Rechtsprechung
LG Landshut, 06.12.2021 - 23 O 2545/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 826
Keine Schadensersatzansprüche bei Erwerb eines Diesel-Fahrzeugs von Opel (hier: Opel Corsa 1.6 CDTi)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19
Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen …
Auszug aus LG Landshut, 06.12.2021 - 23 O 2545/21
Das unterscheidet den vorliegenden Fall von den Verfahren über den EA189-Motor des Volkswagen-Konzerns, der gerade eine solche prüfstandsbezogene Abschalteinrichtung aufgewiesen hat (BGH, Beschluss vom 19.01.2021 - VI ZR 433/19, NJW 2021, 921, 923).Wenn die Bedingungen im Straßenbetrieb hiervon abweichen und dies zu erhöhten Schadstoffwerten oder einem erhöhten Kraftstoffverbrauch führt, das Thermofenster aber im Straßenbetrieb wie im Prüfstand gleichermaßen arbeitet, kann von den erhöhten Werten im Normalbetrieb nicht auf eine Täuschungsabsicht oder ein Rechtswidrigkeitsbewusstsein der Beklagten geschlossen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19.01.2021 - VI ZR 433/19, NJW 2021, 921, 923).
- OLG München, 10.02.2020 - 3 U 7524/19
Dieselskandal: Kein Schadensersatz wegen Thermofenster und Abschalteinrichtung
Auszug aus LG Landshut, 06.12.2021 - 23 O 2545/21
Eine Auslegung, nach der ein Thermofenster eine zulässige Abschalteinrichtung darstellt, ist daher jedenfalls nicht unvertretbar (OLG München, Beschluss vom 13.11.2020 - 20 U 6100/19; Beschluss vom 10.02.2020 - 3 U 7524/19, juris Rn. 14 f.).In dem Fall, dass die Beklagte die Rechtslage fahrlässig verkannt hätten, würde es ihr an dem für die Sittenwidrigkeit in subjektiver Hinsicht erforderlichen Bewusstsein der Rechtswidrigkeit fehlen (OLG München, Beschluss vom 10.02.2020 - 3 U 7524/19, juris Rn. 13).
- BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …
Auszug aus LG Landshut, 06.12.2021 - 23 O 2545/21
Insbesondere bei mittelbaren Schädigungen kommt es ferner darauf an, dass den Schädiger das Unwerturteil, sittenwidrig gehandelt zu haben, gerade auch in Bezug auf die Schäden desjenigen trifft, der Ansprüche aus § 826 BGB geltend macht (BGH, Urteil vom 25.05.2020, Az. VI ZR 252/19, NJW 2020, 1962, 1963). - BGH, 20.09.2002 - V ZR 170/01
Vortrag "ins Blaue hinein" durch Vorlage eines Privatgutachtens
Auszug aus LG Landshut, 06.12.2021 - 23 O 2545/21
Eine unzulässige Ausforschung ist aber dennoch gegeben, wenn eine Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich auf's Geratewohl Behauptungen aufstellt (BGH, Urteil vom 20.09.2002 - V ZR 170/01, NJW-RR 69, 70). - OLG München, 10.01.2020 - 3 U 5980/19
Kein Schadensersatz wegen vermeintlicher Abgasmanipulation mittels eines sog. …
Auszug aus LG Landshut, 06.12.2021 - 23 O 2545/21
Im Übrigen kommt ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 6, 27 EG-FGV deshalb nicht in Betracht, weil den Vorschriften bereits der Schutzcharakter fehlt (OLG München, Beschluss vom 10.01.2020 - 3 U 5980/19).