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   LG Karlsruhe, 07.07.2017 - 7 S 74/16   

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https://dejure.org/2017,30294
LG Karlsruhe, 07.07.2017 - 7 S 74/16 (https://dejure.org/2017,30294)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.07.2017 - 7 S 74/16 (https://dejure.org/2017,30294)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Juli 2017 - 7 S 74/16 (https://dejure.org/2017,30294)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pflichten bei Zustimmung zur Veräußerung im Umlaufverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.07.2017 - 7 S 74/16
    In der Folge war auch über die Berufung der Beklagten nicht mehr zu entscheiden (für den Fall der Anschlussberufung vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99 -, BGHZ 146, 298 = juris Rn. 33).
  • BGH, 13.07.2012 - V ZR 254/11

    Wohnungseigentümerversammlung: Widerruflichkeit einer Stimmabgabe

    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.07.2017 - 7 S 74/16
    Die in der Eigentümerversammlung abgegebene Stimme kann nach ihrem Zugang bei dem Versammlungsleiter nicht mehr widerrufen werden (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 254/11 - NJW 2012, 3372 = juris Rn. 7).
  • AG Hamburg-Barmbek, 16.03.2007 - 881 II 34/06
    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.07.2017 - 7 S 74/16
    c) In der Folge ist indes ein anfechtbarer und aufgrund Ablaufs der Anfechtungsfrist nach Verkündung und Feststellung des Beschlussergebnisses gültiger (vgl. § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG) Beschluss zustande gekommen (vgl. AG Hamburg-Barmbek, ZMR 2009, 406 Schultzky in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 5. Aufl. 2017, § 23 WEG Rn. 140 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 16.12.1986 - 3 W 174/86

    Wohnungseigentum

    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.07.2017 - 7 S 74/16
    2 Z 14/85">NJW-RR 1986, 565 OLG Zweibrücken, MDR 1987, 326 BeckOK GBO/Otto, 28. Ed. 1.11.2016, GBO § 29 Rn. 127.
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.07.2017 - 7 S 74/16
    Bereits zu dem Zeitpunkt, in dem diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein Beschluss im schriftlichen Verfahren existent geworden (BGH, Beschluss vom 23. August 2001 - V ZB 10/01 -, BGHZ 148, 335 = juris Rn. 28).
  • BGH, 30.07.1997 - VIII ZR 244/96

    Wahrung der Schriftform bei Schuldbeitritt zu einem Finanzierungsleasingvertrag;

    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.07.2017 - 7 S 74/16
    Hierfür genügt nicht die Übermittlung einer Telefaxkopie der im Original, der Kopiervorlage, unterschriebenen Urkunde (vgl. BGH MDR 1997, 1006; Schultzky in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 5. Aufl. 2017, § 23 WEG Rn. 129 m.w.N.).
  • AG Philippsburg, 19.01.2018 - 1 C 167/17

    WEG - Verweigerung der Veräußerungszustimmung

    Das Feststellungsinteresse ist auch bei dem geltend gemachten, sich in Entwicklung befindlichen Zinsschaden gegeben (vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 07. Juli 2017 - 7 S 74/16 -, Rn. 26, juris; OLG Brandenburg ZMR 2009, 703).

    Rechtsanwaltskosten, die bei Verfolgung des Anspruchs auf Erteilung der Zustimmung anfallen, sind erstattungsfähig (LG Karlsruhe, Urteil vom 07. Juli 2017 - 7 S 74/16 -, Rn. 26, juris; Jennißen/Grziwotz WEG 5. Auflage 2017, § 12 Rn. 33; LG Essen ZMR 1994, 172).

  • LG Bremen, 02.10.2020 - 4 S 188/19

    Wie funktioniert ein Umlagebeschluss?

    Die von der Beklagten gerügte fehlende Schriftlichkeit ihrer Erklärung stünde der Wirksamkeit des Beschlusses hingegen nicht entgegen, da insoweit ein formeller Mangel der Beschlussfassung vorliegt, der lediglich zur Anfechtbarkeit des Beschlusses führt (LG Karlsruhe, Urt. v. 7.7.2017 - 7 S 74/16, ZWE 2017, 362 Rn. 19-21; Bärmann/Pick/Emmerich, 20. Aufl. 2020, WEG § 23 Rn. 82).
  • OLG Köln, 02.11.2020 - Not 6/20

    Ahndung von notariellen Amtspflichtverletzungen Verstoß gegen ein

    Dass es außer der dort zitierten Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe (Urteil vom 7.7.2017 - 7 S 74/16, abrufbar bei juris) anscheinend keine neuere Rechtsprechung gibt, liegt mög-licherweise an der Eindeutigkeit der Rechtslage.
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