Strafgesetzbuch
| Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
| 2. Abschnitt - Die Tat (§§ 13 - 37) |
| 4. Titel - Notwehr und Notstand (§§ 32 - 35) |
1Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. 2Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Rechtsprechung zu § 34 StGB
494 Entscheidungen zu § 34 StGB in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 05.10.2023 - 1 ORs 27/23
Unerlaubter Umgang mit Betäubungsmitteln zur Eigenbehandlung; rechtfertigender ...
- VGH Baden-Württemberg, 11.10.2023 - 9 S 1759/22
Neubewertung einer Aufsichtsarbeit in der Staatsprüfung der Ersten juristischen ...
- AG Flensburg, 07.11.2022 - 440 Cs 107 Js 7252/22
Klimaproteste: Strafbarkeit eines Baumbesetzers unter Berücksichtigung eines ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Schleswig, 09.08.2023 - 1 ORs 4 Ss 7/23
Revision gegen Baumbesetzer-Freispruch
- OLG Schleswig, 09.08.2023 - 1 ORs 4 Ss 7/23
- LG Freiburg, 08.12.2023 - 64/23 NBs 450 Js 23772/22
Notwendigkeit der Einzelfallprüfung und Prüfungsmaßstab bei Blockadeaktionen
- AG Berlin-Tiergarten, 16.05.2023 - 298 Cs 269/22
Klimaaktivist, Straßenblockade, Nötigung, Verwerflichkeit, Versammlungsgesetz
- BayObLG, 21.04.2023 - 205 StRR 63/23
Nötigung, Sekundenkleber, Fahrbahn, Straßenblockade, Beweisantrag, ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2023 - 6 A 383/20
Übernahme in das Beamtenverhältnis; charakterliche Eignung
- FG Baden-Württemberg, 25.11.2020 - 4 K 1065/19
Steuergeheimnis bei Verdacht auf Wirtschaftsstraftat: Kein Anspruch eines ...
- OLG Köln, 18.07.2019 - 15 W 21/19
Heimliche Aufnahmen in psychiatrischer Klinik - Grenzen der journalistischen ...
§ 34 StGB in Nachschlagewerken
- § 34 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Rechtfertigender Notstand - § 34 StGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Betreuerpflichten
Bettgitter
Freiheitsentziehende Manahme
Unterbringungsähnliche Maßnahme
Vorsorgevollmacht - vertiefte Infos
Zwangsbehandlung
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 34 StGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe
- § 228 S. 1 (Notstand)
- Sachenrecht
- Eigentum
- Inhalt des Eigentums
- § 904 S. 1 (Notstand)