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LG Köln, 02.10.2018 - 30 O 98/18 |
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Verfahrensgang
- LG Köln, 02.10.2018 - 30 O 98/18
- OLG Köln, 26.06.2019 - 26 U 67/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 12.07.2005 - 10 U 19/03
Zur Regelung der Vor- und Nacherbschaft nach den Grundsätzen der Primogenitur
Auszug aus LG Köln, 02.10.2018 - 30 O 98/18
Dieses Verhältnis stellt ein Rechtsverhältnis dar, das mit der Feststellungsklage gem. § 256 ZPO feststellungsfähig ist (…vgl. Palandt/Weidlich, 77. Aufl., BGB § 2100 Rn. 17; OLG Hamm, Urteil vom 12. Juli 2005 - 10 U 19/03 -, Rn. 152, juris).Denn die Frage unter welchen Voraussetzungen der Nacherbfall zugunsten der Klägerin eintreten wird, bedarf für die gegenwärtigen Rechtsbeziehungen der Parteien untereinander nämlich keiner gerichtlichen Klärung; vom Belang ist zu Lebzeiten des Beklagten für das rechtliche Verhältnis der Parteien lediglich, ob die Klägerin überhaupt Inhaber einer Nacherbenanwartschaft ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12. Juli 2005 - 10 U 19/03 -, Rn. 154, juris).
- OLG Karlsruhe, 21.06.1989 - 1 U 1/89
Feststellungsklage; Nacherbfall; Erbe; Erblasser; Ausgleichspflichtig
Auszug aus LG Köln, 02.10.2018 - 30 O 98/18
Geht der Parteienstreit darum, ob einem von ihnen ein gegenwärtiges Nacherbenanwartschaftsrecht zusteht, handelt es sich insoweit schon vor Eintritt des Nacherbfalls um ein gegenwärtiges streitiges Rechtsverhältnis im Sinne von § 256 ZPO (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. Juni 1989 - 1 U 1/89 -, Rn. 31, juris). - BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 1 Z 75/84
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen …
Auszug aus LG Köln, 02.10.2018 - 30 O 98/18
Von einem Abkömmling des Erblassers als Kind Angenommene kommen dann nicht als Abkömmlinge im Sinne des § 2069 2. Hs. BGB in Frage, wenn durch die Adoption - wie hier - keine Verwandtschaft mit dem Erblasser begründet wurde (vgl. BayObLG Beschl. v. 30.10.1984 - BReg. 1 Z 75/84, BeckRS 2009, 29031, beck-online).
- OLG Köln, 26.06.2019 - 26 U 67/18
Erbeinsetzung - Abgrenzung Nacherbenanwartschaftsrechts von der …
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln - Einzelrichterin - vom 02.10.2018 (Az.: 30 O 98/18) abgeändert und die Klage abgewiesen.Der Beklagte beantragt, unter Abänderung des am 02.10.2018 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln (Az.: 30 O 98/18) die Klage abzuweisen.