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   LG Limburg, 28.06.2021 - 1 O 45/15   

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https://dejure.org/2021,18796
LG Limburg, 28.06.2021 - 1 O 45/15 (https://dejure.org/2021,18796)
LG Limburg, Entscheidung vom 28.06.2021 - 1 O 45/15 (https://dejure.org/2021,18796)
LG Limburg, Entscheidung vom 28. Juni 2021 - 1 O 45/15 (https://dejure.org/2021,18796)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Krankenschwester muss nach Essenausgabe an Kleinkind mit Medikamentengabe solange warten, bis Kind sicher aufgegessen hat, sonst Arzthaftung

Papierfundstellen

  • VersR 2022, 381
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.11.2005 - VI ZR 319/04

    Rechtsform der Zusammenarbeit im kooperativen Belegarztwesen verbundener Ärzte

    Auszug aus LG Limburg, 28.06.2021 - 1 O 45/15
    Diesen Behandlungsvertrag haben die Parteien sodann im Zuge der Belegarzttätigkeit des Beklagten zu 3), der den Kläger auf der Station im Haus der Beklagten zu 1) weiterbehandelte, fortgesetzt (vgl. zur Thematik auch Greiner, Medizinrecht, 3. Aufl. 2018, §§ 823-839 Rn. 312; BGH v. 08.11.2005, VI ZR 319/04).
  • BGH, 22.05.2012 - VI ZR 157/11

    Arzthaftung: Einstandspflicht für die Folgen eines notwendigen Zweiteingriffs

    Auszug aus LG Limburg, 28.06.2021 - 1 O 45/15
    in seinem Gutachten überzeugend darlegt, unterbricht den Zurechnungszusammenhang nicht, sondern ist naturgemäßes Risiko einer so schweren Gesundheitsschädigung (vgl. auch BGH, Urteil vom 22.05.2012, VI ZR 157/11).
  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

    Auszug aus LG Limburg, 28.06.2021 - 1 O 45/15
    Befindet sich der Lebenssachverhalt noch in der Entwicklung, steht es dem Kläger frei, ob er für die bereits bezifferbaren Schäden Leistungsklage erheben möchte, oder ob er zunächst Feststellungsklage erheben möchte (vgl. BGH, Urteil vom 30.03.1983 - VIII ZR 3/82, NJW 1984, 1552).
  • BGH, 01.03.1988 - VI ZR 190/87

    Kinderspielplatz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 254 BGB,

    Auszug aus LG Limburg, 28.06.2021 - 1 O 45/15
    Die Kammer schließt sich aber der Rechtsauffassung des BGH an (Urteil vom 01.03.1988, Az. VI ZR 190/87, NJW 1988, 2667), wonach es zu einer Einschränkung der Haftung nach den Grundsätzen des gestörten Gesamtschuldnerausgleichs deshalb nicht kommt, da diese Grundsätze für den Fall einer "Haftungsprivilegierung" nach § 1664 BGB nicht anwendbar sind.
  • BGH, 10.07.2018 - VI ZR 259/15

    Erfassen von allen Schadensfolgen durch den Klageantrag nach dem Grundsatz der

    Auszug aus LG Limburg, 28.06.2021 - 1 O 45/15
    Diese Möglichkeit genügt für das nötige Feststellungsinteresse (vgl. BGH, NJW-RR 2018, 1426 Rn. 6).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus LG Limburg, 28.06.2021 - 1 O 45/15
    Das Feststellungsinteresse für den Klageantrag zu 2) ergibt sich aus dem infolge der streitgegenständlichen Behandlung nicht abgeschlossenen Lebenssachverhalt und der Möglichkeit des Eintritts weiterer materieller und immaterieller Schäden (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 601 Rn. 5).
  • BGH, 17.10.2017 - VI ZR 423/16

    Haftung bei Kfz-Unfall: Aktivlegitimation eines geschädigten Beifahrers gegenüber

    Auszug aus LG Limburg, 28.06.2021 - 1 O 45/15
    Auf eine besondere Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts kommt es nicht an (BGH, NJW 2018, 1242 Rn. 49).
  • OLG Frankfurt, 25.04.2023 - 8 U 127/21

    Keine Haftung für Aspirationen eines Kleinkindes nach Antibiotikumsgabe (hier:

    das Urteil des Landgerichts Limburg vom 28.6.2021, Az. 1 O 45/15, abzuändern und die Klage gegenüber der Beklagten zu 2 abzuweisen.

    das Urteil des Landgerichts Limburg, 1 O 45/15, vom 28.6.2021 abzuändern und die Klage gegen die Beklagte zu 1 abzuweisen.

    das Urteil des Landgerichts Limburg, Az. 1 O 45/15, soweit es gegen die Beklagte zu 4 ergangen ist, abzuändern und die gegen die Beklagte zu 4 gerichtete Klage abzuweisen.

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