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   LG Hamburg, 29.11.2021 - 629 Qs 39/21, 628 Qs 40/21   

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LG Hamburg, 29.11.2021 - 629 Qs 39/21, 628 Qs 40/21 (https://dejure.org/2021,53092)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29.11.2021 - 629 Qs 39/21, 628 Qs 40/21 (https://dejure.org/2021,53092)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29. November 2021 - 629 Qs 39/21, 628 Qs 40/21 (https://dejure.org/2021,53092)
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  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus LG Hamburg, 29.11.2021 - 629 Qs 39/21
    (a) Das verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verankerte Beschleunigungsgebot in Haftsachen (vgl. BVerfGE 45, 194 [195]) verlangt, dass die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die einem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (vgl. BVerfGE 20, 45 (50), 36, 264 (273)).

    Zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens und einer Sicherstellung der späteren Strafvollstreckung kann die Untersuchungshaft dann nicht mehr als notwendig anerkannt werden, wenn ihre Fortdauer durch vermeidbare Verfahrensverzögerungen verursacht ist (BVerfGE 20, 45, [50]; 36, 264 [270]; 53, 152 [161 f.]).

  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06

    Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache);

    Auszug aus LG Hamburg, 29.11.2021 - 629 Qs 39/21
    An den zügigen Fortgang des Verfahrens sind dabei umso strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Untersuchungshaft schon andauert (BVerfGK 7, 421 [427]).
  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus LG Hamburg, 29.11.2021 - 629 Qs 39/21
    Zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens und einer Sicherstellung der späteren Strafvollstreckung kann die Untersuchungshaft dann nicht mehr als notwendig anerkannt werden, wenn ihre Fortdauer durch vermeidbare Verfahrensverzögerungen verursacht ist (BVerfGE 20, 45, [50]; 36, 264 [270]; 53, 152 [161 f.]).
  • BGH, 08.05.2014 - 1 StR 726/13

    Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung des Richters mit dem

    Auszug aus LG Hamburg, 29.11.2021 - 629 Qs 39/21
    Fluchtgefahr ist gegeben, wenn es bei Würdigung der Umstände des Falles aufgrund bestimmter Tatsachen wahrscheinlicher ist, dass der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen, als dass er sich ihm zur Verfügung halten werde (BGH NJW 2014, 2372; OLG Köln StV 1994, 282; Meyer-Goßner/ Schmitt § 112 Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus LG Hamburg, 29.11.2021 - 629 Qs 39/21
    Zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens und einer Sicherstellung der späteren Strafvollstreckung kann die Untersuchungshaft dann nicht mehr als notwendig anerkannt werden, wenn ihre Fortdauer durch vermeidbare Verfahrensverzögerungen verursacht ist (BVerfGE 20, 45, [50]; 36, 264 [270]; 53, 152 [161 f.]).
  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84

    Nicht geringe Menge bei Kokain

    Auszug aus LG Hamburg, 29.11.2021 - 629 Qs 39/21
    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert das Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" bei Kokain eine Wirkstoffmenge von 5 g Cocainhydrochlorid (BGH, Urteil vom 01.02.1985 - 2 StR 685/84 = NJW 1985, 2771 m.w.N.).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 317/93

    Wiedererkennen einer Stimme

    Auszug aus LG Hamburg, 29.11.2021 - 629 Qs 39/21
    Fluchtgefahr ist gegeben, wenn es bei Würdigung der Umstände des Falles aufgrund bestimmter Tatsachen wahrscheinlicher ist, dass der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen, als dass er sich ihm zur Verfügung halten werde (BGH NJW 2014, 2372; OLG Köln StV 1994, 282; Meyer-Goßner/ Schmitt § 112 Rn. 17 m.w.N.).
  • LG Hamburg, 29.11.2021 - 628 Qs 39/21

    Aufhebung des Haftbefehls und Entlassung aus der Untersuchungshaft wegen

    Auszug aus LG Hamburg, 29.11.2021 - 629 Qs 39/21
    Die Haftbeschwerdeverfahren 628 Qs 39/21 und 628 Qs 40/21 werden miteinander verbunden.
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