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LG Landshut, 04.11.2016 - 54 O 2361/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Gewährleistungsansprüche einer WEG gegen den Werkunternehmer
- ra.de
- RA Kotz
WEG-Gewährleistungsansprüche gegen Werkunternehmer
Verfahrensgang
- LG Landshut, 04.11.2016 - 54 O 2361/14
- OLG München, 09.04.2018 - 13 U 4710/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.02.2004 - V ZB 57/03
Wirksamkeit einer Erledigungserklärung im selbständigen Beweisverfahren
Auszug aus LG Landshut, 04.11.2016 - 54 O 2361/14
Insoweit wird auf die beiden Entscheidungen des BGH in NJW-RR 2004, 1005 und NJW-RR 2004, 1580 verwiesen. - BGH, 12.09.2013 - VII ZR 308/12
AGB des Bauträgers: Zulässigkeit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den …
Auszug aus LG Landshut, 04.11.2016 - 54 O 2361/14
Auf die Wirksamkeit der Abnahmeklausel kommt es daher nicht an, doch geht das Gericht davon aus, dass auch die vorliegende Abnahmeklausel gemäß der Entscheidung des BGH vom 12.09.2013 (Az. VII ZR 308/12) unwirksam ist. - BGH, 01.07.2004 - V ZB 66/03
Anforderungen an die Erhebung der Hauptsacheklage bei Erledigung der …
Auszug aus LG Landshut, 04.11.2016 - 54 O 2361/14
Insoweit wird auf die beiden Entscheidungen des BGH in NJW-RR 2004, 1005 und NJW-RR 2004, 1580 verwiesen. - BGH, 24.06.2004 - VII ZB 11/03
Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach Erhebung einer Teilklage
Auszug aus LG Landshut, 04.11.2016 - 54 O 2361/14
Die Kostenquote war aufgrund der Anwendung von § 96 ZPO auf die Kosten des OH-Verfahrens für den hiesigen Rechtsstreit und das OH-Verfahren getrennt festzusetzen (vgl. für die analoge Anwendung des § 96 ZPO auf das selbstständige Beweisverfahren BGH MDR 2004, 1373). - BGH, 21.04.1977 - VII ZR 135/76
Hemmung der Verjährung durch Mangeluntersuchung
Auszug aus LG Landshut, 04.11.2016 - 54 O 2361/14
Lediglich am Rande sei darauf hingewiesen, dass es nicht darauf ankommt, ob man aus "Kulanz" in Gespräche eintritt, um die Wirkung von Verhandlungen nach § 203 BGB zu erreichen (BGH, BauR 1977, 348).
- OLG München, 09.04.2018 - 13 U 4710/16
Unwirksame Klausel über die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den vom …
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 04.11.2016, Az. 54 O 2361/14, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.