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   LG Lübeck, 21.04.2022 - 3 Ns 713 Js 33549/19   

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https://dejure.org/2022,14076
LG Lübeck, 21.04.2022 - 3 Ns 713 Js 33549/19 (https://dejure.org/2022,14076)
LG Lübeck, Entscheidung vom 21.04.2022 - 3 Ns 713 Js 33549/19 (https://dejure.org/2022,14076)
LG Lübeck, Entscheidung vom 21. April 2022 - 3 Ns 713 Js 33549/19 (https://dejure.org/2022,14076)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.09.2017 - 2 StR 238/16

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (keine Rechtfertigung des Umgangs mit

    Auszug aus LG Lübeck, 21.04.2022 - 3 Ns 713 Js 33549/19
    Dieser Ansicht ist zunächst insoweit zuzustimmen, dass unter dem Gesichtspunkt der geringst möglichen Aufopferung des Eingriffsguts der Betäubungsmittelmenge eine entscheidende Bedeutung zukommt (vgl. BGH NStZ 2018, 226).

    So hat der Bundesgerichtshof vor dem Hintergrund der durch die Vorratshaltung hervorgerufenen abstrakten Gefahr der Weitergabe von Cannabis an Dritte jedenfalls den Besitz einer für den Konsum von zwei Jahren ausreichenden Menge dieser Droge als nicht mehr gerechtfertigt angesehen (BGH NStZ 2018, 226).

  • OLG Karlsruhe, 24.06.2004 - 3 Ss 187/03

    Anforderungen an Geeignetheit einer Notstandshandlung zur Rechtfertigung von

    Auszug aus LG Lübeck, 21.04.2022 - 3 Ns 713 Js 33549/19
    Der Besitz von Marihuana kann danach gemäß § 34 StGB überhaupt nur in dem Umfang gerechtfertigt sein, der für den Konsum zur Linderung der Gesundheitsbeeinträchtigungen erforderlich ist (BGH a.a.O; OLG Frankfurt NJW 2018, 474; OLG Karlsruhe NJW 2004, 3645, 3646; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., BtMG § 29 Teil 13 Rn. 62).
  • OLG Hamm, 05.10.2023 - 1 ORs 27/23

    Unerlaubter Umgang mit Betäubungsmitteln zur Eigenbehandlung; rechtfertigender

    Zur Rechtslage nach der vorgenannten Gesetzesänderung vgl. LG Lübeck, Urteil vom 21.04.2022 - 3 Ns 713 Js 33549/19).

    Allerdings kann sich nach Auffassung des Senats die Grenze für den gerechtfertigten Besitz nicht schematisch an der Schwelle der nicht geringen Menge ausrichten, sondern muss - dem Gedanken der Erforderlichkeit folgend - am Einzelfall ausgerichtet sein, mithin dem therapeutisch sinnvollen Umfang entsprechen (so auch LG Lübeck, Urteil vom 21.04.2022 - 3 Ns 713 Js 33549/19; a.A. Patzak, in: Patzak/Volkmer/Fabricius, a.a.O., § 29 BtMG Rn. 1053).

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