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LG Köln, 29.09.2004 - 28 O 655/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für das Zurückrufen von Nutzungsrechten an einem Computerprogramm im Sinne des § 41 UrhG; Berücksichtigung der Nichtausübung des Nutzungsrechts an einem Computerprogramm durch den Berechtigten; Anforderungen an das Vorliegen einer persönlich geistigen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 29.09.2004 - 28 O 655/03
- OLG Köln, 08.04.2005 - 6 U 194/04
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Köln, 08.04.2005 - 6 U 194/04
Urheberrecht bei rein konzeptionellen Vorgaben für Computerprogramm
1.) Die Berufung der Klägerin gegen das am 29.9.2004 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 655/03 - wird zurückgewiesen. - LG Köln, 16.11.2005 - 28 O 349/05
Anforderungen an das Vorliegen des urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs …
Die Akten Landgericht Köln, Az. 28 O 561/01 und 28 O 655/03, lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.Zu Gunsten des Klägers kann jedoch unterstellt werden, dass der Kläger alleiniger Urheber des streitgegenständlichen Programms ist und deshalb einen Rückruf gem. § 41 UrhG wirksam erklären konnte, wie dies im Urteil der Kammer vom 29. September 2004, 28 O 655/03, und im Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 8. April 2005, 6 U 194/04, dargelegt ist.
Dies gilt umso mehr, als - wie den Parteien und dem Gericht aus dem Rechtsstreit 28 O 561/01 und dem Rechtsstreit 28 O 655/03 bekannt ist - es der N AG rechtskräftig untersagt ist, in Zukunft derartige Leistungen zu erbringen.
- OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 224/05
"Computerprogramm für Reifenhändler"; Auswirkungen des Rückrufs der …
Daraufhin hat die B.-GmbH in dem Verfahren 28 O 655/03 LG Köln gegen den jetzigen Kläger ein Verbot seiner Behauptung erstrebt, das Programm dürfe von den Kunden nicht mehr oder nur noch eingeschränkt benutzt werden, und mit der Behauptung, zur Nutzung berechtigt zu sein, die Unterlassung der Programmnutzung seitens des Beklagten verlangt. - LG Köln, 16.11.2005 - 28 O 350/05
Rückruf eingeräumter Nutzungsrechte für eine Software ; Anspruch auf Unterlassung
Die Akten Landgericht Köln, Az. 28 O 561/01 und 28 O 655/03, lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.Zu Gunsten des Klägers kann jedoch unterstellt werden, dass der Kläger alleiniger Urheber des streitgegenständlichen Programms ist und deshalb einen Rückruf gem. § 41 UrhG wirksam erklären konnte, wie dies im Urteil der Kammer vom 29. September 2004, 28 O 655/03, und im Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 8. April 2005, 6 U 194/04, dargelegt ist.
Dies gilt umso mehr, als - wie den Parteien und dem Gericht aus dem Rechtsstreit 28 O 561/01 und dem Rechtsstreit 28 O 655/03 bekannt ist - es der N AG rechtskräftig untersagt ist, in Zukunft derartige Leistungen zu erbringen.
- LG Köln, 16.11.2005 - 28 O 295/05
Warenwirtschaftsprogramm
Die Akten Landgericht Köln, Az. 28 O 561/01 und 28 O 655/03, lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.Zu Gunsten des Klägers kann jedoch unterstellt werden, dass der Kläger alleiniger Urheber des streitgegenständlichen Programms ist und deshalb einen Rückruf gem. § 41 UrhG wirksam erklären konnte, wie dies im Urteil der Kammer vom 29. September 2004, 28 O 655/03, und im Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 8. April 2005, 6 U 194/04, dargelegt ist.
Dies gilt umso mehr, als - wie den Parteien und dem Gericht aus dem Rechtsstreit 28 O 561/01 und dem Rechtsstreit 28 O 655/03 bekannt ist - es der N AG rechtskräftig untersagt ist, in Zukunft derartige Leistungen zu erbringen.