Rechtsprechung
LG München I, 26.05.2020 - 5 HK O 6378/20 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GG Art. 14 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4; AktG § 118 Abs. 1 S. 2, § 121 Abs. 2, Abs. 3 S. 1, Abs. 4, § 122 Abs. 2
Untersagung der Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung mittels einstweiliger Verfügung - Betriebs-Berater
Einstweilige Verfügung gegen die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung nach dem COVID-19-Gesetz - Anfechtbarkeit wegen Ermessensfehlgebrauchs
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
Corona, Covid19, COVMG § 2, Hauptversammlung, Untersagung einer Gesellschafterversammlung, Vorläufige Untersagung
- rewis.io
Einstweilige Verfügung zur Abhaltung einer Hauptversammlung und Begrenzungen durch COVID-19
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Aktienrecht: Untersagung einer Hauptversammlung im Verfügungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Hauptversammlung und Begrenzungen durch COVID-19
- die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)
Untersagung einer Hauptversammlung im Verfügungsverfahren
Papierfundstellen
- ZIP 2020, 1241
- WM 2020, 1208
- BB 2020, 1618
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG München, 13.09.2006 - 7 U 2912/06
Anforderungen an Untersagung eines bestimmten Abstimmungsverhaltens der Aktionäre …
Auszug aus LG München I, 26.05.2020 - 5 HKO 6378/20
Folglich kommt der Erlass einer einstweiligen Verfügung nur dann in Betracht, wenn anderenfalls wirksamer Rechtsschutz versagt bliebe, wobei als Kriterien die besondere Schutzbedürftigkeit des Antragstellers und die Eindeutigkeit der Rechtslage angeführt werden (vgl. OLG München ZIP 2006, 2334, 2335). - LG München I, 31.03.2016 - 5 HKO 14432/15
Wahlen zum Aufsichtsrat - Festlegung der Abstimmungsreihenfolge obliegt dem …
Auszug aus LG München I, 26.05.2020 - 5 HKO 6378/20
Es entspricht nämlich der weithin vertretenen Meinung, dass nach dem Grundsatz der Sachdienlichkeit zunächst über den Antrag abgestimmt werden darf, dem die meisten Erfolgsaussichten beigemessen werden (vgl. LG München I AG 2016, 834, 835 = ZIP 2016, 973, 974 Rieckers in: Spindler/Stilz, AktG, 4. Aufl., § 133 Rdn. 55a und § 137 Rdn. 8;… Tröger in: Kölner Kommentar zum AktG, 3. Aufl., § 137 Rdn. 17 Habersack in: Münchener Kommentar zum AktG, 5. Aufl., § 101 Rdn. 25).