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   LG Köln, 28.03.2018 - 26 O 409/17   

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LG Köln, 28.03.2018 - 26 O 409/17 (https://dejure.org/2018,16109)
LG Köln, Entscheidung vom 28.03.2018 - 26 O 409/17 (https://dejure.org/2018,16109)
LG Köln, Entscheidung vom 28. März 2018 - 26 O 409/17 (https://dejure.org/2018,16109)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 40/08

    Luftverkehrsunternehmen kann keine Pauschale in Höhe von 50 Euro für

    Auszug aus LG Köln, 28.03.2018 - 26 O 409/17
    Die Vorschrift des § 309 Nr. 5 BGB erfasst solche Klauseln, die dem Grunde nach bestehende gesetzlich oder vertraglich begründete Ansprüche auf Schadensersatz pauschalieren (BGH, Urteil vom 17.9.2009 - Xa ZR 40/08 -, NJW 2009, 2398 zur Bearbeitungsgebühr von Rücklastschriften) und dabei an ein vertragsstörendes Verhalten anknüpfen (MüKoBGB-Wurmnest.7. Aufl. 2017, § 309 Nr. 5, Rn 10).
  • BGH, 17.10.2017 - XI ZR 157/16

    Darlehensvertrag: Wirksamkeit der formularmäßigen Bestimmung einer

    Auszug aus LG Köln, 28.03.2018 - 26 O 409/17
    Darunter fallen weder Bestimmungen über den Preis der vertraglichen Hauptleistung noch Klauseln über das Entgelt für eine rechtlich nicht geregelte, zusätzlich angebotene Sonderleistung; hingegen stellen Bestimmungen, die kein Entgelt für auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erbrachte Sonderleistungen vorsehen, sondern Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlich begründeter eigener Pflichten des Verwenders oder für Zwecke des Verwenders auf den Kunden abwälzen, eine kontrollfähige Abweichung von Rechtsvorschriften dar (BGH, Urteil vom 17.10.2017 - XI ZR 157/16 - , NJW 2018, 219 aaO mwN).
  • OLG Köln, 09.10.2018 - 9 U 53/18

    Formularmäßige Vereinbarung der Überwälzung der Mahnkosten im Falle des

    Der Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, seine Berufung gegen das Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 28.03.2018 - 26 O 409/17 - gem. § 522 II ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
  • LG Frankfurt/Main, 07.10.2021 - 3 O 559/19

    VZ NRW beseitigt Werbe-Mythen und sorgt für Preistransparenz

    künftige Umgehungen zu verhindern, so dass nach der "Kerntheorie" bereits der Unterlassungsanspruch inhalts- oder kerngleiche Bestimmungen erfasst (so auch LG Köln, r+s 2018, 310).
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