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   LG München I, 26.05.2020 - 5 HK O 6378/20   

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https://dejure.org/2020,14394
LG München I, 26.05.2020 - 5 HK O 6378/20 (https://dejure.org/2020,14394)
LG München I, Entscheidung vom 26.05.2020 - 5 HK O 6378/20 (https://dejure.org/2020,14394)
LG München I, Entscheidung vom 26. Mai 2020 - 5 HK O 6378/20 (https://dejure.org/2020,14394)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 14 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4; AktG § 118 Abs. 1 S. 2, § 121 Abs. 2, Abs. 3 S. 1, Abs. 4, § 122 Abs. 2
    Untersagung der Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung mittels einstweiliger Verfügung

  • Betriebs-Berater

    Einstweilige Verfügung gegen die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung nach dem COVID-19-Gesetz - Anfechtbarkeit wegen Ermessensfehlgebrauchs

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Corona, Covid19, COVMG § 2, Hauptversammlung, Untersagung einer Gesellschafterversammlung, Vorläufige Untersagung

  • rewis.io

    Einstweilige Verfügung zur Abhaltung einer Hauptversammlung und Begrenzungen durch COVID-19

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Aktienrecht: Untersagung einer Hauptversammlung im Verfügungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 1241
  • WM 2020, 1208
  • BB 2020, 1618

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 13.09.2006 - 7 U 2912/06

    Anforderungen an Untersagung eines bestimmten Abstimmungsverhaltens der Aktionäre

    Auszug aus LG München I, 26.05.2020 - 5 HKO 6378/20
    Folglich kommt der Erlass einer einstweiligen Verfügung nur dann in Betracht, wenn anderenfalls wirksamer Rechtsschutz versagt bliebe, wobei als Kriterien die besondere Schutzbedürftigkeit des Antragstellers und die Eindeutigkeit der Rechtslage angeführt werden (vgl. OLG München ZIP 2006, 2334, 2335).
  • LG München I, 31.03.2016 - 5 HKO 14432/15

    Wahlen zum Aufsichtsrat - Festlegung der Abstimmungsreihenfolge obliegt dem

    Auszug aus LG München I, 26.05.2020 - 5 HKO 6378/20
    Es entspricht nämlich der weithin vertretenen Meinung, dass nach dem Grundsatz der Sachdienlichkeit zunächst über den Antrag abgestimmt werden darf, dem die meisten Erfolgsaussichten beigemessen werden (vgl. LG München I AG 2016, 834, 835 = ZIP 2016, 973, 974 Rieckers in: Spindler/Stilz, AktG, 4. Aufl., § 133 Rdn. 55a und § 137 Rdn. 8; Tröger in: Kölner Kommentar zum AktG, 3. Aufl., § 137 Rdn. 17 Habersack in: Münchener Kommentar zum AktG, 5. Aufl., § 101 Rdn. 25).
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