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   LG Köln, 08.10.2008 - 28 O 302/08   

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https://dejure.org/2008,8365
LG Köln, 08.10.2008 - 28 O 302/08 (https://dejure.org/2008,8365)
LG Köln, Entscheidung vom 08.10.2008 - 28 O 302/08 (https://dejure.org/2008,8365)
LG Köln, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - 28 O 302/08 (https://dejure.org/2008,8365)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Anspruch auf Löschung aus elektronischem Bundesanzeiger

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Löschung aus elektronischem Bundesanzeiger

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 217 (Ls.)
  • BB 2009, 211
  • K&R 2009, 136
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 23.09.2004 - C-435/02

    Springer - Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Gesellschaftsrecht -

    Auszug aus LG Köln, 08.10.2008 - 28 O 302/08
    Das Ziel des Gläubigerschutzes ist auch vom EuGH anerkannt und für europarechtskonform gehalten worden (vgl. EuGH BB 2004, 2456).

    Die Vorlagepflicht soll nach der Rechtsprechung des EuGH hauptsächlich der Unterrichtung Dritter dienen, damit sie beurteilen können, ob sie in Rechtsbeziehungen zu der Gesellschaft treten wollen (vgl. EuGH BB 2004, 2456).

  • BayObLG, 24.11.1994 - 3Z BR 180/94

    Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Erzwingung der Vorlage von Jahresabschlüssen

    Auszug aus LG Köln, 08.10.2008 - 28 O 302/08
    Diese Publizitätspflichten dienen insbesondere dem Schutz der Gläubiger und der übrigen Teilnehmer am Wirtschaftsleben, die so einen Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft erhalten (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 798; OLG Köln NJW-RR 1992, 486).

    Jedermann soll sich ein Bild über die wirtschaftliche Lage der jeweiligen Kapitalgesellschaft machen können, um imstande zu sein, die aufgrund der Haftungsbeschränkung bestehenden Risiken abzuwägen (vgl. LG Frankfurt NZI 2007, 294, 295; BayObLG NJW-RR 1995, 798; OLG Frankfurt a.M., BB 1993, 1842, 1843).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus LG Köln, 08.10.2008 - 28 O 302/08
    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stellt sich als die Befugnis des Einzelnen dar, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, ob, wann und innerhalb welcher Grenzen seine persönlichen Daten an die Öffentlichkeit gebracht werden (BVerfGE 65, 1, 41 ff.; 72, 155, 170; 78, 77, 84).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

    Auszug aus LG Köln, 08.10.2008 - 28 O 302/08
    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stellt sich als die Befugnis des Einzelnen dar, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, ob, wann und innerhalb welcher Grenzen seine persönlichen Daten an die Öffentlichkeit gebracht werden (BVerfGE 65, 1, 41 ff.; 72, 155, 170; 78, 77, 84).
  • BVerwG, 29.05.1990 - 7 B 30.90

    Rechtsweg - Verpflichtungsklage - Juristische Person des Privatrechts -

    Auszug aus LG Köln, 08.10.2008 - 28 O 302/08
    Sind an einem streitigen Rechtsverhältnis ausschließlich Privatrechtssubjekte beteiligt, so scheidet die Zuordnung des Rechtsstreits zum öffentlichen Recht grundsätzlich aus, es sei denn, eine Partei wäre durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes mit öffentlich-rechtlichen Handlungs- oder Entscheidungsbefugnissen ausgestattet und gegenüber der anderen Partei als beliehenes Unternehmen tätig geworden (BGH NJW 2000, 1042; BGH WM 1993, 2078, 2079; BVerwGE 61, 222, 224; BVerwG, NVwZ 1990, 754 und BVerwG, NVwZ 1991, 59).
  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Auszug aus LG Köln, 08.10.2008 - 28 O 302/08
    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stellt sich als die Befugnis des Einzelnen dar, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, ob, wann und innerhalb welcher Grenzen seine persönlichen Daten an die Öffentlichkeit gebracht werden (BVerfGE 65, 1, 41 ff.; 72, 155, 170; 78, 77, 84).
  • BGH, 07.12.1999 - XI ZB 7/99

