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   LG Kaiserslautern, 26.08.2021 - 5 Qs 68/21   

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https://dejure.org/2021,35565
LG Kaiserslautern, 26.08.2021 - 5 Qs 68/21 (https://dejure.org/2021,35565)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 26.08.2021 - 5 Qs 68/21 (https://dejure.org/2021,35565)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 26. August 2021 - 5 Qs 68/21 (https://dejure.org/2021,35565)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Diebstahl oder Betrug bei Selbstbedienungskassen?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StGB: Nichtbezahlen an der Selbstbedienungskasse - Diebstahl oder Betrug?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 08.08.2013 - 5 RVs 56/13

    Selbstbedienungskasse getäuscht - Diebstahl begangen

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 26.08.2021 - 5 Qs 68/21
    Da die Angeschuldigte einen Teil der Waren überhaupt nicht eingescannt hatte, sind die Bedingungen für ein Einverständnis in den Gewahrsamswechsel nicht gegeben (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 08.08.2013 - III-5 RVs 56/13, NStZ 2014, 275 m. zust. Anm. Fahl; OLG Rostock, Beschl. v. 06.02.2019 - 20 RR 90/18, juris Rn. 45; Schönke/Schröder/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 242 Rn. 36a; MüKoStGB/Schmitz, 4. Aufl., § 242 Rn. 93; BeckOK StGB/Wittig, 50. Ed., § 242 Rn. 22.2).

    Aber auch eine Tathandlung nach § 263a StGB ist vorliegend nicht ersichtlich (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 08.08.2013 - III-5 RVs 56/13, NStZ 2014, 275; OLG Rostock, Beschl. v. 06.02.2019 - 20 RR 90/18, juris).

  • OLG Rostock, 06.02.2019 - 20 RR 90/18

    Betrug: Bezahlung an einem Selbstbedienungsterminal mit dem elektronischen

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 26.08.2021 - 5 Qs 68/21
    Da die Angeschuldigte einen Teil der Waren überhaupt nicht eingescannt hatte, sind die Bedingungen für ein Einverständnis in den Gewahrsamswechsel nicht gegeben (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 08.08.2013 - III-5 RVs 56/13, NStZ 2014, 275 m. zust. Anm. Fahl; OLG Rostock, Beschl. v. 06.02.2019 - 20 RR 90/18, juris Rn. 45; Schönke/Schröder/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 242 Rn. 36a; MüKoStGB/Schmitz, 4. Aufl., § 242 Rn. 93; BeckOK StGB/Wittig, 50. Ed., § 242 Rn. 22.2).

    Aber auch eine Tathandlung nach § 263a StGB ist vorliegend nicht ersichtlich (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 08.08.2013 - III-5 RVs 56/13, NStZ 2014, 275; OLG Rostock, Beschl. v. 06.02.2019 - 20 RR 90/18, juris).

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