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   LG Kempten, 18.01.2019 - 13 O 2083/13   

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https://dejure.org/2019,56384
LG Kempten, 18.01.2019 - 13 O 2083/13 (https://dejure.org/2019,56384)
LG Kempten, Entscheidung vom 18.01.2019 - 13 O 2083/13 (https://dejure.org/2019,56384)
LG Kempten, Entscheidung vom 18. Januar 2019 - 13 O 2083/13 (https://dejure.org/2019,56384)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 28.10.2019 - 27 U 851/19

    Anwendung werkvertraglicher Gewährleistungsregeln bei Übernahme einer

    Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Kempten vom 18.01.2019, Az. 13 O 2083/13, wird durch einstimmigen Beschluss des Senats gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, weil das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts aufgrund mündlicher Verhandlung erfordert.

    Das am 18.01.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Kempten, Az. 13 O 2083/13, wird aufgehoben, soweit die Beklagte verurteilt wurde und die Klage auch insoweit abgewiesen.

  • OLG München, 03.09.2019 - 27 U 851/19

    Anwendung werkvertraglicher Gewährleistungsregeln bei Übernahme einer

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Kempten vom 18.01.2019, Az.: 13 O 2083/13, durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.

    In der außerordentlichen Eigentümerversammlung der Eigentümergemeinschaft P. straße 3 in 8... K. vom 15.05.2014 haben die Eigentümer gemäß Nr. 009 des Protokolls einstimmig in Kenntnis der Verfahren 14 U 3818/13 vor dem OLG München sowie des streitgegenständlichen Verfahrens 13 O 2083/13 vor dem Landgericht Kempten, den Beschluss gefasst, dass die dort als Kläger auftretenden Eigentümer befugt sind, sämtliche Rechte, gleich ob gemeinschaftsbezogen oder nicht, gegenüber der Beklagten geltend zu machen und durchzusetzen.

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