL

    Auszug aus LG Gießen, 06.04.2020 - 8 O 16/20
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 15. November 2017, C-319/05, Rn. 59 ff., juris ) kommt es für die Frage der "Bestimmung" - anders als bei § 2 Abs. 1 Nr. 2 AMG - nicht auf eine tatsächliche therapeutische Wirkung an, sondern darauf, welche Effekte der Verbraucher aufgrund der Bezeichnung des jeweiligen Produkts von diesem erwarten darf.
  • OLG Frankfurt, 03.11.2011 - 6 W 65/10

    Indizielle Bedeutung von Streitwertangaben

    Auszug aus LG Gießen, 06.04.2020 - 8 O 16/20
    Maßgeblich war hierbei die Streitwertangabe des Antragstellers zu Beginn des Verfahrens, der gewichtige indizielle Bedeutung zukommt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. November 2011, 6 W 65/10 , Rn. 2 , zitiert nach juris ).
  • OLG Köln, 17.07.1992 - 6 U 139/91

    Vertrieb eines Taschenbuchs zur Bekämpfung von Schlafstörungen; Inverkehrbringen

    Auszug aus LG Gießen, 06.04.2020 - 8 O 16/20
    Da es sich hierbei um ein rein voluntatives Element handelt, ist zur Ermittelung seines Vorliegens beziehungsweise Fehlens in hohem Maße auf objektive Umstände wie das äußere Erscheinungsbild und den Gesamtkontext des Informationsmittels zurückzugreifen ( Zimmermann , a. a. O., unter Hinweis auf BGH WRP 1979, 193 und OLG Köln WRP 1993, 515).
  • BGH, 23.06.1978 - I ZR 149/76

    Verstoß gegen das ärztliche Werbeverbot

    Auszug aus LG Gießen, 06.04.2020 - 8 O 16/20
    Da es sich hierbei um ein rein voluntatives Element handelt, ist zur Ermittelung seines Vorliegens beziehungsweise Fehlens in hohem Maße auf objektive Umstände wie das äußere Erscheinungsbild und den Gesamtkontext des Informationsmittels zurückzugreifen ( Zimmermann , a. a. O., unter Hinweis auf BGH WRP 1979, 193 und OLG Köln WRP 1993, 515).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht