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   LG Hamburg, 05.04.2017 - 327 O 18/17   

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https://dejure.org/2017,38633
LG Hamburg, 05.04.2017 - 327 O 18/17 (https://dejure.org/2017,38633)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05.04.2017 - 327 O 18/17 (https://dejure.org/2017,38633)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05. April 2017 - 327 O 18/17 (https://dejure.org/2017,38633)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 189 ZPO, § 172 ZPO, § 929 Abs 2 ZPO, § 936 ZPO
    Zustellung einer einstweiligen Verfügung: Heilung des Mangels der persönlichen Zustellung an den Antragsgegner anstatt an seinen Prozessbevollmächtigten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.12.2015 - VI ZR 79/15

    Zivilrechtsstreit: Zustellungsmangel bei Zustellung einer einfachen statt einer

    Auszug aus LG Hamburg, 05.04.2017 - 327 O 18/17
    Die letztgenannte Auffassung steht im Widerspruch zur jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die nicht erfolgte Zustellung einer beglaubigten Abschrift gerade auch durch den Erhalt einer einfachen Abschrift geheilt wird, wenn die einfache Abschrift inhaltlich tatsächlich der Urschrift entspricht (BGH NJW 2016, 1517; BGH NJW 2017, 411).

    Ist die Gelegenheit zur Kenntnisnahme gewährleistet und steht der tatsächliche Zugang fest, bedarf es besonderer Gründe, die Zustellungswirkung entgegen dem Wortlaut der Regelung in § 189 ZPO nicht eintreten zu lassen, etwa weil durch die Zustellung einer Ausfertigung von vornherein jegliche Zweifel an der Authentizität und Amtlichkeit des zugestellten Schriftstücks ausgeschlossen sein sollen (BGH NJW 2016, 1517 Rn. 21 f.).

    § 189 ZPO erfasst demnach nicht nur Mängel bei der "Ausführung der Zustellung", sondern auch Mängel des zuzustellenden Schriftstücks (BGH NJW 2016, 1517 Rn. 26).

  • OLG Hamm, 23.02.2017 - 4 W 102/16

    Veranlassung eines Wettbewerbsverbandes zur Beantragung des Erlasses einer

    Auszug aus LG Hamburg, 05.04.2017 - 327 O 18/17
    Der Zeitpunkt wäre nur dann erheblich, wenn - wie in den Entscheidungen des HansOLG vom 20.02.2009, 3 W 161/08, und des OLG Hamm vom 23.02.2017, I-4 W 102/16 - eine Kostenentscheidung entsprechend § 93 ZPO zu treffen wäre.
  • BGH, 13.10.2016 - V ZB 174/15

    Voraussetzungen der Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung eines

    Auszug aus LG Hamburg, 05.04.2017 - 327 O 18/17
    Die letztgenannte Auffassung steht im Widerspruch zur jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die nicht erfolgte Zustellung einer beglaubigten Abschrift gerade auch durch den Erhalt einer einfachen Abschrift geheilt wird, wenn die einfache Abschrift inhaltlich tatsächlich der Urschrift entspricht (BGH NJW 2016, 1517; BGH NJW 2017, 411).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2017 - 19 U 190/16

    Heilung eines Zustellungsmangels: Übermittlung einer Urteilskopie vom unrichtigen

    Auszug aus LG Hamburg, 05.04.2017 - 327 O 18/17
    Die Kammer schließt sich der Auffassung an, wonach für den die Heilung auslösenden tatsächlichen Zugang des zuzustellenden Dokumentes kein Zugang des zugestellten Originals erforderlich ist, sondern der Zugang einer Kopie ausreicht (OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.02.2017 - 19 U 190/16 -, juris; Kammergericht WRP 2011, 612; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl. 2017, § 12 Rn. 3.64; Matthes in Cepl/Voß, ZPO § 172 Rn. 3).
  • OLG Hamburg, 30.06.2005 - 3 U 221/04

    Unterlassungsverfügungen bedürfen der Vollziehung durch Zustellung des Urteils im

    Auszug aus LG Hamburg, 05.04.2017 - 327 O 18/17
    Der Auffassung, dass eine Heilung gemäß § 189 ZPO neben dem Vorliegen des Zustellungswillens voraussetze, dass das zuzustellende Schriftstück an denjenigen, an den die Zustellung gesetzmäßig gerichtet werden konnte, "tatsächlich" zugegangen ist, d. h. körperlich eben dieses Schriftstück an jenen gelangt ist (HansOLG NJOZ 2007, 2691) bzw. dass § 189 ZPO lediglich eine Heilung von Mängeln des Zustellungsvorgangs, nicht aber eine Heilung von Mängeln des zuzustellenden Dokuments ermögliche und daher ein Dokument, das zur wirksamen Zustellung beim "richtigen" Zustellungsempfänger nicht geeignet wäre, erst recht nicht zur Heilung einer unwirksamen Zustellung nach § 189 ZPO führen könne (OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.01.2014 - 6 U 118/13 -, juris), folgt die Kammer nicht.
  • OLG Hamburg, 20.02.2009 - 3 W 161/08

    Unlauterer Wettbewerb: Darlegung des Bestehens eines Wettbewerbsverhältnisses in

    Auszug aus LG Hamburg, 05.04.2017 - 327 O 18/17
    Der Zeitpunkt wäre nur dann erheblich, wenn - wie in den Entscheidungen des HansOLG vom 20.02.2009, 3 W 161/08, und des OLG Hamm vom 23.02.2017, I-4 W 102/16 - eine Kostenentscheidung entsprechend § 93 ZPO zu treffen wäre.
  • KG, 31.01.2011 - 5 W 274/10

    Heilung eines Zustellungsmangels bei der Vollziehung einer lauterkeitsrechtlichen

    Auszug aus LG Hamburg, 05.04.2017 - 327 O 18/17
    Die Kammer schließt sich der Auffassung an, wonach für den die Heilung auslösenden tatsächlichen Zugang des zuzustellenden Dokumentes kein Zugang des zugestellten Originals erforderlich ist, sondern der Zugang einer Kopie ausreicht (OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.02.2017 - 19 U 190/16 -, juris; Kammergericht WRP 2011, 612; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl. 2017, § 12 Rn. 3.64; Matthes in Cepl/Voß, ZPO § 172 Rn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2014 - 6 U 118/13

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung: Zustellung bei mehreren

    Auszug aus LG Hamburg, 05.04.2017 - 327 O 18/17
    Der Auffassung, dass eine Heilung gemäß § 189 ZPO neben dem Vorliegen des Zustellungswillens voraussetze, dass das zuzustellende Schriftstück an denjenigen, an den die Zustellung gesetzmäßig gerichtet werden konnte, "tatsächlich" zugegangen ist, d. h. körperlich eben dieses Schriftstück an jenen gelangt ist (HansOLG NJOZ 2007, 2691) bzw. dass § 189 ZPO lediglich eine Heilung von Mängeln des Zustellungsvorgangs, nicht aber eine Heilung von Mängeln des zuzustellenden Dokuments ermögliche und daher ein Dokument, das zur wirksamen Zustellung beim "richtigen" Zustellungsempfänger nicht geeignet wäre, erst recht nicht zur Heilung einer unwirksamen Zustellung nach § 189 ZPO führen könne (OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.01.2014 - 6 U 118/13 -, juris), folgt die Kammer nicht.
  • OLG Dresden, 02.05.2018 - 1 U 1708/17

    Wirksamkeit der Zustellung einer nur vom Gerichtsvollzieher, nicht aber vom

    3.1 Der Senat schließt sich der Auffassung an, wonach für den die Heilung auslösenden tatsächlichen Zugang des zuzustellenden Dokumentes kein Zugang des zugestellten Originals erforderlich ist, sondern der Zugang einer Kopie ausreicht (OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 06.02.2017, Az.: 19 U 190/16, juris Rn. 14; LG Hamburg, Beschl. v. 05.04.2017, Az.: 327 O 18/17, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 22.12.2017 - 3 W 38/17

    Sportzubehör - Heilung eines Zustellungsmangels: Zustellung einer

    Auf die Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 5. April 2017, Az.: 327 O 18/17 abgeändert:.
  • LG Hamburg, 14.12.2023 - 327 O 239/23
    Für eine solche Heilung reicht es nicht aus, dass der richtige Zustellungsadressat, hier also der Prozessbevollmächtigte der Antragsgegnerin, von dieser über den Inhalt des an sie zugestellten Beschlusses der Kammer informiert worden ist, sondern es ist erforderlich, dass das zuzustellende Schriftstück an den gesetzlich vorgesehenen Zustellungsadressaten gelangt ist, sei es auch nur in Kopie (OLG Düsseldorf BeckRS 2017, 127425; KG GRUR-RR 2011, 287; LG Hamburg BeckRS 2017, 127424).
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