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   LG Lübeck, 11.01.2024 - 15 O 72/23   

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LG Lübeck, 11.01.2024 - 15 O 72/23 (https://dejure.org/2024,2065)
LG Lübeck, Entscheidung vom 11.01.2024 - 15 O 72/23 (https://dejure.org/2024,2065)
LG Lübeck, Entscheidung vom 11. Januar 2024 - 15 O 72/23 (https://dejure.org/2024,2065)
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Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Aufklärungspflicht über eine einmal im Leben gewährte Steuerermäßigung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 28.09.2021 - VIII R 2/19

    Zum Verbrauch der antragsgebundenen Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG

    Auszug aus LG Lübeck, 11.01.2024 - 15 O 72/23
    Mit Urteil vom 28.09.2021 (Az.VIII R 2/19) hob dieser das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts auf und wies die Klage der Beklagten ab.

    Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 28.09.2021 (Az. VIII R 2/19) sei aus heiterem Himmel gekommen und so nicht absehbar gewesen.

    Der Beklagten ist zwar zuzugeben, dass es Rechtsprechung zu der Norm des § 34 Abs. 3 EStG, die sich mit der Problematik der Anwendung des günstigen Steuersatzes des § 34 Abs. 3 S. 2 EStG, ohne entsprechenden Antrag und ohne, dass die Voraussetzungen der Norm vorliegen, von dem Finanzamt angewendet wird, vor dem zu diesem Streitfall ergangenen Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28.09.2021 (Az. VIII R 2/19) nicht gab.

  • BFH, 15.05.2002 - X R 97/98

    Wohneigentumsförderung; Objektverbrauch, § 10 e EStG

    Auszug aus LG Lübeck, 11.01.2024 - 15 O 72/23
    Bereits in den Jahren 1994 (Az. IX R 12/90) und 2002 (X R 97/98) habe der Bundesfinanzhof ausdrücklich festgehalten, dass eine antragsgemäße Steuerermäßigung auch dann für die Zukunft verbraucht sei, wenn diese zu Unrecht gewährt worden, insbesondere ein erforderlicher Antrag vom Steuerpflichtigen nicht gestellt worden sei.

    Sofern die Kläger dazu ausführen, der Bundesfinanzhof habe bereits in den Jahren 1994 (IX R 12/90) und 2002 (X R 97/98) ausdrücklich festgehalten, dass eine antragsgemäße Steuerermäßigung auch dann für die Zukunft verbraucht sei, wenn diese zu Unrecht gewährt, insbesondere ein erforderlicher Antrag vom Steuerpflichtigen nicht gestellt worden ist, kommt es darauf nicht an.

  • BFH, 08.03.1994 - IX R 12/90

    Eintritt eines Objektsverbrauchs durch die Gewährung von erhöhten Absetzungen für

    Auszug aus LG Lübeck, 11.01.2024 - 15 O 72/23
    Bereits in den Jahren 1994 (Az. IX R 12/90) und 2002 (X R 97/98) habe der Bundesfinanzhof ausdrücklich festgehalten, dass eine antragsgemäße Steuerermäßigung auch dann für die Zukunft verbraucht sei, wenn diese zu Unrecht gewährt worden, insbesondere ein erforderlicher Antrag vom Steuerpflichtigen nicht gestellt worden sei.

    Sofern die Kläger dazu ausführen, der Bundesfinanzhof habe bereits in den Jahren 1994 (IX R 12/90) und 2002 (X R 97/98) ausdrücklich festgehalten, dass eine antragsgemäße Steuerermäßigung auch dann für die Zukunft verbraucht sei, wenn diese zu Unrecht gewährt, insbesondere ein erforderlicher Antrag vom Steuerpflichtigen nicht gestellt worden ist, kommt es darauf nicht an.

