Rechtsprechung
LG Landshut, 28.07.2017 - 54 O 354/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 309 Nr. 9 lit. a, § 310 Abs. 2, § 620 Abs. 2, § 621 Nr. 3
Fehlen der Eigenschaft eines Fernwärmeversorgungsunternehmens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB § 310 Abs. 2; AVBFernwärmeVO
Keine Geltendmachung AGB-rechtlicher Bereichsausnahme durch Fernwärmelieferanten bei fehlender Eigenschaft als Fernwärmeversorgungsunternehmen - erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)
§§ 309 Nr. 9a, 310 Abs. 2, 620 Abs. 2, 621 Nr. 3 BGB, AVB- FernwärmeV
Wirksamkeit der Kündigung eines über eine Vertragslaufzeit von zehn Jahren abgeschlossenen Wärmelieferungsvertrags - rewis.io
Fehlen der Eigenschaft eines Fernwärmeversorgungsunternehmens
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Lieferung von Fernwärme: Zehn Jahre sind zu lang!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 243/13
Zur Verbrauchereigenschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft
Auszug aus LG Landshut, 28.07.2017 - 54 O 354/17
a) Unstreitig handelt es sich bei der Beklagten um eine Verbraucherin im Sinne des AGB-Rechts, vgl. BGH, Az.: VIII ZR 243/13. - BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 262/09
Zu Laufzeitvereinbarungen in Wärmeversorgungsverträgen
Auszug aus LG Landshut, 28.07.2017 - 54 O 354/17
Die Beklagte weist zu Recht auf das Urteil des BGH vom 21.12.2011, Az.: VIII ZR 262/09, hin.