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   LG Köln, 23.04.2020 - 39 T 57/20   

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LG Köln, 23.04.2020 - 39 T 57/20 (https://dejure.org/2020,8397)
LG Köln, Entscheidung vom 23.04.2020 - 39 T 57/20 (https://dejure.org/2020,8397)
LG Köln, Entscheidung vom 23. April 2020 - 39 T 57/20 (https://dejure.org/2020,8397)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Unpfändbarkeit zweckgebundener Corona-Soforthilfe

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pfändung der Corona-Soforthilfe wegen Altschulden?

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unpfändbarkeit zweckgebundener Corona-Soforthilfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Corona-Soforthilfe

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung)

    Kann ein Steuerberater seine Honorarforderungen aus den Jahren 2014/2015 gegen den Schuldner geltend machen, der Geld aus dem Programm für Corona-Soforthilfen erhalten hatte?

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Pfändbarkeit von Corona-Soforthilfe?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 987
  • MDR 2020, 692
  • MDR 2020, 779
  • NZI 2020, 494
  • FamRZ 2021, 1053
  • WM 2020, 968
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.07.2007 - VII ZB 15/07

    Vollstreckungsschutz wegen der Pfändung von Sozialleistungen

    Auszug aus LG Köln, 23.04.2020 - 39 T 57/20
    Ein entsprechender Antrag nach § 850k Abs. 4 ZPO, welcher vom Schuldner grundsätzlich vorrangig vor einem Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO anzubringen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 04.07.2007 - VII ZB 15/07 -, juris, Rn. 11), ist hier jedoch nicht vorgesehen.

    Es ist daher geboten, entsprechende Defizite des Instituts des Pfändungsschutzkontos unter Heranziehung des § 765a ZPO im vorliegenden Fall zu korrigieren (LG Saarbrücken, Beschluss vom 06.06.2012 - 5 T 189/12 -, VuR 2014, S. 69, 70; vgl. zur individuellen Ergänzungsfunktion des § 765a ZPO auch BGH, Beschluss vom 04.07.2007 - VII ZB 15/07 -, juris).

  • BGH, 29.03.2006 - VII ZB 31/05

    Vollstreckung in zugunsten eines Kindes des Schuldners gezahlte

    Auszug aus LG Köln, 23.04.2020 - 39 T 57/20
    Auch der Bundesgerichtshof billigt etwa eine Freigabe "entsprechend dem Rechtsgedanken des § 850k ZPO" von Guthaben, die sich aus zweckgebundenen und damit nach § 851 ZPO unpfändbaren Beträgen ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 29.03.2006 - VII ZB 31/05 -, juris Rn. 14; siehe zu allem auch AG Reutlingen, Beschluss vom 12.01.2017 - 21 M 3308/15 -, juris).
  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 17/04

    Pfändbarkeit von Beihilfeansprüchen

    Auszug aus LG Köln, 23.04.2020 - 39 T 57/20
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind seit langem außer der Höchstpersönlichkeit von Ansprüchen die Fälle der Zweckbindung als Pfändungshindernisse anerkannt, die den Gläubigerzugriff gemäß § 851 Abs. 1 ZPO ausschließen, soweit er mit dem zum Rechtsinhalt gehörenden Anspruchszweck unvereinbar wäre (BGH, Beschluss vom 05.11.2004 - IXa ZB 17/04 -, juris, Rn. 10).
  • BGH, 29.10.1969 - I ZR 72/67

    Anspruch auf einen hinterlegten Geldbetrag - Anspruch auf Herausgabe

    Auszug aus LG Köln, 23.04.2020 - 39 T 57/20
    Sie kann sich auch aus der Natur des Rechtsverhältnisses und bei öffentlich-rechtlichen Leistungen ferner aus den einschlägigen normersetzenden oder norminterpretierenden Verwaltungsvorschriften ergeben (BGH, Urteil vom 29.10.1969 - I ZR 72/67 -, juris, Rn. 23).
  • LG Saarbrücken, 04.06.2012 - 5 T 189/12

