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   LG München I, 08.05.2018 - 3 O 16126/08   

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LG München I, 08.05.2018 - 3 O 16126/08 (https://dejure.org/2018,93772)
LG München I, Entscheidung vom 08.05.2018 - 3 O 16126/08 (https://dejure.org/2018,93772)
LG München I, Entscheidung vom 08. Mai 2018 - 3 O 16126/08 (https://dejure.org/2018,93772)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    Schadensersatz, Unfall, Insolvenzverwalter, Insolvenzverfahren, Verkehrssicherungspflicht, Schmerzensgeld, Staatsanwaltschaft, Berufung, Bauvorhaben, Tateinheit, Insolvenzschuldnerin, Versicherer, Gefahrenabwehr, Bauvertrag, Kosten der Rechtsverfolgung, Kosten des ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.11.1996 - VI ZR 270/95

    Verkehrssicherungspflicht des Architekten und des Bauunternehmers; Sicherung

    Auszug aus LG München I, 08.05.2018 - 3 O 16126/08
    Demgemäß sind an die Pflicht zur Gefahrenabwehr um so strengere Anforderungen zu stellen, je größer der Anreiz ist, den die vom Sicherungspflichtigen geschaffene oder unterhaltene Gefahrenquelle auf Kinder ausübt und je weniger diese selbst in der Lage sind, die für sie bestehenden Gefahren zu erkennen (BGH NJW 1997, 582).

    Die Verkehrssicherungspflicht des Unternehmers bezieht sich sowohl auf die eigenen Betriebsangehörigen, den Eigentümer, den Besitzer des Grundstücks wie auch auf den Schutz Dritte, vor allem Kinder (BGH NJW 1997, 582; Werner/Pastor, a. a. O. Rn. 2356).

    Demgemäß sind an die Pflicht zur Gefahrenabwehr um so strengere Anforderungen zu stellen, je größer der Anreiz ist, den die vom Sicherungspflichtigen geschaffene oder unterhaltene Gefahrenquelle auf Kinder ausübt und je weniger diese selbst in der Lage sind, die für sie bestehenden Gefahren zu erkennen (BGH NJW 1997, 582).

  • BGH, 20.05.1980 - VI ZR 185/78

    Begehren von Schadensersatz für Heilbehandlungskosten bedingt durch einen Unfall

    Auszug aus LG München I, 08.05.2018 - 3 O 16126/08
    Allein durch das Betreten eines fremden Grundstücks wird eine rechtliche Sonderverbindung nicht begründet (BGH NJW 1980, 2080, Palandt-Grüneberg, a. a. O. Rn. 50).

    Der Bundesgerichtshof hat in dem Urteil vom 20.5.1980 (NJW 1980, 2080) ausgeführt, dass zwar nicht notwendig eine vertragliche, sondern auch eine deliktische oder in anderer Weise bereits entstandene schuldrechtliche Verbindung zwischen den Parteien besondere Nebenpflichten, insbesondere zu gegenseitigem Schutz und zur Rücksichtnahme erzeugen kann.

  • BGH, 28.03.1996 - IX ZR 77/95

    Geltendmachung von Schadensersatzforderungen in Konkurs einer GmbH & Co. KG;

    Auszug aus LG München I, 08.05.2018 - 3 O 16126/08
    Der Bauherr muss, solange er die tatsächliche Herrschaft über das Baugeschehen und die Baustelle hat, Bauarbeiten so durchführen und die Baustelle mit zumutbaren Mitteln so sichern, dass objektiv vorhersehbare Gefahren von Dritten ferngehalten werden (PalandtSprau, a. a. O. § 823 Rn. 191 mit Verweis auf BGH NJW 1996, 2035, Bauzaun).

    Solange er die tatsächliche Herrschaft über das Baugeschehen und die Baustelle hat, muss er Bauarbeiten so durchführen und die Baustelle mit zumutbaren Mitteln so sichern, dass objektiv vorhersehbare Gefahren von Dritten ferngehalten werden(BGH NJW 1996, 2035, Palandt-Sprau, a. a. O. § 823, Rn. 191).

  • BGH, 18.07.2013 - IX ZR 311/12

    Abgesonderte Befriedigung eines durch einen insolventen Steuerberater

    Auszug aus LG München I, 08.05.2018 - 3 O 16126/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und gemäß den Ausführungen in den versicherungsrechtlichen Kommentierungen kann der Dritte diesen Freistellungsanspruch durch unmittelbare Klage auf Zahlung gegen den Insolvenzverwalter, beschränkt auf die Leistung aus der Versicherungsforderung geltend machen, ohne dass es des Umwegs über das insolvenzrechtliche Anmeldungs- und Prüfungsverfahren bedarf (BGH, Urteil vom 13.07.1956, VI ZR 223/54, BGH Urteil vom 18.07.2013, IX ZR 311/12 Rz. 10, ebenso: OLG Hamm, Urteil vom 23.04.2012 18 U 236/10, Prölls/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 30. Auflage 2018, § 110 Rn. 6, Langheid/Rixecker, Versicherungsvertragsgesetz, 5. Auflage 2016, § 110 Rn. 4).

    Durch die Notwendigkeit der Beschränkung des Klageantrags ist prozessual sichergestellt, dass nicht ein als reine Insolvenzforderung zu qualifizierender Haftungsanspruch entgegen der insolvenzrechtlichen Anforderungen aus § 87 InsO geltend gemacht wird (vgl. BGH Urteil vom 18.07.2013, IX ZR 311/12 Rz. 13).

