Rechtsprechung
LG München II, 21.07.2011 - 8 T 2753/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Notare Bayern , S. 78
BeurkG § 54
Kein Einsichtsrecht des Pflichtteilsberechtigten - openjur.de
Notarrecht: Recht des Pflichtteilsberechtigten auf Einsicht in eine notariell verwahrte Kaufvertragsurkunde
- Deutsches Notarinstitut
BeurkG § 54
Kein Einsichtsrecht des Pflichtteilsberechtigten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Stuttgart, 09.02.2005 - 1 T 1/05
Berechtigtes Interesse an Einsicht in die Grundakten
Auszug aus LG München II, 21.07.2011 - 8 T 2753/11
Bejaht wird dies jedenfalls in der Entscheidung des Kammergerichts vom 20.1.2004 (ZEV 2004, 338) und vom LG Stuttgart im Beschluss vom 9.2.2005 (ZEV 2005, 313), ebenso Wilsch in BeckOK § 12 GBO Rdnr. 60 für den Fall des engen zeitlicher Zusammenhangs zwischen Erbfall und Prüfung pflichtteilsrechtlicher Ansprüche.Demgegenüber wird das Bestehen eines solchen Anspruchs verneint von verschiedenen Stimmen in der Kommentarliteratur, in der Regel unter Hinweis auf das Auskunftsrecht des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben(vgl. die Anmerkung von Damarau zur Entscheidung des LG Stuttgart in ZEV 2005, 313 mit den entsprechenden Nachweisen).
- KG, 20.01.2004 - 1 W 294/03
Grundbuchverfahren: Darlegung des berechtigten Interesses an der …
Auszug aus LG München II, 21.07.2011 - 8 T 2753/11
Bejaht wird dies jedenfalls in der Entscheidung des Kammergerichts vom 20.1.2004 (ZEV 2004, 338) und vom LG Stuttgart im Beschluss vom 9.2.2005 (ZEV 2005, 313), ebenso Wilsch in BeckOK § 12 GBO Rdnr. 60 für den Fall des engen zeitlicher Zusammenhangs zwischen Erbfall und Prüfung pflichtteilsrechtlicher Ansprüche. - OLG Brandenburg, 20.06.1995 - 6 W 5/95
Auskunftsanspruch bzw. Zahlungsanspruch des Gesamtvollstreckungsverwalters gegen …
Auszug aus LG München II, 21.07.2011 - 8 T 2753/11
Es kann weiterhin dahingestellt bleiben, dass der geltend gemachte Anspruch schon deshalb scheitern muss, weil noch nicht einmal feststeht, dass der Vertrag, der von der Beschwerdeführerin eingesehen werden möchte, überhaupt im Notariat ... geschlossen wurde und deshalb auch dort verwahrt wird, weswegen das Begehren der Beschwerdeführerin der Sache nach zunächst einmal auf eine Ausforschung hin ausgerichtet ist, für die es keine gesetzliche Grundlage gibt (vgl. OLG Düsseldorf RNotZ 2006, 71; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 20.6.1996, 6 W 5/95, OLG-NL 1996, 245).