Rechtsprechung
LG Heilbronn, 07.05.2018 - II 3 T 12/18 |
Volltextveröffentlichung
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Keine Zwangsräumung einer schwangeren Mieterin
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Keine Zwangsräumung einer schwangeren Mieterin (IVR 2018, 138)
Verfahrensgang
- AG Heilbronn, 23.04.2018 - 10 M 3551/18
- LG Heilbronn, 07.05.2018 - II 3 T 12/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- LG Hannover, 16.09.2013 - 52 T 54/13
Auszug aus LG Heilbronn, 07.05.2018 - 3 T 12/18
In Anlehnung an die dort genannten Vorgaben kann daher werdenden Müttern grundsätzlich sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung Räumungsschutz gewährt werden (vgl. nur LG Hannover, Beschl. v. 16.09.2013 - 52 T 54/13; LG Bonn, Beschl. v. 25.11.1992, 6 T 330/92;… Zöller/Seibel, § 765 a Rn. 12 m.w.N., 32. Aufl. 2018).Auch der Vortrag der Gläubigerin, wonach es der hochschwangeren Schuldnerin im Zeitraum vor der Entbindung zumutbar ist, sich um Ersatzwohnraum zu kümmern, überzeugt nicht, da die intensive Wohnraumsuche nach der allgemeinen Lebenserfahrung regelmäßig mit einer Vielzahl von Wohnungsbesichtigungen mit entsprechendem, körperlich beschwerlichen An- und Abreiseaufwand verbunden ist (vgl. LG Hannover, Beschl. v. 16.09.2013 - 52 T 54/13), Die Berücksichtigung dieses Zeitraums würde auch den Wertungen des Mutterschutzgesetzes sowie Art. 6 Abs. 4 GG zuwiderlaufen.
- LG Bonn, 25.11.1992 - 6 T 330/92
Auszug aus LG Heilbronn, 07.05.2018 - 3 T 12/18
d) Als das Gläubigerinteresse überwiegende und Räumungsschutz gem. § 765 a ZPO gewährende Gründe wurde in der Rechtsprechung jedoch die Gefährdung der Gesundheit oder des Lebens des Schuldners angesehen (nachweislichen Suizidgefahr des Schuldners (BGH, NJW 1994, 1272 f.) oder die unmittelbar bevorstehende Entbindung (so bereits LG Bonn, Beschl. v. 25.11.1992 - 6 T 330/92).In Anlehnung an die dort genannten Vorgaben kann daher werdenden Müttern grundsätzlich sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung Räumungsschutz gewährt werden (vgl. nur LG Hannover, Beschl. v. 16.09.2013 - 52 T 54/13; LG Bonn, Beschl. v. 25.11.1992, 6 T 330/92;… Zöller/Seibel, § 765 a Rn. 12 m.w.N., 32. Aufl. 2018).
- LG Stuttgart, 05.12.2017 - 19 T 460/17
Räumungsvollstreckung: Angriffsrichtung eines Vollstreckungsschutzantrags; …
Auszug aus LG Heilbronn, 07.05.2018 - 3 T 12/18
Einwendungen gegen den vollstreckbaren Anspruch oder den Titel oder die Zulässigkeit des Vollstreckungsverfahrens können nicht geltend gemacht werden (vgl. LG Stuttgart, 05.12.2017, 19 T 460/17 m.w.N.).
- BGH, 25.10.2006 - VII ZB 38/06
Begriff der unbilligen Härte im Sinne des § 765a ZPO
Auszug aus LG Heilbronn, 07.05.2018 - 3 T 12/18
§ 765 a ZPO ist als Ausnahmevorschrift eng auszulegen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 417 m.w.N.) und nur dann anzuwenden, wenn im Einzelfall das Vorgehen des Gläubigers nach Abwägung der Belange von Gläubiger und Schuldner zu einem untragbaren Ergebnis führen würden (siehe BGH MDR 2011, 195 m.w.N.). - BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvR 785/04
Zur Berücksichtigung einer "Risikoschwangerschaft" bei der Beurteilung der …
Auszug aus LG Heilbronn, 07.05.2018 - 3 T 12/18
Die mit Artikel 6 Abs. 4 GG getroffene verfassungsrechtliche Wertentscheidung ist für den gesamten Bereich des öffentlichen und privaten Rechts verbindlich und fordert eine entsprechende Beachtung auch bei der Auslegung und Anwendung einfachen Gesetzesrechts durch die Gerichte (vgl. nur BVerfG Beschl. v. 8. Juni 2004 - 2 BvR 785/04, Rn. 26 f). - BVerfG, 01.02.1994 - 1 BvR 105/94
Räumungsschutz bei Gesundheits- und Lebensgefahr - Vertretung im …
Auszug aus LG Heilbronn, 07.05.2018 - 3 T 12/18
d) Als das Gläubigerinteresse überwiegende und Räumungsschutz gem. § 765 a ZPO gewährende Gründe wurde in der Rechtsprechung jedoch die Gefährdung der Gesundheit oder des Lebens des Schuldners angesehen (nachweislichen Suizidgefahr des Schuldners (BGH, NJW 1994, 1272 f.) oder die unmittelbar bevorstehende Entbindung (so bereits LG Bonn, Beschl. v. 25.11.1992 - 6 T 330/92).