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   LG Hagen, 30.08.2019 - 6 O 178/18   

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LG Hagen, 30.08.2019 - 6 O 178/18 (https://dejure.org/2019,63569)
LG Hagen, Entscheidung vom 30.08.2019 - 6 O 178/18 (https://dejure.org/2019,63569)
LG Hagen, Entscheidung vom 30. August 2019 - 6 O 178/18 (https://dejure.org/2019,63569)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 25.10.2011 - 10 U 36/11

    Überleitung von erbrechtlichen Ansprüchen eines Hilfebedürftigen auf den Träger

    Auszug aus LG Hagen, 30.08.2019 - 6 O 178/18
    Die Rechte der Schwester sind auf den Kläger wirksam übergegangen nach § 93 SGB XII. Eine Überleitung hat bereits durch den Bescheid des Klägers vom 09.10.2017 stattgefunden, wobei in dem vorliegenden Rechtsstreits unter öffentlich-rechtlichen bzw. sozialhilferechtlichen Gesichtspunkten von einem wirksamen, bindenden Überleitungsbescheid auszugehen ist, solange er nicht - abgesehen von einer Nichtigkeit - durch die zuständige Behörde oder durch verwaltungsgerichtliche Entscheidung aufgehoben ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 25.10.2011 - xxx - BeckRS 2012, 4933, II., 1., a)).

    Jedoch war auch nach der alten Regelung in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Geltendmachung des Ermittlungsanspruchs dann nicht mehr zulässig war, wenn der Ausgleichsanspruch gem. § 2332 BGB a.F. verjährt war, der eine dreijährige Verjährungsfrist vorsah und auch heute noch vorsieht (vgl. BGH, NJW 1985, 384; OLG Hamm, Urteil vom 25.10.2011 - xxx - BeckRS 2012, 4933, II., 1., d)).

    Würde es hinsichtlich des Verjährungsbeginns auf eine Kenntnis der Pflichtteilsberechtigten ankommen, wäre insoweit ebenfalls die Kenntnis des Betreuers maßgebend und dieser insoweit an der Durchsetzung der Rechte gehindert (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 25.10.2011 - xxx - BeckRS 2012, 4933, II., 1., d)).

  • BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93

    Begriff der Leistung; Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus LG Hagen, 30.08.2019 - 6 O 178/18
    Eine Leistung i.S.d. § 2325 Abs. 3 HS.1 BGB liegt deshalb nur dann vor, wenn der Erblasser nicht nur seine Rechtsstellung als Eigentümer endgültig aufgibt, sondern auch darauf verzichtet, den verschenkten Gegenstand - sei es aufgrund vorbehaltener dinglicher Rechte oder durch Vereinbarung schuldrechtlicher Ansprüche - im Wesentlichen weiterhin zu nutzen (vgl. BGH, Urteil vom 27.04.1994 - xxx, NJW 1994, 1791f, I.).

    Das soll der Möglichkeit "böswilliger" Schenkungen Rechnung tragen (vgl. BGH, Urteil vom 27.04.1994 xxx, NJW 1994, 1791f, I.).

  • BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 56/83

    Auskunftsanspruch des Beschenkten bei Verjährung des

    Auszug aus LG Hagen, 30.08.2019 - 6 O 178/18
    Jedoch war auch nach der alten Regelung in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Geltendmachung des Ermittlungsanspruchs dann nicht mehr zulässig war, wenn der Ausgleichsanspruch gem. § 2332 BGB a.F. verjährt war, der eine dreijährige Verjährungsfrist vorsah und auch heute noch vorsieht (vgl. BGH, NJW 1985, 384; OLG Hamm, Urteil vom 25.10.2011 - xxx - BeckRS 2012, 4933, II., 1., d)).
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