    Zwangsvollstreckung: Schutz vor Kontopfändung trotz nicht eingerichtetem

    Auszug aus LG Köln, 23.04.2020 - 39 T 57/20
    Es ist daher geboten, entsprechende Defizite des Instituts des Pfändungsschutzkontos unter Heranziehung des § 765a ZPO im vorliegenden Fall zu korrigieren (LG Saarbrücken, Beschluss vom 06.06.2012 - 5 T 189/12 -, VuR 2014, S. 69, 70; vgl. zur individuellen Ergänzungsfunktion des § 765a ZPO auch BGH, Beschluss vom 04.07.2007 - VII ZB 15/07 -, juris).
  • AG Reutlingen, 12.01.2017 - 21 M 3308/15
    Auszug aus LG Köln, 23.04.2020 - 39 T 57/20
    Auch der Bundesgerichtshof billigt etwa eine Freigabe "entsprechend dem Rechtsgedanken des § 850k ZPO" von Guthaben, die sich aus zweckgebundenen und damit nach § 851 ZPO unpfändbaren Beträgen ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 29.03.2006 - VII ZB 31/05 -, juris Rn. 14; siehe zu allem auch AG Reutlingen, Beschluss vom 12.01.2017 - 21 M 3308/15 -, juris).
  • BGH, 10.03.2021 - VII ZB 24/20

    Corona-Soforthilfe (Bundesprogramm "Corona-Soforthilfen für Kleinstunternehmen

    Nach diesen Grundsätzen ist die Corona-Soforthilfe ausweislich der ihr zugrundeliegenden Bestimmungen als zweckgebunden einzustufen (vgl. BFH, Beschluss vom 9. Juli 2020 - VII S 23/20, NJW 2020, 2749, juris Rn. 26; LG Köln, Beschluss vom 23. April 2020 - 39 T 57/20, ZinsO 2020, 1028, juris Rn. 18; AG Zeitz, Beschluss vom 2. September 2020 - 14 M 222/20, Rpfleger 2020, 751, juris Rn. 7; AG Passau, Beschluss vom 7. Mai 2020 - 4 M 1551/20, JurBüro 2020, 330, juris Rn. 6; Ahrens, NZI 2020, 495; Jungmann, WuB 2020, 457).
  • BFH, 09.07.2020 - VII S 23/20

    Pfändung der Corona-Soforthilfe ist unzulässig

    Nach diesen Grundsätzen ist die Corona-Soforthilfe ausweislich der ihr zugrunde liegenden Bestimmungen als zweckgebunden einzustufen (so ausdrücklich BeckOK ZPO/Riedel, 36. Ed. [01.03.2020], ZPO § 851 Rn. 10; FG Münster, Beschluss vom 13.05.2020 - 1 V 1286/20 AO, juris; Amtsgericht Passau, Beschluss vom 07.05.2020 - 4 M 1551/20, juris, Rz 6; Landgericht Köln, Beschluss vom 23.04.2020 - 39 T 57/20, ZInsO 2020, 1028, Rz 18).
  • FG Münster, 13.05.2020 - 1 V 1286/20

    Auch das Finanzamt darf die Corona-Soforthilfe nicht pfänden

    Mithin ist die Möglichkeit zu einer abweichenden Festsetzung des Freibetrags gemäß § 850k Abs. 4 ZPO auf die in Satz 2 dieser Vorschrift genannten Beträge beschränkt (so auch LG Köln, Beschluss vom 23.04.2020 39 T 57/20, rkr., juris Rn. 17).

    Bei der Corona-Soforthilfe handelt es sich weder um eine Vergütung für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste noch um eigenständig erwirtschaftete Einkünfte (so auch LG Köln, Beschluss vom 23.04.2020 39 T 57/20, rkr., juris Rn. 17).

    Altgläubiger aus der Zeit vor der Corona-Pandemie - so wie im vorliegenden Fall der Antragsgegner - können auf die Corona-Soforthilfe hingegen nicht im Wege der Forderungspfändung zugreifen (vgl. LG Köln, Beschluss vom 23.04.2020 39 T 57/20, rkr., juris Rn. 19).

  • FG Münster, 08.06.2020 - 11 V 1541/20

    Corona-Krise: Freigabe der Pfändung einer Soforthilfen für Kleinstunternehmer und

    Altgläubiger aus der Zeit vor der Corona-Pandemie - so wie im vorliegenden Fall der Antragsgegner - können auf die Corona-Soforthilfe hingegen nicht im Wege der Forderungspfändung zugreifen (vgl. LG Köln, Beschluss vom 23.04.2020 39 T 57/20, rkr.).
  • AG Zeitz, 02.09.2020 - 14 M 222/20

    Freigabe einer auf Pfändungsschutzkonto gutgeschriebenen Corona-Soforthilfe

    Denn die Pfändung der Corona-Soforthilfe nach Gutschrift auf dem P-Konto würde für den Schuldner eine sittenwidrige Härte darstellen und liefe dem gesetzgeberischen Ziel der Soforthilfe entgegen, dass dem von der Corona-Krise betroffenen Schuldner zur Überbrückung von coronabedingten Zahlungsausfällen und damit zur Existenzsicherung eine einmalige Sonderzahlung aus staatlichen Mitteln zukommen soll (vgl. auch LG Köln, Beschluss vom 23. April 2020 - 39 T 57/20 -, juris).
  • FG Münster, 16.06.2020 - 4 V 1584/20

