Rechtsprechung
LG Köln, 16.06.2009 - 88 T 13/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Notare Bayern , S. 74 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
GmbHG §§ 16 Abs. 3, 40 Abs. 2; BGB § 161 Abs. 1, 3
Widerspruch zur Gesellschafterliste bei aufschiebend bedingter Abtretung - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG §§ 40, 16 Abs. 3; BGB § 161 Abs. 1, Abs. 3
Zuordnung eines Widerspruchs zur Gesellschafterliste bei aufschiebend bedingter Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gutgläubiger Erwerb eines Geschäftsanteils vom Nichtberechtigten nach der Neuregelung des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erwerb eines GmbH-Geschäftsanteils vom Nichtberechtigten; Zuordnung des Widerspruchs gegen Gesellschafterliste bei aufschiebend bedingter Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- Notare Bayern , S. 74 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
GmbHG §§ 16 Abs. 3, 40 Abs. 2; BGB § 161 Abs. 1, 3
Widerspruch zur Gesellschafterliste bei aufschiebend bedingter Abtretung - klerx-legal.com (Entscheidungsbesprechung)
Sicherung des Anwartschaftsrechts auf Erwerb eines GmbH-Geschäftsanteils
Verfahrensgang
- AG Köln, 30.04.2009 - 42 HRB 61750
- LG Köln, 16.06.2009 - 88 T 13/09
Papierfundstellen
- ZIP 2009, 1915
- NZI 2010, 48
- NZG 2009, 1195
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 11.03.2011 - 31 Wx 162/10
GmbH: Gutgläubiger Zweiterwerb bei aufschiebend bedingter Übertragung eines …
aa) Das Landgericht Köln (GmbHR 2009, 1215) erkennt eine "mangelnde Berechtigung" des Veräußerers im Sinne des § 16 Abs. 3 Satz 3 GmbHG darin, dass der Veräußerer mit der bedingten Verfügung zwar weiterhin die Rechtsmacht hat, über den Geschäftsanteil wirksam zu verfügen, diese Rechtsmacht aber vom Ausfall der Bedingung abhängig und damit eingeschränkt ist. - OLG München, 01.07.2010 - 31 Wx 61/10
Handelsregisterverfahren auf Eintragung eines Widerspruchs gegen die …
Das Kenntlichmachen der Verfügungsbeschränkung könne entweder durch Einreichen einer Gesellschafterliste, die neben den alten Gesellschaftern einen auf die Verfügungsbeschränkung hinweisenden Vermerk enthält, wobei nach Eintritt der aufschiebenden Bedingung dann die den Erwerber ausweisende Liste eingereicht wird ("Zwei-Listen-Modell", - ablehnend OLG München vom 8.9.2009, 31 Wx 82/09 = GmbHR 2009, 1211) oder durch Widerspruch zur Gesellschafterliste erfolgen ("Widerspruchslösung", vgl. LG Köln vom 16.6.2009, 88 T 13/09 = GmbHR 2009, 1215).