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   LG Heidelberg, 04.08.2022 - 5 S 72/21   

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https://dejure.org/2022,39589
LG Heidelberg, 04.08.2022 - 5 S 72/21 (https://dejure.org/2022,39589)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 04.08.2022 - 5 S 72/21 (https://dejure.org/2022,39589)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 04. August 2022 - 5 S 72/21 (https://dejure.org/2022,39589)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mietrechtsiegen.de

    Gewerblicher Weitervermietung - Einverständnis des Vermieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mit gewerblicher Weitervermietung einverstanden: § 565 BGB greift!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.11.2018 - I ZR 5/18

    Zahlungsanspruch eines Maklerhonorars als Provision aufgrund Maklervertrags

    Auszug aus LG Heidelberg, 04.08.2022 - 5 S 72/21
    Zum anderen spricht auch das prozessuale Verhalten der Klägerin dafür, dass ihr Bestreiten mit Nichtwissen " ins Blaue hinein " erfolgte (vgl. BGH MDR 2019, 242 Rn. 10; OLG Köln a.a.0.).
  • LG Berlin, 02.10.2014 - 67 S 257/14

    Wohnraummiete: Gewerbliche Weitervermietung durch Genossenschaft als

    Auszug aus LG Heidelberg, 04.08.2022 - 5 S 72/21
    Denn es genügt für das Tatbestandsmerkmal " Soll " in § 565 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn der Vermieter mit der möglichen Weitervermietung als Wohnung einverstanden war und deshalb mit einem Vertragseintritt gemäß § 565 BGB rechnen musste (vgl. Schmidt-Futterer/Streyl, 15. Aufl. 2021, BGB § 565 Rn. 11 mit Hinweis auf BVerfG, NJW 1993, 2601; MüKoBGB/Häublein, 8. Aufl. 2020, BGB § 565 Rn. 4; LG Berlin, MDR 2014, 1383).
  • BVerfG, 06.08.1993 - 1 BvR 596/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Zulässigkeit gewerblicher

    Auszug aus LG Heidelberg, 04.08.2022 - 5 S 72/21
    Denn es genügt für das Tatbestandsmerkmal " Soll " in § 565 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn der Vermieter mit der möglichen Weitervermietung als Wohnung einverstanden war und deshalb mit einem Vertragseintritt gemäß § 565 BGB rechnen musste (vgl. Schmidt-Futterer/Streyl, 15. Aufl. 2021, BGB § 565 Rn. 11 mit Hinweis auf BVerfG, NJW 1993, 2601; MüKoBGB/Häublein, 8. Aufl. 2020, BGB § 565 Rn. 4; LG Berlin, MDR 2014, 1383).
  • OLG Köln, 12.06.1995 - 18 U 1/95

    Unzulässiges Bestreiten des neuen Gläubigers einer Forderungsabtretung -

    Auszug aus LG Heidelberg, 04.08.2022 - 5 S 72/21
    Jedoch hätte die Klägerin zumindest versuchen müssen, sich die erforderliche Kenntnis über Art, Umfang und Rechtsgrundlage der bestehenden Nutzungsverhältnisse über das, zu erwerbende beziehungsweise das erworbene Objekt bei der Verkäuferin zu verschaffen (vgl. Greger in: Zöller, ZPO, § 138 Rn. 16; OLG Köln, NJW-RR 1995, 1407).
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