    Subventionsrückforderung durch die Bank - § 13 GVG, § 40 VwGO, Streitigkeiten

    Auszug aus LG Köln, 08.10.2008 - 28 O 302/08
    Sind an einem streitigen Rechtsverhältnis ausschließlich Privatrechtssubjekte beteiligt, so scheidet die Zuordnung des Rechtsstreits zum öffentlichen Recht grundsätzlich aus, es sei denn, eine Partei wäre durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes mit öffentlich-rechtlichen Handlungs- oder Entscheidungsbefugnissen ausgestattet und gegenüber der anderen Partei als beliehenes Unternehmen tätig geworden (BGH NJW 2000, 1042; BGH WM 1993, 2078, 2079; BVerwGE 61, 222, 224; BVerwG, NVwZ 1990, 754 und BVerwG, NVwZ 1991, 59).
  • BVerwG, 06.03.1990 - 7 B 120.89

    Überprüfung der Tätigkeit einer privaten Stiftung durch die Verwaltungsgerichte

    Auszug aus LG Köln, 08.10.2008 - 28 O 302/08
    Sind an einem streitigen Rechtsverhältnis ausschließlich Privatrechtssubjekte beteiligt, so scheidet die Zuordnung des Rechtsstreits zum öffentlichen Recht grundsätzlich aus, es sei denn, eine Partei wäre durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes mit öffentlich-rechtlichen Handlungs- oder Entscheidungsbefugnissen ausgestattet und gegenüber der anderen Partei als beliehenes Unternehmen tätig geworden (BGH NJW 2000, 1042; BGH WM 1993, 2078, 2079; BVerwGE 61, 222, 224; BVerwG, NVwZ 1990, 754 und BVerwG, NVwZ 1991, 59).
  • BVerfG, 14.10.1987 - 1 BvR 1244/87

    Einstweilige Anordnung gegen die Veröffentlichung wirtschaftlicher Verhältnisses

    Auszug aus LG Köln, 08.10.2008 - 28 O 302/08
    Grundsätzlich gehören zu den durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verfassungsrechtlich geschützten persönlichen Lebenssachverhalten und Daten auch die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Einzelnen (BVerfGE 77, 121).
  • BVerwG, 11.12.1980 - 3 C 130.79

    Entscheidungen einer Züchtervereinigung - Unzulässigkeit des

    Auszug aus LG Köln, 08.10.2008 - 28 O 302/08
    Sind an einem streitigen Rechtsverhältnis ausschließlich Privatrechtssubjekte beteiligt, so scheidet die Zuordnung des Rechtsstreits zum öffentlichen Recht grundsätzlich aus, es sei denn, eine Partei wäre durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes mit öffentlich-rechtlichen Handlungs- oder Entscheidungsbefugnissen ausgestattet und gegenüber der anderen Partei als beliehenes Unternehmen tätig geworden (BGH NJW 2000, 1042; BGH WM 1993, 2078, 2079; BVerwGE 61, 222, 224; BVerwG, NVwZ 1990, 754 und BVerwG, NVwZ 1991, 59).
  • BGH, 12.10.1993 - XI ZB 14/93

    Rückzahlung von Beträgen im Transferrubel-Zahlungsverkehr

  • LG Frankfurt/Oder, 04.09.2006 - 32 T 12/05

    Insolvenzverfahren: Bilanzierungs- und Buchführungspflichten des

  • OLG Köln, 08.03.1991 - 2 Wx 1/91

    Gesetzliche Voraussetzungen einer Zwangsgeldfestsetzung; Umfang der

  • OLG Frankfurt, 17.03.1993 - 23 U 63/92

    Verwendung eines im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschlusses zu

  • VG Schleswig, 10.06.2015 - 4 A 90/14

    Verfassungsmäßigkeit des RBStV (juris: RdFunkBeitrStVtr SH)

    Die Informationen über persönliche Daten sind Teil der sozialen Realität, die nicht ausschließlich dem Betroffenen allein zugeordnet werden kann (vgl. Landgericht Köln, Urteil vom 08.10.2008 - 28 O 302/08).
  • VG Köln, 22.09.2023 - 1 L 1798/23

    Registrierung, Unternehmensregister

    Jedenfalls seit der Neuregelung des Unternehmensregisters durch das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 5. Juli 2021 - BGBl 1, 3338 - wird die Antragsgegnerin in jeder Angelegenheit des Unternehmensregisters als Beliehene tätig und nicht als Privatrechtssubjekt, so auch Zetzsche in: Hachmeister/Kahle/Mock/Schüppen, Bilanzrecht, vor § 325 HGB, Rn. 88 f.; vgl. zur alten Rechtslage und insoweit überholt LG Köln, Urteil vom 8. Oktober 2008 - 28 O 302/08 -, Rn. 14 ff., juris.
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