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   LG Landshut, 08.05.2019 - 22 O 3208/18   

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https://dejure.org/2019,15287
LG Landshut, 08.05.2019 - 22 O 3208/18 (https://dejure.org/2019,15287)
LG Landshut, Entscheidung vom 08.05.2019 - 22 O 3208/18 (https://dejure.org/2019,15287)
LG Landshut, Entscheidung vom 08. Mai 2019 - 22 O 3208/18 (https://dejure.org/2019,15287)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 12.11.2019 - 16 U 62/19
    Eine abweichende Beurteilung ist auch deshalb geboten, da die Wiedergabe einer mathematischen Formel hinsichtlich des Informationsgehalts für den Verbraucher hinter den hier gemachten Angaben zurückbliebe (so auch LG Düsseldorf, Urteil vom 23. Mai 2019, Az.: 8 O 188/18, zitiert nach juris, Rn. 66; LG München, Urteil vom 26. Oktober 2018, Az.: 27 O 19623/17, zitiert nach juris, Rn. 95; LG Heilbronn, Urteil vom 24. Januar 2018, Az.: 6 O 311/17, zitiert nach juris, Rn. 59; LG Erfurt, Urteil vom 17. April 2018, Az.: 9 O 1486/17, zitiert nach juris, Rn. 49; LG Landshut, Urteil vom 8. Mai 2019, Az.: 22 O 3208/18, zitiert nach juris, Rn. 46).
  • OLG München, 25.10.2019 - 17 U 2965/19

    Keine Revisionszulassung bei fehlender Divergenz

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 08.05.2019, Aktenzeichen 22 O 3208/18, wird zurückgewiesen.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 08.05.2019, Aktenzeichen 22 O 3208/18, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

  • LG Darmstadt, 13.12.2019 - 2 O 146/19
    Einen zusätzlichen Hinweis auf die infolgedessen gemäß § 501 BGB eintretende Ermäßigung der Gesamtkosten verlangt das Gesetz gerade nicht (LG Landshut, Urt. v. 8.5.2019 - 22 O 3208/18 Rdnr. 52; Knops, in: BeckOGK Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, Stand 1.8.2019, § 500 Rdnr. 15).
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