    Keine einstweilige Anordnung auf Freigabe einer gepfändeten Corona-Soforthilfe

    Richtet sich der Pfändungsschutz bei Kontoguthaben indessen allein nach § 850k ZPO, könnte dort gerade kein Schutzmechanismus für die auf dem Konto eingegangene Soforthilfe einschlägig sein (so FG Münster, Beschlüsse vom 13.05.2020 1 V 1286/20 AO; vom 29.05.2020 11 V 1496/20 AO und vom 08.06.2020 11 V 1541/20 AO; Landgericht Köln, Beschluss vom 23.04.2020 39 T 57/20, abrufbar bei juris.de, a.A. Amtsgerichts Passau vom 07.05.2020 4 M 1551/20, abrufbar bei juris.de).
  • FG Münster, 29.06.2020 - 8 V 1791/20

    Verfahrensrecht - Zur Darlegung des Anordnungsgrundes bei einstweiligem

    Zur Begründung verwies er auf einen Beschluss des Landgerichts (LG) Köln vom 23.04.2020 (39 T 57/20) und einen Beschluss des Finanzgerichts (FG) Münster vom 13.05.20020 (1 V 1286/20 AO).

    Die Einbehaltung von Mitteln zur Befriedigung von Forderungen aus der Zeit vor der Corona Pandemie sei vom Gesetzgeber nicht gestattet, was sich auch aus der aktuellen Rechtsprechung des LG Köln (Beschluss vom 23.04.2020, 39 T 57/20) und des FG Münster (Beschluss vom 13.05.2020, 1 V 1286/20 AO) ergebe.

  • FG Münster, 23.07.2020 - 8 V 1952/20

    Corona-Soforthilfe: Pfändungsverbot für Corona-Soforthilfe

    Ergänzend verweise er auf den Beschluss des FG Münster vom 13.05.2020 (1 V 1286/20 AO) und den Beschluss des LG Köln vom 23.04.2020 (39 T 57/20).

    Wegen der Zweckbindung setzt sich die Unpfändbarkeit an dem Auszahlungsanspruch gegenüber dem Kreditinstitut fort (vgl. LG Köln Beschluss vom 23.04.2020 39 T 57/20, juris).

  • FG Münster, 29.05.2020 - 11 V 1496/20

    Corona-Krise: Freigabe der Pfändung einer Soforthilfen für Kleinstunternehmer und

    Altgläubiger aus der Zeit vor der Corona-Pandemie - so wie im vorliegenden Fall der Antragsgegner - können auf die Corona-Soforthilfe hingegen nicht im Wege der Forderungspfändung zugreifen (vgl. LG Köln, Beschluss vom 23.04.2020 39 T 57/20, rkr.).
  • OLG Brandenburg, 07.07.2020 - 6 W 60/20
    a) Es gilt im Hinblick darauf, dass die Streitparteien am Verfahren zur Entschädigungsfestsetzung und zum Wegfall oder zur Beschränkung des Vergütungsanspruchs eines Sachverständigen nach §§ 4, 8a JVEG nicht beteiligt sind, hier nichts anderes als im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 104 ZPO (klarstellend BGH, Beschluss vom 14.05.2013 - II ZB 12/12, juris Rn. 9 f.; ebenso OLG Dresden, Beschluss vom 08.10.2009 - 3 W 1016/09, juris Rn. 7; OLG Naumburg, Beschluss vom 19.02.2019 - 12 W 63/18, juris Rn. 18; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 26.02.2020 - 11 W 215/20, MDR 2020, 692 f.).
  • FG Köln, 18.06.2020 - 9 V 1302/20

    Abgabenordnung: Finanzamt muss Corona-Soforthilfe auf einem gepfändeten

  • FG Münster, 15.06.2020 - 10 V 1604/20

    Verfahrensrecht - Zum einstweiligen Rechtsschutz gegen die Pfändung eines Kontos,

  • AG Koblenz, 03.06.2020 - 22 M 2863/19

    Corona: Keine P-Konto-Freigabe von Soforthilfe

  • LG Frankfurt/Main, 30.09.2021 - 9 T 261/21
  • VG Münster, 29.11.2021 - 9 K 835/21
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