  • BGH, 19.05.1981 - VI ZR 108/79

    Umfang des Schadensersatzes zur Abgeltung vermehrter Bedürfnisse eines

    Auszug aus LG München I, 08.05.2018 - 3 O 16126/08
    Wird eine einmalige Maßnahme notwendig, gilt § 249 Abs. 2 BGB (Palandt-Grüneberg, 76. Auflage 2017 § 249 Rn. 10 mit Verweis auf BGH NJW 1982, 757).
  • BGH, 15.06.2004 - VI ZR 60/03

    Zu Auswirkungen von Pflegeleistungen der Mutter auf einen

    Auszug aus LG München I, 08.05.2018 - 3 O 16126/08
    Die Haftung des Dritten gegenüber dem Kind bleibt unberührt (BGH NJW 1988, 2667, BGH NJW 2004, 2892, Palandt-Grüneberg, 76. Auflage 2017 § 426, Rn. 22, PalandtGötz, 76. Auflage 2017, § 1664 Rn. 5).
  • BGH, 01.03.1988 - VI ZR 190/87

    Kinderspielplatz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 254 BGB,

    Auszug aus LG München I, 08.05.2018 - 3 O 16126/08
    Die Haftung des Dritten gegenüber dem Kind bleibt unberührt (BGH NJW 1988, 2667, BGH NJW 2004, 2892, Palandt-Grüneberg, 76. Auflage 2017 § 426, Rn. 22, PalandtGötz, 76. Auflage 2017, § 1664 Rn. 5).
  • OLG Bamberg, 28.06.2005 - 5 U 23/05

    Ersatzpflichtigkeit des Verdienstausfalls eines Vaters, der seine

    Auszug aus LG München I, 08.05.2018 - 3 O 16126/08
    In Sonderfällen kann ausnahmsweise auch der Verdienstausfall des pflegenden nahen Angehörigen liquidiert werden: Ist einem unfallbedingt behinderten Kind am besten dadurch gedient, dass ein Elternteil seine Pflege und Förderung übernimmt und muss dieser dafür seinen Beruf aufgeben, so kann ausnahmsweise auch der Verdienstausfall des Elternteils vom Kind als eigener Schaden liquidiert werden (Münchner Kommentar, a. a. O. Rn. 76 mit Verweis auf das Urteil des OLG Bamberg vom 28.06.2005, 5 U 23/05 BeckRS 2005 30358739).
  • BGH, 14.01.1982 - III ZR 58/80

    Klage auf Schmerzensgeld und Schadenersatz gegen das Land, das beauftragte

    Auszug aus LG München I, 08.05.2018 - 3 O 16126/08
    Er hat einzugreifen, wenn er Gefahren sieht oder sehen müsste und wenn er Anlass zu Zweifeln hat, ob der von ihm Beauftragte den Gefahren und dem Sicherungsbedürfnis in gebührender Weise Rechnung trägt (Palandt-Sprau, 76. Auflage 2017 § 823 Rn. 191, BGH NJW 1982, 2187, BGH NJW 1993, 1647).
  • OLG Hamm, 23.04.2012 - 18 U 236/10

    Hinweispflicht Absender

    Auszug aus LG München I, 08.05.2018 - 3 O 16126/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und gemäß den Ausführungen in den versicherungsrechtlichen Kommentierungen kann der Dritte diesen Freistellungsanspruch durch unmittelbare Klage auf Zahlung gegen den Insolvenzverwalter, beschränkt auf die Leistung aus der Versicherungsforderung geltend machen, ohne dass es des Umwegs über das insolvenzrechtliche Anmeldungs- und Prüfungsverfahren bedarf (BGH, Urteil vom 13.07.1956, VI ZR 223/54, BGH Urteil vom 18.07.2013, IX ZR 311/12 Rz. 10, ebenso: OLG Hamm, Urteil vom 23.04.2012 18 U 236/10, Prölls/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 30. Auflage 2018, § 110 Rn. 6, Langheid/Rixecker, Versicherungsvertragsgesetz, 5. Auflage 2016, § 110 Rn. 4).
  • BGH, 13.07.1956 - VI ZR 223/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.11.1992 - III ZR 91/91

    Subsidiarität des Amtshaftungsanspruchs bei Vermögensverfall des

  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 47/13

    Grundsätze des gestörten Gesamtschuldverhältnisses; Zuordnung des Unfalls und

  • OLG München, 23.12.2022 - 13 U 1972/18

    Bemessung eines Schmerzensgeldanspruchs

    Hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen zur Anspruchshöhe wird gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auf das Endurteil des Landgerichts München I vom 08.05.2018 (Az. 3 O 16126/08) (Bl. 641/710 d. A.), berichtigt durch Beschluss vom 03.07.2018 (Bl. 727/728 d. A.), Bezug genommen.

    Unter Abänderung des am 08.05.2018 verkündeten Endurteils des LG München I mit dem Az. 3 O 16126/08 wird die Klage kostenpflichtig abgewiesen.

    Vorsorglich: Für den Fall der ganzen oder teilweisen Zurückweisung der Berufung wird unter Abänderung des am 08.05.2018 verkündeten Endurteils des LG München I mit Az. 3 O 16126/08 beantragt, einen Haftungsbeschränkungsvorbehalt nach § 780 ZPO in den Tenor des Urteils des Inhalts aufzunehmen, dass dem Beklagten zu 1) die Beschränkung seiner Haftung für Kosten auf den Nachlass des am 22.09.2017 in München verstorbenen Herrn Dr. F. G. vorbehalten wird.

    Das Urteil des LG München I, 3 O 16126/08, vom 08.05.2018 wird abgeändert und die Klage gegen den Beklagten zu 2) abgewiesen.

    Am 23.12.2020 hat der Senat ein Grund- und Endurteil erlassen, mit dem das Endurteil des Landgerichts München I vom 08.05.2018 (Az. 3 O 16126/08), berichtigt durch Beschluss vom 03.07.2018, abgeändert und wie folgt neu gefasst wurde:.

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