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   LG Krefeld, 09.05.2019 - 5 O 141/18   

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https://dejure.org/2019,13329
LG Krefeld, 09.05.2019 - 5 O 141/18 (https://dejure.org/2019,13329)
LG Krefeld, Entscheidung vom 09.05.2019 - 5 O 141/18 (https://dejure.org/2019,13329)
LG Krefeld, Entscheidung vom 09. Mai 2019 - 5 O 141/18 (https://dejure.org/2019,13329)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung des Kaufpreises wegen Mangelhaftigkeit eines Fahrzeugs durch Aufweisen einer unzulässigen Abschalteinrichtung als Abweichung von der üblichen Beschaffenheit (hier: Manipulation der Abgaswerte)

  • Wolters Kluwer

    Rückzahlung des Kaufpreises wegen Mangelhaftigkeit eines Fahrzeugs durch Aufweisen einer unzulässigen Abschalteinrichtung als Abweichung von d...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgasskandal: Käufer eines Porsche Macan erhält Geld zurück

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.11.2008 - VIII ZR 166/07

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf wegen Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum

    Auszug aus LG Krefeld, 09.05.2019 - 5 O 141/18
    Ein zu diesem Zeitpunkt erheblicher Mangel wird nicht dadurch unerheblich, dass es im weiteren Verlauf der sich anschließenden Auseinandersetzung gelingt, den Mangel mit geringem Aufwand zu beseitigen (BGH MDR 2009, 140; OLG Karlsruhe vom 06.12.2018 - 17 U 4/18 - ).

    Vielmehr kann ein erheblicher Mangel auch dann vorliegen, wenn dieser "für viele, wenn nicht gar für die meisten Interessenten ein Grund sein wird, vom Kauf Abstand zu nehmen" (BGH MDR 2009, 140).

  • BGH, 15.04.2015 - VIII ZR 80/14

    Gebrauchtwagenkauf vom Händler: Sofortiger Rücktritt bei fehlender

    Auszug aus LG Krefeld, 09.05.2019 - 5 O 141/18
    - Selbst wenn für das Fahrzeug des Klägers nur das Aufspielen des im Jahr 2018 vom KBA freigegebenen Softwareupdate nötig ist, um nach Ansicht des KBA die Vorschriftsmäßigkeit herzustellen, wie die Beklagte in ihrem letzten Schriftsatz behauptet, ist die Fristsetzung hier als entbehrlich anzusehen.- Für die Beurteilung, ob die Nacherfüllung für den Käufer unzumutbar ist, sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Zuverlässigkeit des Verkäufers, diesem vorzuwerfende Nebenpflichtverletzungen oder der Umstand, dass der Käufer bereits bei dem ersten Erfüllungsversuch, also bei Übergabe, einen erheblichen Mangel an fachlicher Kompetenz hat erkennen lassen und das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien nachhaltig gestört ist (vgl. BGH MDR 15, 702).
  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 140/12

    Montagsauto

    Auszug aus LG Krefeld, 09.05.2019 - 5 O 141/18
    Bei dieser Beurteilung spielen Art, Ausmaß und Bedeutung der aufgetretenen Mängel eine entscheidende Rolle (vgl. BGH MDR 2013, 332).
  • BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 70/07

    Erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers bei Lieferung eines Fahrzeugs in

    Auszug aus LG Krefeld, 09.05.2019 - 5 O 141/18
    Die Beurteilung der Frage, ob eine Pflichtverletzung unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist, erfordert nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine umfassende Interessenabwägung auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls (BGH MDR 2010, 689).
  • BGH, 12.03.2010 - V ZR 147/09

    Gewährleistung beim Kauf einer Eigentumswohnung: Erlöschen des Rücktrittsrechts

    Auszug aus LG Krefeld, 09.05.2019 - 5 O 141/18
    Eine solche Handlung ist grundsätzlich geeignet, das Vertrauen des Käufers in die Ordnungsmäßigkeit der Nacherfüllung zu zerstören und lässt aus diesem Grund das Verlangen der Nacherfüllung für den Käufer in der Regel unzumutbar sein (vgl. BGH MDR 2010, 732).
  • OLG Karlsruhe, 06.12.2018 - 17 U 4/18

    Kaufvertrag über ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenes Fahrzeug: Rücktritt

    Auszug aus LG Krefeld, 09.05.2019 - 5 O 141/18
    Ein zu diesem Zeitpunkt erheblicher Mangel wird nicht dadurch unerheblich, dass es im weiteren Verlauf der sich anschließenden Auseinandersetzung gelingt, den Mangel mit geringem Aufwand zu beseitigen (BGH MDR 2009, 140; OLG Karlsruhe vom 06.12.2018 - 17 U 4/18 - ).
  • BGH, 26.08.2009 - XII ZB 169/07

    Anerkennung einer durch ein ausländisches Gericht in einem Statusverfahren ohne

    Auszug aus LG Krefeld, 09.05.2019 - 5 O 141/18
    Der Beklagten steht nach § 346 BGB bei der Rückabwicklung ein Gegenanspruch auf Wertersatz wegen der Gebrauchsvorteile des Fahrzeuges während der Besitzzeit des Klägers zu und zwar entgegen der Ansicht des Klägers auch bei Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs (vgl. BGH MDR 2009, 1278).
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