Rechtsprechung
LG Heidelberg, 23.09.2009 - 1 S 15/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- webshoprecht.de
Das sog. confirmed Opt-In ist keine geeignete Methode zur Einholung der Einwilligung in E-Mailwerbung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB
Ein Rechtsanwalt darf bei E-Mail-Spam ausnahmsweise eigene Kosten (Selbstbeauftragung) geltend machen - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Confirmed-Opt-In-Verfahren nicht geeignet um Missbrauch zu verhindern
- beck.de , S. 76 (Leitsatz)
BDSG § 34; BGB §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2
Auskunft und Anwaltskosten bei unverlangter E-Mail-Werbung
Besprechungen u.ä.
- dr-bahr.com (Kurzanmerkung)
Confirmed-Opt-In-Verfahren bei E-Mail-Werbung unzureichend
Papierfundstellen
- MMR 2010, 66 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.12.1983 - III ZR 187/82
Zum Umfang des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs des von der …
Auszug aus LG Heidelberg, 23.09.2009 - 1 S 15/09
Daneben hat er einen Auskunftsanspruch über Personen und Stellen, an die "seine" Daten übermittelt werden (BGHZ 89, 218).Der Auskunftsanspruch nach § 34 Abs. 2 Satz 2 BDSG erstreckt sich schon nach dem Wortlaut der Vorschrift nicht auf die Benennung aller Stellen, denen personenbezogene Daten regelmäßig übermittelt werden, sondern nur auf die Mitteilung derjenigen Stellen und Personen, denen die Daten des Betroffenen übermittelt worden sind (BGH Beschl. vom 15.12.1983, III ZR 187/82).
- BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07
E-Mail-Werbung II
Auszug aus LG Heidelberg, 23.09.2009 - 1 S 15/09
Anders fällt die Beurteilung aber aus, wenn es sich um eine größere Zahl unerbetener E-Mails handelt oder wenn der Empfänger der E-Mail ausdrücklich dem weiteren Erhalt von E-Mails widersprechen muss (BGH I ZR 218/07, Beschluss vom 20.05.2009). - BGH, 12.12.2006 - VI ZR 188/05
Erstattung von Anwaltskosten für ein Abschlussschreiben wegen unerbetener …
Auszug aus LG Heidelberg, 23.09.2009 - 1 S 15/09
Dieser Fall und auch der gleichfalls am 12. Dezember 2006 im Verfahren VI ZR 188/05 (B5) entschiedene Fall ist dem Vorliegenden aber nicht vergleichbar.
- AG Düsseldorf, 09.04.2014 - 23 C 3876/13
Zur schriftlichen Dokumentation der Einhaltung des Double-Opt-Ins-Verfahrens
Dieser räumte jedermann das Recht ein, jederzeit Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten zu verlangen, vgl. LG Heidelberg, Urteil vom 23.0.2009, Az. 1 S 15/09. - AG Hamburg, 29.12.2011 - 17b C 66/11 Bereits die einmalig unverlangte Zusendung einer E-Mail mit Werbung stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht auf den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar (LG Heidelberg, Urteil vom 23.09.2009, 1 S 15/09, zitiert nach juris).