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   LG Köln, 21.03.2019 - 112 KLs 35/11   

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LG Köln, 21.03.2019 - 112 KLs 35/11 (https://dejure.org/2019,56635)
LG Köln, Entscheidung vom 21.03.2019 - 112 KLs 35/11 (https://dejure.org/2019,56635)
LG Köln, Entscheidung vom 21. März 2019 - 112 KLs 35/11 (https://dejure.org/2019,56635)
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  • BGH, 30.06.2016 - 1 StR 99/16

    Tatzeitprinzip (Anwendbarkeit des Regelbeispiels einer alten Fassung);

    Auszug aus LG Köln, 21.03.2019 - 112 KLs 35/11
    Die Hinterziehungen der Körperschafts- und Gewerbesteuern, bei denen es sich jeweils um Veranlagungssteuern handelt, waren bezüglich der Jahre 2001 und 2003 bis 2005 mit der festgestellten Bekanntgabe der Steuerbescheide vollendet und gleichzeitig beendet (vgl. BGH, Beschl. v. 30.06.2016 - 1 StR 99/16), wobei bezüglich der Gewerbesteuer von der zeitlich letzten Bekanntgabe der die Steuer bescheidenden Gemeinden auszugehen war (Flore in: Flore/Tsambikakis, Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2016, § 370 AO Rdn. 283).
  • BGH, 25.04.2001 - 5 StR 613/00

    Verjährung bei Steuerhinterziehung (Bestimmung nach Steuerart und

    Auszug aus LG Köln, 21.03.2019 - 112 KLs 35/11
    Ein nach §§ 8 Abs. 1 KStG, 10d Abs. 1 EStG a.F. grundsätzlich möglicher Verlustrücktrag aus dem Jahr 2002 war für die Berechnung der Körperschaftsteuer nicht vorzunehmen, da insoweit das Kompensationsverbot des § 370 Abs. 4 S. 3 AO zur Anwendung kommt (BGH, Beschl. v. 25.04.2001 - 5 StR 613/00).
  • BGH, 23.10.2013 - 2 StR 392/13

    Kompensation der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (revisionsrechtliche

    Auszug aus LG Köln, 21.03.2019 - 112 KLs 35/11
    Allgemeine Kriterien für die Festlegung des Maßes der Vollstreckterklärung lassen sich nicht aufstellen; entscheidend sind gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 2 StR 392/13 -, Rn. 9, BGH, Beschluss vom 14. Februar 2008 - 3 StR 416/07m, Rn. 3f.) stets die auf Art und Ausmaß der Verzögerung sowie ihre Ursachen bezogenen Umstände des Einzelfalls wie der Umfang der staatlich zu verantwortenden Verzögerung, das Maß des Fehlverhaltens der Strafverfolgungsorgane sowie die Auswirkungen all dessen auf den Angeklagten.
  • BFH, 02.12.1955 - III 99/55 U

    Stichtag für Befreiungsvorschriften im Grundsteuerrecht - Bestimmung des

    Auszug aus LG Köln, 21.03.2019 - 112 KLs 35/11
    Dementsprechend ist auch eine Begrenzung auf Angehörige der Evangelischen Kirche als für die Gemeinnützigkeit unschädlich angesehen worden (BFH, Urt. v. 02.12.1955 - III 99/55 U).
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