  • BGH, 14.07.2009 - XI ZR 18/08

    Hemmung durch Verhandlungen mit dem Hauptschuldner

    Auszug aus LG Lübeck, 11.01.2024 - 15 O 72/23
    Der Gläubiger muss dafür lediglich klarstellen, dass er einen Anspruch geltend macht und worauf er ihn stützen will (BGH, Urt. v. 14.07.2009, Az. XI ZR 18/08, juris, Rn 16).
  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 200/91

    Wirksamkeit der Teilkündigung eines Vertrages

    Auszug aus LG Lübeck, 11.01.2024 - 15 O 72/23
    Für Tatsachen, aus denen sich eine zwischenzeitliche Hemmung der Verjährung ergeben würde, tragen die Kläger die Darlegungs- und Beweislast (allg. M., BGH, Urt. v. 05.11.1992, Az. IX ZR 200/91, juris, Rn 68; Grüneberg/Ellenberger, § 204 Rn 55).
  • BGH, 15.07.2010 - IX ZR 180/09

    Steuerberaterhaftung: Abschluss eines stillschweigenden, verjährungshemmenden

    Auszug aus LG Lübeck, 11.01.2024 - 15 O 72/23
    Voraussetzung ist, ein feststellbares äußeres Verhalten der Parteien, das als Ausdruck einer solchen einvernehmlichen Entschließung gedeutet werden könnte (BGH, Urt. v. 15.07.2010,0 AZ. IX ZR 180/09, juris, Rn 15).
  • BGH, 16.07.2015 - IX ZR 197/14

    Rechtsanwaltshaftung: Beweiserleichterung für den Ursachenzusammenhang zwischen

    Auszug aus LG Lübeck, 11.01.2024 - 15 O 72/23
    Grundsätzlich gilt im Rahmen von Verträgen mit rechtlichen oder steuerlichen Beratern die Vermutung, dass der Mandant beratungsgemäß gehandelt hätte, aber nur, wenn im Hinblick auf die Interessenlage oder andere objektive Umstände eine bestimmte Entschließung des zutreffend unterrichteten Mandanten mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten gewesen wäre (BGH, Urt. v. 16.07.2015, Az. IX ZR 197/14, juris, Rn 25).
  • BGH, 11.05.2006 - IX ZR 63/05

    Rechtsnatur eines Vertrages über steuerliche Beratung mit einem Steuerberater;

    Auszug aus LG Lübeck, 11.01.2024 - 15 O 72/23
    Die Parteien haben einen Steuerberatungsvertrag, der als Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung im Sinne von § 675 BGB zum Gegenstand hat (MüKoBGB/Heermann, 9. Auflage 2023, § 675 Rn 45; BGH Urt. v. 11.05.2006, Az. IX ZR 63/05, juris, Rn 4), geschlossen.
  • BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06

    Schadensersatzsanspruch gegen einen Steuerberater wegen eines Beratungsfehlers im

    Auszug aus LG Lübeck, 11.01.2024 - 15 O 72/23
    Voraussetzung sind danach tatsächliche Feststellungen, die im Falle sachgerechter Aufklärung durch den Berater aus der Sicht eines vernünftig urteilenden Mandanten eindeutig eine bestimmte tatsächliche Reaktion nahegelegt hätte (BGH, a.a.O.; Urt. v. 050.2.2009, Az. IX ZR 6/06).
  • BGH, 19.05.2009 - IX ZR 43/08

    Schadensersatzanspruch eines Gesellschafters gegen einen rechtlichen Berater

    Auszug aus LG Lübeck, 11.01.2024 - 15 O 72/23
    Dabei hat er den Auftraggeber möglichst vor Schaden zu bewahren und den nach den Umständen sichersten Weg nach dem erstrebten steuerlichen Ziel aufzuzeigen und dabei sachgerechte Vorschläge für dessen Verwirklichung zu unterbreiten (BGH, Urt. v. 19.05.2009, Az. IX ZR 43/08, juris, Rn 11).
  • BGH, 26.01.1995 - IX ZR 10/94

    Umfang der Prüfungspflicht des Steuerberaters bei einem auf bestimmte Aufgaben

  • BGH, 15.11.2012 - IX ZR 184/09

    Steuerberaterhaftung: Verjährungsbeginn eines Schadensersatzanspruchs infolge

  • BGH, 23.01.2003 - IX ZR 180/01

    Pflichten eines Steuerberaters bei Überwachung und Kontrolle des

  • BGH, 06.12.1979 - VII ZR 19/79

    Pflichten - Steuerberater - Güterstand

  • FG Schleswig-Holstein, 28.11.2018 - 2 K 205/17

    Kein Verbrauch der nur einmal zu gewährenden Ermäßigung nach § 34 Abs. 3 Satz 1

  • BFH, 12.10.2005 - IX R 58/04

    Eigenheimzulage; Objektverbrauch

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