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   LG Hannover, 03.09.2008 - 6 O 286/07   

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LG Hannover, 03.09.2008 - 6 O 286/07 (https://dejure.org/2008,31917)
LG Hannover, Entscheidung vom 03.09.2008 - 6 O 286/07 (https://dejure.org/2008,31917)
LG Hannover, Entscheidung vom 03. September 2008 - 6 O 286/07 (https://dejure.org/2008,31917)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 5 U 590/06

    Versicherungsvertrag: Abweichende Vereinbarungen der Vertragsparteien;

    Auszug aus LG Hannover, 03.09.2008 - 6 O 286/07
    Maßgebend ist vielmehr, ob in ihrer Gesamtheit erhebliche Neuregelungen des versicherten Interesses, der Versicherungssumme, der Prämienhöhe und der Versicherungsdauer vereinbart worden sind (vgl. dazu Römer/Langheid a.a.O. § 38 RN 6; OLG Saarbrücken NJW-RR 2007, 1398).

    Daher genügt es für die Annahme des Abschlusses eines neuen Vertrages regelmäßig nicht, wenn unter Wahrung der Vertragsidentität nur die bisherige Leistungspflicht des Versicherers inhaltlich oder zeitlich erweitert wird (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 2007, 1398 [OLG Saarbrücken 16.05.2007 - 5 U 590/06] ).

  • BGH, 20.01.1977 - II ZR 222/75

    Betrachtung eines Kaufvertrages und einer notariell beurkundeten Übernahme einer

    Auszug aus LG Hannover, 03.09.2008 - 6 O 286/07
    Darüber hinaus muss der Bestätigende die Anfechtbarkeit kennen oder zumindest Zweifel an der Rechtsbeständigkeit des Vertrages haben (vgl. Palandt a.a.O. § 144 RN 2; BGH NJW 1977, 1151 [BGH 20.01.1977 - II ZR 222/75] ; BGHZ 129, 371 ).
  • BGH, 10.05.1995 - VIII ZR 264/94

    Behandlung eines mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung schwebend unwirksamen

    Auszug aus LG Hannover, 03.09.2008 - 6 O 286/07
    Darüber hinaus muss der Bestätigende die Anfechtbarkeit kennen oder zumindest Zweifel an der Rechtsbeständigkeit des Vertrages haben (vgl. Palandt a.a.O. § 144 RN 2; BGH NJW 1977, 1151 [BGH 20.01.1977 - II ZR 222/75] ; BGHZ 129, 371 ).
  • OLG Hamburg, 17.05.1990 - 6 U 15/90

    Sicherungsschein; Sicherungseigentümer; Transportversicherer;

    Auszug aus LG Hannover, 03.09.2008 - 6 O 286/07
    Ob sich aus dem Vertrauen auf die Richtigkeit des Inhalts der Versicherungsbestätigung sowie bei Verletzung von Informationspflichten, die aufgrund der Abgabe einer solchen Bestätigung möglicherweise bestehen (vgl. zur Vertrauenshaftung in Bezug auf die Richtigkeit: OLG Hamburg VersR 1990, 1351 [OLG Hamburg 17.05.1990 - 6 U 15/90] und zu den Informationspflichten BGHZ IP 2001, 75), Schadensersatzansprüche ergeben könnten, kann dahinstehen.
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZA 26/05

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels

    Auszug aus LG Hannover, 03.09.2008 - 6 O 286/07
    Zudem kann der arglistig täuschende Versicherungsnehmer dem Versicherer nicht mit Erfolg entgegenhalten, dieser habe seine Nachfrageobliegenheiten verletzt (vgl. Römer/Langheid a.a.O. § 22 RN 8; BGH VersR 2007, 96).
  • BGH, 24.09.1986 - IVa ZR 229/84

    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Hinblick auf begangene, bislang nicht

    Auszug aus LG Hannover, 03.09.2008 - 6 O 286/07
    Der Annahme der Aufklärungspflicht stehen die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm ( VersR 1988, 173) und des Bundesgerichtshofs ( VersR 1986, 1089 [BGH 24.09.1986 - IVa ZR 229/84] ), wonach der Versicherungsnehmer nicht verpflichtet ist, seine angespannte finanzielle Lage ungefragt von sich aus zu offenbaren (OLG Hamm a.a.O.), und er sich auch nicht unaufgefordert der Begehung bislang unentdeckt gebliebener strafbarer Handlungen bezichtigen muss (BGH a.a.O.), nicht entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 23.08.2005 - 4 U 140/04

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus LG Hannover, 03.09.2008 - 6 O 286/07
    Auf die Arglist kann durch Indizien geschlossen werden (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2006, 785 [OLG Düsseldorf 23.08.2005 - I-4 U 140/04] ).
  • OLG Hamm, 24.09.1986 - 20 U 62/86

    Abschluss einer Feuerversicherung nach Einleitung des Insolvenzverfahrens;

    Auszug aus LG Hannover, 03.09.2008 - 6 O 286/07
    Der Annahme der Aufklärungspflicht stehen die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm ( VersR 1988, 173) und des Bundesgerichtshofs ( VersR 1986, 1089 [BGH 24.09.1986 - IVa ZR 229/84] ), wonach der Versicherungsnehmer nicht verpflichtet ist, seine angespannte finanzielle Lage ungefragt von sich aus zu offenbaren (OLG Hamm a.a.O.), und er sich auch nicht unaufgefordert der Begehung bislang unentdeckt gebliebener strafbarer Handlungen bezichtigen muss (BGH a.a.O.), nicht entgegen.
  • BGH, 18.09.1991 - IV ZR 189/90

    Anspruch aus einer Feuerversicherung für landwirtschaftliche Betriebe auf der

    Auszug aus LG Hannover, 03.09.2008 - 6 O 286/07
    Zwar rechtfertigt nicht jedes Verschweigen gefahrerheblicher Umstände den Schluss auf eine arglistige Täuschung (vgl. BGH RuS 1991, 423).
  • OLG Frankfurt, 28.07.1998 - 22 U 102/96

    Kein Versicherungsfall bei Herausgabe der Güter an Betrüger zu vorgespiegeltem

    Auszug aus LG Hannover, 03.09.2008 - 6 O 286/07
    a) Unter Verlust ist die Zerstörung der Güter und ihr Abhandenkommen ohne Aussicht auf Wiedererlangung zu verstehen, wobei Abhandenkommen wie bei ... § 935 Abs. 1 BGB der unfreiwillige Verlust des Besitzes ist (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 1327 m.w.N.).
  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 15/09

    Eintrittspflicht einer Transportversicherung für ein Werttransportunternehmen bei

    Da der Vortrag der Klägerin wesentlich neue Argumente nicht enthält, verweist der Senat auf die Ausführungen in seinem Urteil vom 26. März 2009 (8 U 170/08, Landgericht Hannover 6 O 286/07), an denen er festhält.
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