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LG Lübeck, 17.08.2022 - 10 O 165/22 |
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Verfahrensgang
- LG Lübeck, 22.07.2022 - 10 O 165/22
- LG Lübeck, 17.08.2022 - 10 O 165/22
- BGH, 29.09.2022 - VI ZB 62/22
Wird zitiert von ...
- BGH, 29.09.2022 - VI ZB 62/22
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig
Soweit sich die Antragsgegnerin gegen die Verfügung des Landgerichts Lübeck vom 17. August 2022 - 10 O 165/22 - wendet, ist die genannte Verfügung nicht mit einem gesonderten Rechtsmittel anfechtbar.Soweit sich die Antragsgegnerin gegen die Verurteilung zur Unterlassung (Abhilfebeschluss der 10. Zivilkammer (Einzelrichterin) vom 22. Juli 2022 - 10 O 165/22) wendet, ist eine Rechtsbeschwerde weder ausdrücklich im Gesetz vorgesehen noch könnte diese vom Landgericht in einem erstinstanzlichen Verfahren zugelassen werden (§ 574 Abs. 1 ZPO).